23.7587 · Fragestunde. Frage · 2023-09-13
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
In der katholischen Kirche in der Schweiz ist es seit Mitte des 20. Jahrhunderts zu 1002 Fällen von sexuellem Missbrauch gekommen. Und diese erschreckende Zahl zeigt erst «einen ersten und vorläufigen Eindruck von der schieren Menge an Betroffenen». Juristische Personen können sich nicht auf Art. 15 BV (Abs. 4) beziehen. Ist der Bundesrat angesichts dieser Erkenntnisse bereit, die Möglichkeit zur Befreiung der Kirchensteuer für juristische Personen im StHG in Erwägung zu ziehen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die neuen Erkenntnisse über das Ausmass von sexuellem Missbrauch machen den Bundesrat betroffen und er erwartet von der katholischen Kirche eine rasche und gründliche Aufarbeitung sowie eine effektive Missbrauchsbekämpfung. Gleichzeitig erinnert der Bundesrat daran, dass gemäss Bundesverfassung die Kantone für die Regelung des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat zuständig sind. Es liegt somit in der Kompetenz der Kantone zu entscheiden, ob und wie sie eine Kirchensteuer für juristische Personen erheben wollen.