23.7707 · Fragestunde. Frage · 2023-09-20
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Tramschienen stellen für sehbehinderte oder blinde Menschen eine grosse Herausforderung dar und bergen ein hohes Sturzrisiko. Ausserdem gehen die Schienen und die Leitlinien am Boden oft ineinander über und die Trams haben Vorrang vor allen anderen, die den öffentlichen Raum benützen.
Wie lässt sich das mit der Pflicht vereinbaren, diese Bereiche für sehbehinderte oder blinde Menschen anzupassen, die diese Fahrzeuge nicht sehen (und oft auch nicht hören) kommen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)