24.057 · Geschäft des Bundesrates · 2024-06-14
Finanzdepartement
Erledigt
Zusammenfassung
Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Angola zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung
Ausgangslage
Medienmitteilung des Bundesrates vom 14.06.2024
Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Angola
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. Juni 2024 die Botschaft zur Genehmigung eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Angola verabschiedet. Das Abkommen schafft Rechtssicherheit für eine weitere Entwicklung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen und die steuerliche Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten.
Mit diesem DBA kann die Schweiz ihr Netz von Doppelbesteuerungsabkommen im südlichen Afrika ausweiten. Das Abkommen gewährleistet Rechtssicherheit und einen vertraglichen Rahmen, der sich vorteilhaft auf die Entwicklung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen der beiden Staaten auswirken soll.
Das DBA entspricht weitgehend dem DBA-Musterabkommen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der schweizerischen Abkommenspraxis in diesem Bereich. Es vermeidet die Doppelbesteuerung von natürlichen und juristischen Personen mit internationalen Anknüpfungspunkten im Bereich der Einkommenssteuern, beispielsweise bei der Besteuerung von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren.
Das DBA trägt weiter den Ergebnissen aus dem OECD-Projekt «Base Erosion and Profit Shifting» (BEPS) gegen Gewinnverschiebungen und Gewinnkürzungen Rechnung. Es sieht namentlich eine Missbrauchsklausel vor, die verhindern soll, dass eine Person, die weder in der Schweiz noch in Angola ansässig ist, im DBA vorgesehene Vergünstigungen in Anspruch nimmt. Das DBA enthält ausserdem eine Amtshilfeklausel gemäss aktuellem internationalem Standard zum Informationsaustausch auf Anfrage. Die Schweiz unterstützt die internationalen Bestrebungen für mehr Transparenz und gleich lange Spiesse (Level Playing Field) bei der Besteuerung multinationaler Konzerne.
Die Kantone und die interessierten Wirtschaftsverbände haben den Abschluss dieses DBA begrüsst. Bevor das Abkommen in Kraft treten kann, muss es in der Schweiz noch vom Parlament und in Angola von der zuständigen Stelle genehmigt werden.
Verhandlungen
Debatte im Ständerat, 09.12.2024
Beschluss gemäss Entwurf
Debatte im Nationalrat, 05.03.2025
Zustimmung