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Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (Betreibungsauskunft, elektronische Zustellungen und Online-Versteigerung). Änderung

24.065 · Geschäft des Bundesrates · 2024-08-14

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Zusammenfassung

Botschaft vom 14. August 2024 zur Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (Betreibungsauskunft, elektronische Zustellungen und Online-Versteigerung)

Ausgangslage

Medienmitteilung des Bundesrates vom 14.08.2024

Digitalisierung im Betreibungswesen vorantreiben

Der Bundesrat will das Betreibungswesen weiter modernisieren. Mit verschiedenen Massnahmen sollen die Digitalisierung vorangetrieben sowie die Gläubigerinnen und Gläubiger besser vor Missbrauch bei den Betreibungsregisterauszügen geschützt werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. August 2024 die Vernehmlassungsergebnisse zur geplanten Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) zur Kenntnis genommen und die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Das Betreibungswesen in der Schweiz ist bereits heute stark digitalisiert. Seit der Einführung von e-SchKG im Jahr 2007 werden mittlerweile rund 80 Prozent der Betreibungen elektronisch eingeleitet. Der Bundesrat möchte die digitalen Möglichkeiten in diesem Bereich nun weiter ausbauen, er hat deshalb im Sommer 2022 entsprechende Massnahmen in die Vernehmlassung gegeben. Darüber hinaus hat er Vorschläge gemacht, wie Gläubigerinnen und Gläubiger künftig besser vor Missbrauch bei den Betreibungsregisterauszügen geschützt werden können.

Die vorgeschlagenen Änderungen im SchKG wurden in der Vernehmlassung positiv aufgenommen. Die Botschaft, die der Bundesrat an seiner Sitzung vom 14. August 2024 zuhanden des Parlaments verabschiedet hat, entspricht deshalb weitgehend dem Vorentwurf. Mit diesen Vorschlägen erfüllt der Bundesrat mehrere parlamentarische Vorstösse (Motionen 16.3335, 19.3694 und 20.4035).

Missbrauch bei den Betreibungsauszügen verhindern

Der Bundesrat schlägt vor, dass die Betreibungsämter auf der Betreibungsauskunft künftig vermerken müssen, ob die Person am Ort des angefragten Betreibungsamts im Einwohnerregister verzeichnet ist oder nicht. Damit wird die Aussagekraft der Betreibungsauskunft unmittelbar verbessert. Mit dem Hinweis, dass ein Schuldner am Ort des angefragten Betreibungsamtes nicht im Einwohnerregister verzeichnet ist, wird der Gläubiger gewarnt und dem Missbrauch mit Betreibungsregisterauskünften kann begegnet werden. Zum Zweck dieser Informationsbeschaffung sollen die Betreibungsämter künftig auf die erforderlichen Daten der Einwohnerregister zugreifen können. Diese Massnahme ist wichtig, denn noch ist unklar, ob dereinst aufgrund eines schweizweiten Austauschs von Betreibungsdaten eine Betreibungsauskunft für die ganze Schweiz geschaffen wird.

Die elektronische Zustellung von Urkunden fördern

Weiter schlägt der Bundesrat vor, die elektronische Zustellung von Betreibungsurkunden neu zu regeln. Heute bestehen insbesondere in Bezug auf elektronische Verlustscheine Unsicherheiten. In der Praxis werden deshalb meistens Papierurkunden ausgestellt. Dies verursacht für alle Beteiligten unnötige Kosten. Künftig sollen deshalb Urkunden, Mitteilungen, Verfügungen und Entscheide grundsätzlich elektronisch ausgestellt werden. Insbesondere dann, wenn die betroffene Person ihre Eingaben elektronisch eingereicht hat und nicht ausdrücklich die Ausstellung von Papierurkunden verlangt. Aufgrund entsprechender Anliegen aus der Vernehmlassung schlägt der Bundesrat zudem vor, dass mit dem Einverständnis des Schuldners künftig auch Zahlungsbefehle elektronisch zugestellt werden können, sofern eine erste Zustellung gescheitert ist.

Online-Versteigerung gesetzlich regeln

Die Versteigerung von beweglichen Vermögenswerten über Online-Plattformen ist im geltenden Recht nicht explizit vorgesehen. Dies führt in der Praxis oft zu Rechtsunsicherheit. Deshalb soll die Online-Versteigerung künftig ausdrücklich im Gesetz geregelt werden.

