24.073 · Geschäft des Bundesrates · 2024-08-22
Departement des Innern
Erledigt
Zusammenfassung
Botschaft vom 16. Oktober 2024 zur Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente
Ausgangslage
Medienmitteilung des Bundesrates vom 16.10.2024
13. AHV-Rente: Bundesrat verabschiedet die Botschaft zur Umsetzung und Finanzierung
Die 13. AHV-Altersrente soll ab 2026 einmal jährlich im Dezember ausbezahlt werden. Finanziert werden soll sie durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte. Damit würde der AHV-Ausgleichsfonds bis 2030 im Gleichgewicht bleiben. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Oktober 2024 die Botschaft zur Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» wurde in der Volksabstimmung vom 3. März 2024 angenommen. Mit seiner Botschaft unterbreitet der Bundesrat dem Parlament sowohl einen Vorschlag zur Umsetzung der 13. Altersrente als auch einen Vorschlag zu deren Finanzierung.
Ohne Zusatzfinanzierung würde die AHV schon im Jahr der Einführung der 13. Altersrente 2026 mehr ausgeben als einnehmen. Dadurch würde der Stand des AHV-Ausgleichsfonds rasch unter die gesetzlich vorgeschriebene Schwelle von 100 Prozent einer Jahresausgabe der AHV sinken. Der Bundesrat schlägt deshalb vor, die Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte zu erhöhen. Der Normalsatz würde von heute 8,1 auf 8,8 Prozent steigen, der Sondersatz für die Hotellerie von 3,8 auf 4,2 Prozent und der reduzierte Satz für Güter des täglichen Bedarfs von 2,6 auf 2,8 Prozent. Mit diesen Mehreinnahmen kann die AHV bis 2030 im Gleichgewicht gehalten werden. Für die weitere Stabilisierung der AHV nach 2030 wird der Bundesrat dem Parlament eine Vorlage unterbreiten.
Der Bundesrat schlägt ausserdem vor, den Bundesanteil an den AHV-Ausgaben anzupassen. Mit den zusätzlichen Ausgaben für die 13. Altersrente wächst auch der Beitrag, den der Bund an die AHV leistet. Im Jahr 2026 werden die Ausgaben für die 13. Altersrente voraussichtlich rund 4,2 Milliarden Franken betragen. Davon würde der Bund nach geltender Ordnung automatisch 20,2 Prozent finanzieren. Dies entspricht rund 850 Millionen Franken. Angesichts der drohenden Defizite im Bundeshaushalt möchte der Bundesrat die zusätzliche Belastung des Bundes begrenzen und den Bundesbeitrag auf 19,5 Prozent senken. Damit würde sich der Bund im Einführungsjahr noch mit rund 450 Millionen Franken an den Kosten der 13. Altersrente beteiligen.
Die 13. Altersrente soll einmal jährlich im Dezember an alle Bezügerinnen und Bezüger einer Altersrente ausbezahlt werden. Diese Form der Auszahlung wurde von einer deutlichen Mehrheit in der Vernehmlassung unterstützt.
Die 13. Altersrente darf nicht dazu führen, dass jemandem die Ergänzungsleistungen (EL) gekürzt oder gestrichen werden. Sie soll deshalb bei der EL-Berechnung explizit von den anrechenbaren Einnahmen ausgeschlossen werden.
Volksabstimmung über die Erhöhung der Mehrwertsteuer
Über die Erhöhung der Mehrwertsteuer muss eine Volksabstimmung durchgeführt werden. Damit die Erhöhung per Januar 2026 erfolgen kann, muss das Parlament bis spätestens im März 2025 die Vorlage fertig beraten haben und die Abstimmung muss spätestens im September 2025 stattfinden.
Verhandlungen
SDA-Meldung
Debatte im Ständerat, 04.12.2024
Ständerat mit 13. AHV-Rente ab Dezember 2026 einverstanden
Der Ständerat ist einverstanden mit den Vorschlägen des Bundesrats zur Einführung der 13. AHV-Rente im Jahr 2026. Die Debatte war kurz, denn die Frage der Finanzierung des vom Volk angenommenen "Dreizehnten" wird erst im kommenden Jahr behandelt.
Mit 42 Ja-Stimmen ohne Gegenstimme und null Enthaltungen folgte der Rat am Mittwoch seiner Sozial- und Gesundheitskommission (SGK-S). Sie hatte sich im Vorfeld einstimmig mit dem Vorschlag des Bundesrats einverstanden gezeigt.
Der Rat trat dabei zwar - wie auch schon die Finanzkommission des Ständerats (FK-S) und die SGK-S - auf die Vorschläge des Bundesrats zur Senkung des Bundesbeitrags an die AHV sowie zur Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte zur Finanzierung der neuen Rente ein. Darüber entscheiden wollen die SGK-S und nun auch die kleine Kammer aber erst im kommenden Jahr.
Denn für diese Entscheidung brauche es mehr Informationen, hiess es vonseiten der SGK-S. Zudem sollte laut der SGK-S auch die nächste umfassende AHV-Reform berücksichtigt werden, die für spätestens 2026 erwartet wird. "Um eine umfassende, ausgewogene und nachhaltige Lösung zu finden, ist insbesondere den zahlreichen Herausforderungen Rechnung zu tragen, die sich in den kommenden Jahren im Bereich der Sozialversicherungen stellen."
Zeitlicher Spielraum
Die Kommission erteilte der Verwaltung mehrere Prüfaufträge dazu: Sie wünscht unter anderem, dass eine gemischte Finanzierungslösung sowie ein umfassender Finanzierungsansatz sowohl für die 13. AHV-Rente als auch für die Aufhebung der Rentenplafonierung für Ehepaare geprüft werden. Zudem möchte die SGK-S detailliertere Zahlen zur Entwicklung der Arbeitnehmendenbeiträge für die Arbeitslosenversicherung sowie der Mehrwertsteuereinnahmen.
