23.7798 · Fragestunde. Frage · 2023-12-04
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Ist der Bundesrat bereit die im Rahmen der COVID-Pandemie unterzeichneten Verträge mit Impfherstellern sofort und ungeschwärzt offenzulegen, da für eine Geheimhaltung keine triftigen Gründe bestehen?
Stellungnahme des Bundesrates
Das weitere Verfahren richtet sich nach den Vorgaben des Öffentlichkeitsgesetzes. Diesem zufolge prüft nun das BAG, ob den Empfehlungen des EDÖB vom 23. November 2023 gefolgt werden kann oder ob an den vorgenommenen Schwärzungen in den publizierten Verträgen ganz oder teilweise festzuhalten ist. Da die durch die Empfehlung betroffenen Impfstoffhersteller inzwischen von ihrem Recht Gebrauch gemacht haben, eine Verfügung zu verlangen, wird das BAG eine anfechtbare Verfügung erlassen. Darin wird auch die Beurteilung des BAG einfliessen, inwiefern den Empfehlungen des EDÖB gefolgt werden kann. Diese Beurteilung erfolgt anhand der im Öffentlichkeitsgesetz festgelegten Kriterien. Gegen die Verfügung des BAG kann sowohl von den Gesuchstellern als auch von den Impfstoffherstellern Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.