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23.7700 · Fragestunde. Frage · 2023-09-20

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

- Was für Möglichkeiten hat der Bundesrat in den Bundesasylzentren die Ausgangszeiten zu beschränken?
- Wäre der Bundesrat bereit die Ausgangszeiten in den Bundesasylzentren auch am Wochenende zu beschränken und so die Bevölkerung vor den nächtlichen Diebestouren zu schützen?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat zu diesen Fragestellungen bereits in der Antwort zur Interpellation 23.3656 «Scheinflüchtlinge und falsche Minderjährige, aber echte Kriminelle. Alles in bester Ordnung? Sind die Ausgangszeiten noch angemessen?» am 30. August 2023 ausführlich Stellung genommen: Die Zentren des Bundes sind keine geschlossenen Anstalten. Die Asylsuchenden müssen sich aber in den Zentren zur Durchführung des Asyl- und Wegweisungsverfahrens zur Verfügung halten. In der übrigen Zeit kann ihnen das Verlassen des Zentrums nicht generell verboten, jedoch im Rahmen der bestehenden Regelungen eingeschränkt werden. Der Vorschlag, die Ausgangszeiten insbesondere an den Wochenenden zu reduzieren, kann je nach Intensität der Massnahme einer unverhältnismässigen Einschränkung der Bewegungsfreiheit gleichkommen. Das EJPD hat die Ausgangsregelung im Rahmen der Revision der EJPD-Verordnung vom 1. März 2019 geprüft und ist der Ansicht, dass die seither geltende Regelung der Ausgangszeiten sich in der Praxis bewährt hat. Die Rechtsgrundlage enthält zusätzlich Bestimmungen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und auch zur Sicherung eines geordneten Betriebs der Unterkünfte. Halten sich die Asylsuchenden nicht an ihre Pflichten oder gefährden sie die öffentliche Sicherheit und Ordnung, kann ihnen im Rahmen einer freiheitsbeschränkenden Disziplinarmassnahme der Ausgang verweigert werden.