Die Ständeratskommission hielt weiter fest, dass die 13. AHV-Rente bei ihrer Einführung 2026 nahezu 4,2 Milliarden Franken kosten werde. Die Lage des AHV-Ausgleichsfonds dürfte sich aber ohne sofortige neue Finanzierungsquelle erst ab 2029 deutlich verschlechtern. Das lasse dem Parlament den nötigen zeitlichen Spielraum. Die Arbeiten sollen im ersten Quartal 2025 weitergeführt werden. Auch Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider votierte im Rat für diese Vorgehensweise.
SDA-Meldung
Debatte im Nationalrat, 03.03.2025
Pensionierte erhalten ab Ende 2026 die 13. AHV-Rente
Die 13. AHV-Rente kann ab 2026 ausbezahlt werden, und den Pensionierten zugestellt wird sie jeweils im Dezember. Das Parlament hat dafür grünes Licht gegeben. Wie der "Dreizehnte" für Pensionierte finanziert werden soll, ist allerdings noch nicht geregelt.
Als Zweitrat stimmte am Montag der Nationalrat den gesetzlichen Grundlagen für das Auszahlen des "Dreizehnten" zu, mit 193 Stimmen und ohne Gegenstimmen und Enthaltungen. Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmungen.
Ausbezahlt wird die 13. Rente am Ende des Jahres an alle, die im fraglichen Jahr Anspruch auf eine AHV-Rente haben. Erben haben keinen Anspruch auf den Zuschlag.
4,2 Milliarden im ersten Jahr
2026 betragen die Kosten der 13. Altersrente voraussichtlich rund 4,2 Milliarden Franken; 2030 sind es laut Botschaft des Bundesrates wegen der steigenden Zahl von Pensionierten rund 4,6 Milliarden Franken. Ausbezahlt wird eine zusätzliche Monatsrente. Die 13. Rente darf nicht dazu führen, dass Bezügern von Ergänzungsleistungen (EL) diese Leistungen gekürzt werden.
Wegen der Erhöhung des Frauen-Rentenalters auf 65 Jahre erhalten Frauen 1961 bis 1969 geborene Frauen abhängig von Einkommen und Jahrgang einen Zuschlag auf ihre Rente, wenn sie nicht vorzeitig in Rente gehen. SP, Grüne und GLP wollten ein Zwölftel des Zuschlags zur 13. Rente dazuschlagen, unterlagen aber mit 78 gegen 113 Stimmen.
Die Mehrheit im Nationalrat fand, dass das ein fixer Beitrag sei, der nicht Teil der Altersrente sei und der nicht der Teuerung unterstehe. Léonore Porchet (Grüne/VD) erinnerte namens der Minderheit ans gemachte Versprechen, den Frauen das höhere Rentenalter zu kompensieren. Der "Dreizehnte" der AHV für sie solle nicht tiefer sein als die Monatsrenten.
Finanzierung noch offen
Wie die 13. AHV-Rente finanziert wird, ist noch offen. Zurzeit befasst sich die zuständige Kommission des Ständerates mit der Frage. Sie hat Abklärungen in Auftrag gegeben und will im zweiten Halbjahr ihre Arbeiten fortsetzen. Der Bundesrat schlägt eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und einen tieferen Bundesbeitrag an die AHV vor.
Die Ständeratskommission jedoch will mittel- bis langfristige Bedürfnisse der AHV in ihre Überlegungen einbeziehen und Lohnprozente für die Finanzierung 13. AHV-Rente nicht von vorneherein ausklammern. Zudem liegt der Auftrag des Parlaments, bis 2026 Pläne für eine nächste umfassende AHV-Revision ab 2030 vorzulegen, bereits beim Bundesrat.
SDA-Meldung
Debatte im Ständerat, 12.06.2025
Ständerat will mehr Mehrwertsteuer und Lohnprozente für die AHV
Für die Finanzierung der 13. AHV-Rente sollen die Mehrwertsteuer und auch die Lohnbeiträge erhöht werden. Der Ständerat hat dazu als Erstrat ein Konzept bewilligt und dabei auch schon an eine Abschaffung der AHV-Heiratsstrafe gedacht.
Zur Diskussion stand nicht nur die Finanzierung der 13. AHV-Rente, sondern auch die Abschaffung der Heiratsstrafe bei der AHV. Die Mehrheit der Sozial- und Gesundheitskommission des Ständerats (SGK-S) beantragte mehr Mehrwertsteuer und auch höhere Lohnbeiträge.
Der Rat folgte am Donnerstag mit 23 zu 17 Stimmen bei einer Enthaltung. Er hat entschieden, die Lohnbeiträge an die AHV ab 1. Januar 2028 um 0,4 Prozentpunkte zu erhöhen. Würden gleichzeitig die Lohnbeiträge an die Arbeitslosenversicherung um 0,2 Prozentpunkte gesenkt, könnten die AHV-Beiträge für Arbeitgebende und Angestellte unter dem Strich um je 0,1 Prozentpunkte steigen.
Bis ein Prozentpunkt mehr Mehrwertsteuer
Parallel dazu will er die Mehrwertsteuer in zwei Schritten um bis zu einem Prozentpunkt anheben. Die erste Erhöhung ab 2028 um einen halben Prozentpunkt soll für die 13. AHV-Rente gebraucht werden. Mit der späteren zweiten Erhöhung soll eine allfällige Abschaffung oder höhere Plafonierung der AHV-Ehepaar-Renten finanziert werden.