Zusätzlich schlägt der Bundesrat weitere Anpassungen vor. So sollen für Vorgaben an die Betreibungsbegehren eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die Regelung des Arrestvollzugs präzisiert und Barzahlungen an das Betreibungsamt zur weiteren Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung in Zukunft auf 100 000 Franken beschränkt werden.

Verhandlungen

SDA-Meldung

Debatte im Nationalrat, 16.09.2025

Nationalrat will aussagekräftigere Betreibungsregisterauszüge

Der Nationalrat will das Betreibungsrecht modernisieren und die Digitalisierung vorantreiben. Neu soll nach seinem Willen eine schweizweite Betreibungsregisterauskunft möglich sein. Ausserdem möchte er Online-Versteigerungen gesetzlich regeln.

Die grosse Kammer hat entsprechenden Gesetzesänderungen am Dienstag mit 194 Ja-Stimmen zu einer Nein-Stimme zugestimmt. Als Nächstes muss sich der Ständerat mit der Sache befassen.

Die Möglichkeit einer landesweiten Auskunft hatte die Rechtskommission der grossen Kammer (RK-N) vorgeschlagen. Zu diesem Zweck sieht sie die Einführung eines zentralen Informationssystems und eine einheitliche Identifikation von Schuldnerinnen und Schuldnern vor.

Mehr als punktuelle Anpassungen

Sie baute den Entwurf des Bundesrats entsprechend aus. Demnach soll das neue System die nötigen Daten in den Kantonen "einsammeln" und zusammenstellen. Bei natürlichen Personen soll die Identifikation über die AHV-Nummer erfolgen.

Die ursprüngliche Vorlage der Landesregierung sah lediglich punktuelle Anpassungen vor. Nebst Regeln zu Online-Versteigerungen schlägt die Landesregierung vor, dass Betreibungsämter auf Betreibungsauszügen neu vermerken müssen, ob eine bestimmte Person am entsprechenden Ort im Einwohnerregister verzeichnet ist oder nicht. Die Massnahme soll nach Meinung des Bundesrats die Aussagekraft der Auszüge erhöhen und Missbrauch erschweren.

Weiter sieht der Entwurf des Bundesrats vor, dass Urkunden, Mitteilungen, Verfügungen und Entscheide in Zukunft grundsätzlich elektronisch ausgestellt werden. Auch damit erklärte sich der Nationalrat einverstanden.

"Konkursreiterei" erschweren

Heute umfasse eine Betreibungsregisterauskunft nur die Betreibungen am aktuellen Wohnort, erläutere Patricia von Falkenstein (LDP/BS). Mit einem Umzug in einen anderen Betreibungskreis könne de facto rasch wieder ein "sauberer" Auszug erreicht werden. In dieser Lage dränge sich ein Digitalisierungsprojekt auf.

Gerade in Fällen von "Konkursreiterei" sei eine aussagekräftige Auskunft wichtig, sagte auch Tamara Funiciello (SP/BE). Heute sei dies jedoch schlicht nicht möglich.

Wer sich heute beispielsweise um eine Wohnung bewerbe, müsse unter Umständen an verschiedenen Orten Auszüge beschaffen, gab unter anderem Raphaël Mahaim (Grüne/VD) zu bedenken. Es sei offensichtlich, dass im 21. Jahrhundert derartige Hürden nicht wünschbar seien.

Grundsätzlich finde auch der Bundesrat eine schweizweite Auskunft wünschenswert, sagte Justizminister Beat Jans. Die Landesregierung habe dies aber bewusst nicht vorgeschlagen, da es sich um kantonale Daten handle. Die zuständige Ständeratskommission werde sich mit der Frage befassen müssen, ob der Bund ein entsprechendes System betreiben solle.

Umstrittene Barzahlungen

Umstritten war in der Debatte, bis zu welchem Betrag Zahlungen im Betreibungsverfahren in bar geleistet werden dürfen sollen. Die Ratslinke forderte mit Verweis auf die Gefahr von Geldwäscherei eine Obergrenze von 15'000 Franken.

Alle diese Summe übersteigenden Zahlungen sollten nach ihrem Willen zur Gänze via einen Finanzintermediär gemäss Geldwäschereigesetz getätigt werden müssen. Nötig wäre damit beispielsweise eine Zahlung per Banküberweisung. Die SVP wollte wie im geltenden Recht gar keine Obergrenze. Sie sah kein Problem. Es wäre geradezu dumm, auf diese Weise Geld waschen zu wollen, sagte Manfred Bühler (SVP/BE).

