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23.7956 · Fragestunde. Frage · 2023-12-12

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die 20-jährige Frist für einen behindertengerechten öV wurde nicht eingehalten. Gleichzeitig sind im vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegebenen teilrevidierten BehiG keine neuen Massnahmen dazu vorgesehen.
Wie gedenkt der Bundesrat verbindlich sicherzustellen, dass die gesetzlichen Verpflichtungen nach Ablauf der Frist schnell erfüllt werden?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat in seinem Bericht in Erfüllung des Postulates 20.3874 Reynard vom 19. Juni 2020 «Zugänglichkeit für Menschen mit einer Behinderung zum öffentlichen Verkehr» festgehalten, dass namentlich bei den Bahnhöfen und bei den Bushaltestellen per Ende 2023 noch Lücken bei der Umsetzung des BehiG vorhanden sind.Aus dem BehiG ergibt sich, dass die konzessionierten Unternehmen des öffentlichen Verkehrs Überbrückungsmassnahmen anbieten müssen, wo bauliche Anpassungen nicht per Ende 2023 umgesetzt wurden. Diese Überbrückungsmassnahmen sind ab dem 1. Januar 2024 bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der angepassten Haltestellen in der Form von Hilfestellung durch das Personal anzubieten. Wo dies nicht möglich ist, können Shuttledienste eingesetzt werden. Das Bundesamt für Verkehr begleitet die Eisenbahn-Infrastrukturbetreiberinnen im Rahmen eines 2017 gestarteten Programms, um die Umsetzung bei den verbleibenden Bahnhöfen so kurz wie möglich zu halten. Bei den Bushaltestellen liegt die Verantwortung für die Planung, Finanzierung, Umsetzung und Genehmigung bei den Kantonen und Gemeinden.Weitere Massnahmen sind nicht vorgesehen.