Mehrheitsvertreter lobten die Anträge als flexible Lösung und als Kompromiss. Die Mischung von Mehrwertsteuer und AHV-Lohnbeiträgen für die Finanzierung der 13. Rente sei richtig, fand Erich Ettlin (Mitte/OW). Setze man nur bei der Mehrwertsteuer an, träfe das jüngere Leute stärker als Personen im Rentenalter.
Pierre-Yves Maillard (SP/VD) sprach von einer flexiblen Lösung. Damit könne auf politische Entscheide reagiert werden.
Eine Minderheit um Josef Dittli (FDP/UR) dagegen wollte über die Vorschläge nicht einmal diskutieren. Bevor die Vorlage für die AHV-Stabilisierung stehe, wolle die SGK-Mehrheit der Bevölkerung ans Geld, kritisierte er und warnte vor einem Ausbau auf Vorrat. Hannes Germann (SVP/SH) sagte, es sei unfair, die Finanzierung der 13. Rente auf weitere Begehren auszudehnen.
Germann beantragte erfolglos eine bis Ende 2030 befristete Erhöhung um 0,6 Prozentpunkte, ohne Finanzierung zusätzlicher Ehepaar-Renten. Selbst eine kleine Erhöhung der Lohnbeiträge habe Konsequenzen für die Wirtschaft, warnte Fabio Regazzi (Mitte/TI).
Formell miteinander verknüpfen wollte der Ständerat die Erhöhung von Mehrwertsteuer - darüber muss an der Urne entschieden werden - und Lohnbeiträgen nicht. Mit 21 zu 20 Stimmen lehnte er einen entsprechenden Einzelantrag von Germann ab.
Bundesrätin gegen Verbindung
Der Bundesrat beantragt, für die Finanzierung des "Dreizehnten" bei der AHV die Mehrwertsteuer ab 2026 um 0,7 Prozentpunkte zu erhöhen. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider wollte keine Verbindung der Finanzierung der 13. AHV-Rente und einer allfälligen Abschaffung der Heiratsstrafe, sondern ein Vorgehen Schritt für Schritt.
Weniger Geld für die Arbeitslosenversicherung berücksichtige die weltpolitische Lage und die US-Zölle und einen deshalb möglichen Anstieg der Arbeitslosenzahlen nicht, warnte sie.
Weiter will der Ständerat, dass der AHV-Ausgleichsfonds in der Regel nicht unter 80 Prozent statt wie heute nicht unter 100 Prozent einer Jahresausgabe sinken darf. Wäre ein Absinken unter die kritische Marke absehbar, müsste der Bundesrat dem Parlament Vorschläge für eine Stabilisierung machen.
Sollte das Vermögen des Fonds unter 80 Prozent einer Jahresausgabe sinken, müsste der Bundesrat eine weitere Erhöhung der Beitragssätze um bis zu 0,4 Prozentpunkte vornehmen.
Im Jahr der Einführung dürfte die 13. AHV-Rente zu Kosten von rund 4,2 Milliarden Franken führen. 2030 dürften es etwa 4,6 Milliarden Franken sein. Die 13. AHV-Rente wurde am 3. März 2024 an der Urne gutgeheissen. Über die Mitte-Initiative für die Abschaffung der AHV-Heiratsstrafe hat das Parlament noch nicht entschieden.
Kritik an Plänen des Bundesrates
Ratsmitglieder kritisierten die Pläne des Bundesrats für eine nächste AHV-Revision - ohne höheres Rentenalter - und stellten Forderungen. Spätere Pensionierungen könnten viel beitragen zur Stabilisierung der AHV, sagte etwa Peter Hegglin (Mitte/ZG).
Es brauche Druck für eine rasche Reform, die nicht nur zusätzliche Finanzierungslösungen im Fokus habe, forderte Esther Friedli (SVP/SG). Pirmin Bischof (Mitte/SO) plädierte für ein Modell mit Lebensarbeitszeit.
Maya Graf (Grüne/BL) wollte bei den Einnahmen ansetzen. Für eine nächste Runde müssten zusätzliche Geldquellen in Betracht gezogen werden, etwa eine Finanztransaktionssteuer, eine nationale Erbschaftssteuer oder mehr Mehrwertsteuer für Luxusartikel.
SDA-Meldung
Debatte im Nationalrat, 10.09.2025
Nationalrat will für 13. AHV-Rente befristet mehr Mehrwertsteuer
Die 13. AHV-Rente soll allein mit einer höheren Mehrwertsteuer und ohne Lohnbeiträge finanziert werden. So hat es der Nationalrat am Mittwoch entschieden. In trockenen Tüchern ist aber noch nichts, denn die Positionen beider Räte liegen weit auseinander.
In der grossen Kammer setzten sich am Mittwoch jene Kräfte durch, die keinen Aufschub wünschten bei der Finanzierung der vom Volk an der Urne beschlossenen 13. AHV-Rente. Ausbezahlt wird diese erstmals 2026. Die Kosten dafür belaufen sich laut Bundesrat anfangs auf rund 4,2 Milliarden Franken. 2030 dürften es 4,6 Milliarden Franken sein.
Befristete Mehrwertsteuer-Erhöhung
Der Nationalrat beschloss nun gegen den Willen von SVP und FDP, die Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte zu erhöhen. So schlägt es auch der Bundesrat vor. Der Nationalrat entschied sich allerdings für eine bis Ende 2030 befristete Erhöhung, und er lehnte wie zuvor der Ständerat eine Senkung des Bundesbeitrags an die AHV ab.
Der Rat folgte einer knappen Mehrheit seiner Sozial- und Gesundheitskommission (SGK-N). Kommissionssprecher Patrick Hässig (GLP/ZH) sprach von einem Kompromiss. Auch der Faktor Zeit habe eine Rolle gespielt. Es gelte, den AHV-Fonds bis 2030 stabil zu halten.