Der Bundesrat schlug vor, dass Zahlungen bis zu 100'000 Franken in bar geleistet werden können sollen, der diese Summe übersteigende Betrag aber via Finanzintermediär einbezahlt werden müssen soll. Diese Lösung fand im Rat schliesslich eine Mehrheit.

SDA-Meldung

Debatte im Ständerat, 08.06.2026

Die Schweiz erhält ein zentrales Betreibungs-Informationssystem

Die Schweiz wird künftig ein zentrales Informationssystem mit den Daten für landesweite Betreibungsauskünfte haben. Nach dem Nationalrat hat sich am Montag auch der Ständerat für ein solches System ausgesprochen.

Er nahm einstimmig eine entsprechende Ergänzung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs vor. Der Nationalrat hatte ihr schon im September 2025 zugestimmt. Noch offen ist, ob der Bund den Betrieb dieses Informationssystems an Private delegieren kann.

Der Ständerat sprach sich für einen entsprechenden Antrag seiner vorberatenden Kommission aus. Deshalb ist das Gesetz noch nicht verabschiedet und geht zur Bereinigung dieser letzten Differenz zurück in den Nationalrat.

Idee der Rechtskommission des Nationalrats

Das zentrale Informationssystem ist ein Vorschlag der Rechtskommission des Nationalrats (RK-N). Der Vorschlag nimmt zudem eine Motion des Bündner Mitte-Nationalrats Martin Candinas auf, welcher der Nationalrat im vergangenen September zustimmte.

Im Nationalrat hiess es im vergangenen Herbst dazu, heute umfasse eine Betreibungsregisterauskunft nur die Betreibungen am aktuellen Wohnort. Mit einem Umzug in einen anderen Betreibungskreis könne man rasch wieder zu einem "sauberen" Auszug kommen.

Deshalb dränge sich eine Digitalisierung und eine Nationalisierung auf. Gerade in Fällen von "Konkursreiterei" sei es für Gläubigerinnen und Gläubiger wichtig, aussagekräftige Informationen zu erhalten. Die Befürworter der Idee brachten auch vor, wer sich heute um eine Wohnung betreibe, müsse unter Umständen an verschiedenen Orten Auszüge beschaffen.

Der Gesetzesvorschlag sieht vor, dass Auskünfte über Betreibungen entweder beim Betreibungsamt an einem Betreibungsort der Person oder über das zentrale Informationssystem eingeholt werden kann. Der Bundesrat hat die Einzelheiten noch zu regeln.

Betreibungswesen wird generell digitalisiert

Mit der Idee des zentralen Informationssystems weitete die RK-N eine Vorlage des Bundesrats von vergangenem Sommer aus. Darin geht es ausser um aussagekräftigere Betreibungsregisterauszüge auch um eine generelle Digitalisierung des Betreibungswesens.

Weiter bringt die Reform eine Regelung von Online-Versteigerungen von beweglichen Vermögenswerten durch die Betreibungsämter. Diesen Änderungsvorschlägen stimmten der Nationalrat und nun auch der Ständerat ebenfalls zu. Die kleine Kammer genehmigte das Geschäft am Montag diskussionslos.

SDA-Meldung

Debatte im Nationalrat, 11.06.2026

Schweiz führt landesweite Betreibungsauskunft ein

Die Schweiz erhält ein zentrales Informationssystem mit den Daten für landesweite Betreibungsauskünfte. Der Nationalrat hat die letzte Differenz zum Ständerat bei der Vorlage ausgeräumt.

Oppositionslos erklärte sich die grosse Kammer am Donnerstag damit einverstanden, dass der Bund den Betrieb des Systems unter bestimmten Voraussetzungen an Dritte delegieren darf. Dabei müsse es sich um eine Organisation handeln, an der der Bund beteiligt sei, nicht um einen beliebigen privaten Anbieter, sagte Justizminister Beat Jans im Rat. Der Vorschlag sei sinnvoll, denn auf diese Weise erhalte die Verwaltung mehr Spielraum.

Auskünfte

Sekretariat der Kommissionen für Rechtsfragen (RK)

rk.caj@parl.admin.ch

Kommission für Rechtsfragen (RK)

Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (Betreibungsauskunft, elektronische Zustellungen und Online-Versteigerung). Änderung | Lexipedia | Lexipedia