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23.7598 · Fragestunde. Frage · 2023-09-13

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Gemäss dem Staatssekretariat für Migration (SEM) betrug die Rückführungsquote im Jahr 2022 54% (Quelle: NZZ vom 19. Dez. 2022). Bedeutet dies, dass jeder zweite Ausländer in der Schweiz bleibt, obwohl er ausreisepflichtig wäre?

  • Wie hoch ist die Rückführungsquote per Ende Juli 2023?

  • Wie wird diese Quote berechnet?

  • Ist es möglich, sie mit anderen europäischen Ländern zu vergleichen?

  • Welche Länder haben die höchste Rückführungsquote?

  • Möchte das SEM diese Quote anheben?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Vollzugsquote wird nicht monatlich erhoben. Im vergangenen Jahr lag die Vollzugsquote der Schweiz bei der Rückkehr in die Herkunftsstaaten bei 57 %.

Die Vollzugsquote stellt die Anzahl der Wegweisungsentscheide (Asyl- und AIG-Bereich) des jeweiligen Kalenderjahrs ins Verhältnis zur Anzahl der Ausreisen in die Herkunftsstaaten (kontrollierte selbstständige Ausreisen und Rückführungen) des gleichen Kalenderjahres. Nicht darin enthalten sind die unkontrollierten Abreisen und der Wegweisungsvollzug in die Dublin-Staaten. Es verlassen somit deutlich mehr als die in der Vollzugsquote angegebenen Personen die Schweiz.

Die Vollzugsquote der Schweiz liegt deutlich über den europäischen Vergleichs-werten. Ein Eins-zu-Eins-Vergleich mit den Quoten der einzelnen europäischen Staaten ist jedoch nicht möglich, weil die EU bisher jeweils gesamteuropäische Wer-te kommunizierte. Diese lagen in den letzten fünf Jahren nie höher als bei 32%.

Das SEM betreibt eine konsequente Rückkehrpolitik und strebt somit zusammen mit den Kantonen einen möglichst effizienten Wegweisungsvollzug an.