Alternative Finanzierungsmodelle habe die Kommission prüfen lassen, doch keines lasse sich rechtzeitig umsetzen, berichtete Hässig. Alternative Finanzierungen könnten im Rahmen der geplanten nächsten AHV-Reform geprüft werden. Gemäss jüngsten Zahlen sind die finanziellen Aussichten der AHV besser als zum Zeitpunkt, als der Bundesrat die Botschaft ausgearbeitet hatte.
Mehr Mehrwertsteuer, mehr Lohnbeiträge
Abgesehen vom Bundesbeitrag sind sich die beiden Kammern aber überhaupt noch nicht einig. Der Ständerat beschloss eine höhere Mehrwertsteuer und auch höhere Lohnbeiträge. Darin einbezogen hatte er die Finanzierung einer allfälligen Anhebung oder Abschaffung des AHV-Ehepaar-Plafonds. Dazu ist eine Volksinitiative der Mitte hängig.
Vertreterinnen und Vertreter von Mitte, SP und Grünen versuchten ohne Erfolg, dieses Modell auch dem Nationalrat beliebt zu machen. Auch dass sie in ihren drei Minderheitsanträgen teilweise tiefere Ansätze für die Erhöhung von Mehrwertsteuer und Lohnbeiträgen beantragten, führte nicht zum Ziel.
Die SP hätte sich eigentlich eine Finanzierung mit Lohnbeiträgen gewünscht, schloss sich aber im Sinne eines Kompromisses an, wie Barbara Gysi (SP/SG) sagte. Die vom Rat mit knappem Mehr gutgeheissene befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer sei nicht sinnvoll, mahnte Gysi mit Blick auf den Aufwand für die Betriebe.
Die Finanzierung des "Dreizehnten" bei der AHV über Lohnbeiträge sei sozialer als eine über die Mehrwertsteuer, fand auch Manuela Weichelt (Grüne/ZG). Das Modell des Ständerates sei aus diesem Blickwinkel das kleinste Übel.
Schuldenbremse abgelehnt
Kein Gehör fand die FDP mit dem Antrag für eine Schuldenbremse für die AHV. Falle der Fonds unter 90 Prozent, solle die Mehrwertsteuer um 0,5 Prozentpunkte und das Renten-Referenzalter schrittweise um sechs Monate erhöht werden, sagte Andri Silberschmidt (FDP/ZH).
"Das würde uns unabhängig machen von Prognosen und wäre eine Sicherung nach unten", sagte er. Hinter seinem Antrag stand eine starke Mehrheit der SGK-N. Die SVP unterstützte das Vorhaben, das aber mit 108 zu 89 Stimmen abgelehnt wurde.
Erfolglos waren FDP und SVP mit Nichteintretens- und Rückweisungsanträgen und Forderungen nach einer Gesamtschau. Eine Sanierung des Sozialwerks allein mit Steuern und Abgaben dürfe es nicht geben, sagte Regine Sauter (FDP/ZH). Es müsse unvoreingenommen diskutiert werden, auch über ein höheres Rentenalter.
"Zeche für Ja zu 13. AHV-Rente"
Die SVP legte ihrer Forderung eine Liste von Sparaufträgen bei. Gekürzt werden soll demnach unter anderem bei der internationalen Zusammenarbeit, bei Kaderlöhnen und im Asylwesen, und internationale Projekte zu Gender-Themen sollten nicht mehr unterstützt werden.
Leistungen der Kranken-Grundversicherung für Asylsuchende wollte die SVP einschränken und für Zugezogene aus Drittstaaten eine höhere Franchise einführen. Michael Graber (SVP/VS) sagte, die Mehrheit der SGK-N wolle den Mittelstand mit der 13. Rente nicht entlasten, sondern für das Ja vom März 2024 die Zeche einfordern.
Die Vorlage geht zurück an den Ständerat. Er wird sich auch dazu äussern müssen, ob die Bestimmungen zur Finanzierung der 13. AHV-Rente verknüpft werden mit einem Ja zur Mehrwertsteuer-Erhöhung, die Volk und Ständen vorgelegt werden muss. Diese Koppelung hat der Nationalrat beschlossen.
SDA-Meldung
Debatte im Ständerat, 19.03.2026
Räte weiterhin nicht einig über die Finanzierung der 13. AHV-Rente
Ende Jahr wird die 13. AHV-Rente den Pensionierten das erste Mal ausbezahlt. Wie der milliardenteure Zuschlag für alle Pensionierten finanziert werden soll, ist aber weiterhin unklar. Immerhin liegen die Positionen von National- und Ständerat mittlerweile etwas näher beieinander.
4,2 Milliarden Franken sind für die Auszahlung des "Dreizehnten" 2026 nötig, rund 4,5 Milliarden dürften es 2030 sein und 5,4 Milliarden im Jahr 2040. Diese Zahlen nannte Erich Ettlin (Mitte/OW) namens der zuständigen Sozial- und Gesundheitskommission (SGK-S) am Donnerstag im Ständerat.
Erhöhungen etwas gestutzt
Dieser hielt am Donnerstag an eine Mischung von höheren Mehrwertsteuersätzen und höheren Lohnabzügen für die Finanzierung der zusätzlichen Kosten fest. Er fällte diesen Entscheid mit 23 zu 18 Stimmen bei zwei Enthaltungen.
Dank der zuletzt guten Ergebnisse des AHV-Ausgleichsfonds sollen die Erhöhungen aber moderater ausfallen. Der Rat entschied nämlich, die Lohnbeiträge um noch 0,3 statt 0,4 Prozentpunkte und die Mehrwertsteuer um 0,4 statt 0,5 Prozentpunkte zu erhöhen.
Für Familien koste eine Mischlösung aus Mehrwertsteuer- und Lohnbeiträgen weniger als die vom Nationalrat gewollte reine Mehrwertsteuer-Erhöhung, sagte Kommissionssprecher Ettlin.
Die unterlegene bürgerliche Minderheit um Josef Dittli (FDP/UR) hätte wie der Nationalrat allein auf höhere Mehrwertsteuer-Einnahmen setzen wollen, um den "Dreizehnten" zu finanzieren. Höhere Lohnabzüge seien "eine doppelte Bestrafung der arbeitenden Bevölkerung", sagte Dittli.
Man könne nicht auf der einen Seite vor dem Kaufkraftverlust wegen sinkender Löhne geltend machen und gleichzeitig weitere Lohnbeiträge für die AHV beschliessen, doppelte Fabio Regazzi (Mitte/TI) nach.
Ehepaar-Rentenplafonds ausgeklammert
Die AHV sei nicht nur für Pensionierte da, widersprach Pierre-Yves Maillard (SP/VD) und forderte, Jung und Alt nicht gegeneinander auszuspielen. Ohne AHV müssten Kinder für Eltern mitbezahlen oder Eltern die Nachkommen um Geld bitten. Ein Lohnbeitrag für die 13. AHV-Rente sei gerechter als die Erhöhung der Mehrwertsteuer.
Zudem rückte der Ständerat von seinem Vorhaben ab, die Finanzierung einer allfälligen Aufhebung oder Anhebung der Rentenplafonierung für Ehepaare zusammen mit der 13. AHV-Rente zu regeln. "Wir verzichten auf einen wesentlichen Teil unserer ursprünglichen Vorlage, als Schritt zu einer Lösungsfindung", sagte Kommissionssprecher Ettlin.
Diese Frage soll nach Auffassung der SGK-S erst im Rahmen der Anpassung der Hinterlassenenrenten geregelt werden, die der Nationalrat zu einem indirekten Gegenvorschlag zur Mitte-Initiative ausgestaltet hat.
Intervention bei tiefem Fondsstand
Auch in einem anderen Punkt bewegt sich der Ständerat auf den Nationalrat zu. Demnach sollen die Reserven des AHV-Ausgleichsfonds nicht unter hundert Prozent einer Jahresausgabe sinken dürfen. Zunächst hatte der Ständerat beschlossen, diesen Zielwert auf achtzig Prozent zu senken.
Festhalten will er aber am Interventionsmechanismus. Demnach müsste der Bundesrat dem Parlament rasch Stabilisierungsmassnahmen unterbreiten, wenn der Fonds dauerhaft unter eine Jahresausgabe fällt. Sinkt der Fonds indes unter achtzig Prozent einer Jahresausgabe, muss der Bundesrat automatisch eine weitere Erhöhung der Lohnbeiträge um bis zu 0,3 Prozentpunkte vornehmen.
Der Bundesrat möchte die Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte erhöhen, um die Lücke zu stopfen. Er wünsche sich eine rasche und nachhaltige Finanzierung der 13. AHV-Rente und ebenso, dass die ganze Bevölkerung mitbezahle, sagte Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider.
Der Nationalrat wählte denselben Weg wie der Bundesrat. Er will die Mehrwertsteuer-Erhöhung aber bis Ende 2030 befristen. Er ist nun wieder am Zug.
SDA-Meldung
Debatte im Nationalrat, 03.06.2026
Nationalrat hält an Mehrwertsteuererhöhung für 13. AHV-Rente fest
Über die Finanzierung der 13. AHV-Rente gibt es nach wie vor keine Einigung. Der Nationalrat hält daran fest, die Rentenerhöhung nur aus der Mehrwertsteuer zu finanzieren. Er will diese befristet bis 2033 erhöhen. Nun ist wieder der Ständerat am Zug.
Der Entscheid im Nationalrat war am Mittwoch mit 99 zu 97 Stimmen knapp. SP, Mitte-Partei und Grüne hätten wie der Ständerat den "Dreizehnten" der AHV mit einer höheren Mehrwertsteuer und höheren Lohnprozenten finanzieren wollen. SVP, FDP und GLP hingegen wollen allein die Mehrwertsteuer erhöhen.
Gemäss dem neuen Nationalratsentscheid würde die Mehrwertsteuer bis 2033 um 0,5 Prozentpunkte erhöht. Zunächst hatte der Nationalrat eine befristete Erhöhung um 0,7 Prozentpunkte beschlossen. Zudem verlängerte der Rat die Befristung um drei Jahre, von anfänglich Ende 2030 auf Ende 2033.
Zudem will der Nationalrat darauf verzichten, den reduzierten Satz für Güter und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs - etwa Nahrungsmittel - zu erhöhen. Der Sondersatz für die Hotellerie hingegen soll um 0,3 Prozentpunkte nach oben angepasst werden.
"Das kleinste Übel"
"Das kleinste Übel" nannte Diana Gutjahr (SVP/TG) den Antrag der Mehrheit. Die Befristung stelle sicher, dass keine dauerhafte Lösung zementiert werde, statt eine nachhaltige Reform anzupacken. In dieselbe Kerbe hieb Andri Silberschmidt (FDP/ZH). Die AHV solle mit einer einzigen Reform auf sichere Beine gestellt werden.
Ein Nein an der Urne bedeute nicht, dass nicht erneut über ein höheres Rentenalter gesprochen werden dürfe, sagte Silberschmidt. Weder Salamitaktik noch Pflästerlipolitik seien heute angezeigt. Die Mehrheit hatte die Befristung verlängert, um Zeit zu gewinnen für eine solche grosse Reform.
Corina Gredig (GLP/ZH) führte die Generationengerechtigkeit ins Feld und sprach von einer "verantwortungsvollen Übergangsfinanzierung". Mit höheren Lohnbeiträgen hätten die Erwerbstätigen am Ende des Monats weniger auf dem Konto. Die Finanzierung über die Mehrwertsteuer sei gerechter als jene über Lohnbeiträge.
"AHV-Fonds aushungern"
Eine starke Minderheit wollte eine Mischfinanzierung aus Mehrwertsteuer und Lohnbeiträgen. "Was die Mehrheit will, führt zu einem Aushungern des AHV-Fonds", sagte Thomas Rechsteiner (Mitte/AI). Die von bürgerlicher Seite gewünschte Erhöhung des Rentenalters sei nicht mehrheitsfähig, sagte Samira Marti (SP/BL).
"Wer daran festhält, will nicht Teil der Lösung sein." Auch die Mehrheit der Kantone wolle eine Mischfinanzierung. Die Mehrheit wolle mit der befristeten Finanzierung Druck für ein höheres Rentenalter machen, fügte Léonore Porchet (Grüne/VD) hinzu. Den Weg der Mehrheit nannte sie "eine Politik der verbrannten Erde".
Die 13. AHV-Rente wird Ende Jahr erstmals ausbezahlt. 4,2 Milliarden Franken sind dafür 2026 nötig, rund 4,5 Milliarden dürften es 2030 sein und 5,4 Milliarden im Jahr 2040. Diese Zahlen wurden in der Ständeratsdebatte im vergangenen März genannt.
Szenario in Vorlage "AHV 2030"
Finden die Räte in der laufenden Session keinen gemeinsamen Nenner, kommt das Geschäft in die Einigungskonferenz. Scheitert dort eine Lösung, gibt es vorerst keine Finanzierung der 13. Rente.
Der Bundesrat hat für diesen Fall ein Szenario in die Reformvorlage "AHV 2030" eingebaut: Der Vernehmlassungsentwurf enthält für diesen Fall eine kombinierte Erhöhung von Mehrwertsteuer und Lohnbeiträge respektive eine lediglich höhere Mehrwertsteuer.
Eine höhere Mehrwertsteuer wäre auch nötig, wenn die 13. Rente befristet finanziert wird. Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider plädierte für eine dauerhafte Finanzierung. Diese Anforderung erfülle derzeit nur der Weg des Ständerates. Der Bundesrat hatte zunächst eine unbefristete Mehrwertsteuer-Erhöhung gewollt.
Noch ein weiterer Punkt ist umstritten: Der Ständerat will einen Interventionsmechanismus für den Fall, dass absehbar wird, dass die Reserven des AHV-Fonds innerhalb von drei Jahren unter den Umfang einer Jahresausgabe sinken. Der Nationalrat lehnt das ab.
SDA-Meldung
Debatte im Ständerat, 08.06.2026
Noch keine Einigung über die Finanzierung der 13. AHV-Rente
Wie die 13. AHV-Rente finanziert wird, ist nach wie vor offen. Der Ständerat besteht mit klarem Mehr darauf, die Mehrwertsteuer und auch die Lohnbeiträge zugunsten der AHV zu erhöhen.
Mit 26 zu 18 Stimmen fällte er am Montag diesen jüngsten Entscheid in der AHV-Debatte. Allein auf die Mehrwertsteuer zurückgreifen wollten hauptsächlich Vertreterinnen und Vertreter von FDP und SVP. Grosse Wirtschaftsverbände bevorzugen diesen Weg ebenfalls, während die gewerkschaftliche Seite den Weg des Ständerates bevorzugt.
Am (morgigen) Dienstag liegt das Dossier wieder beim Nationalrat. Er wollte für die Finanzierung des "Dreizehnten" bei der AHV lediglich die Mehrwertsteuer erhöhen, und zwar befristet bis 2033. Zuletzt hielt er mit 99 zu 97 Stimmen an diesem Weg fest.
Die 13. AHV-Rente wird Ende Jahr erstmals ausbezahlt. 4,2 Milliarden Franken sind dafür 2026 nötig. Rund 4,5 Milliarden dürften es 2030 sein und 5,4 Milliarden 2040. Die vom Ständerat beschlossenen Erhöhungen der Lohnbeiträge und der Mehrwertsteuer brächten zusammen rund 2,9 Milliarden Franken ein, sagte Erich Ettlin (Mitte/OW).
Wie der Nationalrat will nun auch der Ständerat den reduzierten Satz der Mehrwertsteuer für Güter des täglichen Bedarfs nicht erhöhen. Pierre-Yves Maillard (SP/VD) wehrte sich gegen "Kampagnen gegen die AHV-Beiträge", wie er sagte. Die AHV sei in einer schwierigen Wirtschaftslage gegründet worden. Und doch habe man damals den Mut gehabt, auf Lohnbeiträge zurückzugreifen.
Die Minderheit um Josef Dittli (FDP/UR) hätte wie der Nationalrat allein die Mehrwertsteuer erhöhen wollen, und das befristet bis 2033. Sie argumentierte mit dem Schutz der Kaufkraft und der KMU-Betriebe. "Lohnprozente verteuern die Arbeit", sagte Dittli.
Die Befristung sei ein politischer Schutzmechanismus, führte Dittli aus. "Das Verfalldatum zwingt Bundesrat und Parlament, rechtzeitig die nächste strukturelle Reform der AHV anzugehen."
Szenario in Vorlage "AHV 2030"
Finden die Räte keinen gemeinsamen Nenner, kommt das Geschäft in der laufenden Session in die Einigungskonferenz. Scheitert dort eine Lösung, gibt es vorerst keine Finanzierung der 13. Rente.
Der Bundesrat hat für diesen Fall ein Szenario in die Reformvorlage "AHV 2030" eingebaut: Der Entwurf enthält eine kombinierte Erhöhung von Mehrwertsteuer und Lohnbeiträgen respektive als Variante nur eine höhere Mehrwertsteuer. Mehr Mehrwertsteuer wäre laut Bundesrat auch nötig, wenn die 13. Rente befristet finanziert wird.
SDA-Meldung
Debatte im Nationalrat, 09.06.2026
Einigungskonferenz befasst sich mit Finanzierung der 13. AHV-Rente
National- und Ständerat haben sich nicht geeinigt über die Finanzierung der 13. AHV-Rente. Nun muss die Einigungskonferenz einen Kompromissvorschlag ausarbeiten. Hat sie keinen Erfolg im Parlament, wird die 13. Rente Ende Jahr ohne Finanzierung ausbezahlt.
Der Nationalrat will für den "Dreizehnten" der AHV nach wie vor lediglich die Mehrwertsteuer erhöhen, und das befristet bis 2033. Mit 101 zu 95 Stimmen bei 2 Enthaltungen hielt er am Dienstag an diesem früheren Entscheid fest.
Der Mehrwertsteuer-Normalsatz würde mit dem Vorschlag des Nationalrates um 0,5 Prozentpunkte und den Sondersatz für die Hotellerie um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Diese Aufstockungen sollen aber lediglich bis 2033 gelten.
SVP, FDP und GLP setzen sich durch
Der Ständerat hingegen will die Mehrwertsteuer und zugleich die Lohnbeiträge erhöhen, und das ohne Befristung. Er will um 0,3 Prozentpunkte höhere Lohnbeiträge. Die Mehrwertsteuer würde um 0,4 und der Hotellerie-Sondersatz würde um 0,2 Prozentpunkte erhöht. Auch der Bundesrat unterstützt diesen Weg.
Im Nationalrat setzten sich am Dienstag SVP, FDP und GLP durch mit dem Nein zu höheren Lohnabgaben für die 13. Rente. Die Kosten für die neue Leistung dürften nicht den Erwerbstätigen und den Jüngeren aufgeladen werden, sagte Corina Gredig (GLP/ZH).
Die Bevölkerung habe beim Abstimmen nicht gewusst, wie die 13. Rente finanziert werden solle, ergänzte Diana Gutjahr (SVP/TG). Die Mehrheitsvariante sei die beste aller schlechten Lösungen.
Jenen, die knapp bei Kasse seien, helfe es nicht, wenn man jetzt wie die Minderheit auf die höheren Lohnbeiträge jener hinweise, die höhere Einkommen leisteten, sagte Andri Silberschmidt (FDP/ZH). "Deswegen haben sie nicht mehr Geld." Die höhere Mehrwertsteuer hingegen bezahlten alle.
Eine starke Minderheit mit SP, Mitte und Grünen gab wie der Ständerat einer Mischfinanzierung den Vorzug. Thomas Rechsteiner (Mitte/AI) sagte, das Konzept des Ständerats komme Menschen mit tieferen Löhnen und Familien entgegen, auch weil die Mehrwertsteuer für Güter des täglichen Bedarfs nicht erhöht werde.
Auch brauche es eine Lösung, die an der Urne bestehe und auf Dauer ausgelegt sei. Die befristete Mehrwertsteuererhöhung bringe der AHV zu wenig Geld ein, fügte Samira Marti (SP/BL) hinzu. "Damit setzen Sie den Volksentscheid nicht um." Die von der Mehrheit im Grunde angestrebte Rentenaltererhöhung sei nicht mehrheitsfähig.
Gespaltene Sozialpartner
Wie die Räte sind auch die Sozialpartner in der Frage gespalten: Grosse Wirtschaftsverbände bevorzugen den Weg des Nationalrates. Die gewerkschaftliche Seite hingegen unterstützt die vom Ständerat beschlossene Mischfinanzierung.
Nun muss die Einigungskonferenz einen Kompromiss ausarbeiten. Je 13 Mitglieder der Sozial- und Gesundheitskommissionen beider Kammern werden delegiert, entsprechend der Fraktionsstärke im jeweiligen Rat. Über den Antrag der Konferenz wird der Ständerat am Donnerstag entscheiden. Voraussichtlich am 17. Juni ist der Nationalrat am Zug.
Hat der Einigungsantrag keinen Erfolg im Parlament, wird die 13. AHV-Rente ab kommendem Dezember ausbezahlt, ohne dass klar ist, wie sie finanziert wird. 4,2 Milliarden Franken sind dafür 2026 nötig. Rund 4,5 Milliarden dürften es 2030 sein und 5,4 Milliarden 2040.
Der Bundesrat hat für den Fall der Nichteinigung ein Szenario in seine kürzlich in Vernehmlassung gegebene Reformvorlage "AHV 2030" eingebaut: Sie enthält eine kombinierte Erhöhung von Mehrwertsteuer und Lohnbeiträgen respektive als Variante nur eine höhere Mehrwertsteuer. Mehr Mehrwertsteuer wäre auch nötig, wenn die 13. Rente befristet finanziert wird - so, wie es der Nationalrat will.
SDA-Meldung
Debatte im Ständerat, 11.06.2026
Ständerat heisst Kompromissantrag zur AHV-Finanzierung gut
Die 13. AHV-Rente soll über die Löhne und die Mehrwertsteuer finanziert werden. Der Ständerat hat den Antrag der Einigungskonferenz gutgeheissen. Doch der gegenüber höheren Lohnbeiträgen mehrheitlich ablehnende Nationalrat entscheidet erst nächste Woche.
Mit jeweils deutlichem Mehr stellte sich der Ständerat am Donnerstag hinter die Anträge der Einigungskonferenz für mehr Lohnprozente für die AHV und die Erhöhung der Mehrwertsteuer. Das war zu erwarten gewesen, denn die Anträge entsprachen der von ihm bevorzugten Mischfinanzierung, wenn auch mit tieferen Lohnbeiträgen.
Baume-Schneider hinter Kompromiss
Zustimmung zum Einigungsantrag kam von Vertreterinnen und Vertretern von Mitte, SP und Grünen. Die meisten FDP- und die SVP-Ständerätinnen und -Ständeräte sagten zwei Mal Nein. Ein Doppel-Nein kam auch aus der Mitte. Tiana Angelina Moser (ZH), die einzige GLP-Vertreterin im Rat, lehnte höhere Lohnbeiträge ab und enthielt sich bei der Mehrwertsteuer-Erhöhung der Stimme.
Gemäss dem Einigungsantrag soll der AHV-Lohnbeitrag um 0,2 Prozentpunkte erhöht werden. Der Ständerat hatte zuvor eine Erhöhung um 0,3 Prozentpunkte beschlossen. Die Mehrwertsteuer wird - unbefristet - um 0,4 Prozentpunkte angehoben.
Der Hotellerie-Sondersatz der Mehrwertsteuer soll um 0,2 Prozentpunkte steigen. Unberührt bleibt dagegen gemäss früheren Ratsentscheiden der reduzierte Satz für Güter des täglichen Bedarfs. Dazu gehören Nahrungsmittel und Medikamente.
Der Kompromiss-Antrag der Einigungskonferenz könnte laut Kommissionssprecher Erich Ettlin (Mitte/OW) rund 2,5 Milliarden Franken einbringen. Der "Dreizehnte" sei damit zwar nicht voll ausfinanziert, aber genügend. Auch Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider warb für den Kompromiss. Mittelfristig könne die AHV so stabil gehalten werden.
Noch nicht unter Dach und Fach
Minderheitssprecher Josef Dittli (FDP/UR) wollte die Finanzierungsvorlage beerdigen. "Das wäre eine Aufforderung an den Bundesrat, die Finanzierungsfrage mit der nächsten Reform der AHV rasch anzugehen", sagte er. Das Nein-Lager hatte in den bisherigen Ratsdebatten wiederholt auf ein höheres Rentenalter gepocht.
Unter Dach und Fach ist die Finanzierungsvorlage noch nicht. Denn am Mittwoch ist der Nationalrat am Zug. In der grossen Kammer haben SVP, FDP und GLP zusammen die knappe Mehrheit. Diese Fraktionen bevorzugten bisher eine Finanzierung der 13. Rente nur aus der Mehrwertsteuer, und das befristet bis 2033.
Sagt der Nationalrat Ja, müssten die Erhöhungen von Lohnprozenten und Mehrwertsteuer auch noch die Schlussabstimmungen überstehen. Das letzte Wort hat aber das Volk, denn für die Mehrwertsteuererhöhung muss die Verfassung angepasst werden. Gibt es im Nationalrat ein doppeltes Nein, kommt die Finanzierung der 13. Rente nicht zustande.
Ein dritter Weg
Vom Tisch wären höhere Lohnabzüge und mehr Mehrwertsteuer damit nicht. Denn der Bundesrat hat in seine in Vernehmlassung gegebene Reformvorlage "AHV 2030" ein Szenario für diesen Fall eingebaut: Es enthält eine kombinierte Erhöhung von Mehrwertsteuer und Lohnbeiträgen respektive als Variante nur eine höhere Mehrwertsteuer.
Doch es gibt auch einen dritten Weg: Weil die AHV-Finanzierung aus zwei Teilvorlagen besteht, könnte die eine angenommen und die andere abgelehnt werden, wie Ettlin ausführte. Allerdings seien die Vorlagen einseitig verbunden.
Das bedeutet, dass zwar ohne höhere Mehrwertsteuer die Lohnbeiträge für die AHV nicht erhöht werden können. Umgekehrt könnte aber die Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte erhöht, aber auf die zusätzlichen Lohnprozente verzichtet werden. Das würde laut Ettlin rund 1,5 Milliarden Franken einbringen.
"Das reicht nicht lange, und die 13. AHV-Rente wäre damit nicht ausfinanziert", sagte er. Die 13. Rente wird Ende Jahr erstmals ausbezahlt; 4,2 Milliarden Franken sind dafür 2026 nötig. Rund 4,5 Milliarden dürften es 2030 sein und 5,4 Milliarden 2040.
Sozialpartner sind gespalten
Die Finanzierung der 13. Rente spaltet nicht nur das Parlament, sondern auch die Sozialpartner. Grosse Wirtschaftsverbände bevorzugen die befristete Mehrwertsteuererhöhung und lehnen entsprechend den Einigungsantrag ab. Bleiben höhere Lohnbeiträge in der Vorlage, wollen der Arbeitgeber- und der Gewerbeverband sowie Economiesuisse sie in der Volksabstimmung bekämpfen.
Die gewerkschaftliche Seite unterstützt die Mischfinanzierung. Für tiefe und mittlere Einkommen seien die höheren Lohnbeiträge ein günstiger Preis für die 13. Rente, schreiben sie, und für die Arbeitgeber die Lohnbeiträge tragbar. "Sollte eine Finanzierung jetzt scheitern, würde sie in Zukunft teurer", gab der Gewerkschaftsbund zu bedenken.
SDA-Meldung
Debatte im Nationalrat, 17.06.2026
Räte erhöhen für 13. AHV-Rente lediglich die Mehrwertsteuer
Für die Finanzierung der 13. AHV-Rente wird zwar die Mehrwertsteuer erhöht. Höhere Lohnbeiträge gibt es aber nicht. Denn der Nationalrat hat nur einem der beiden Finanzierungsanträge der Einigungskonferenz zugestimmt. Den Ausschlag für den Entscheid gab die GLP.
Die Einigungskonferenz hatte sich an den Beschlüssen des Ständerats orientiert. Ihr Antrag war von der kleinen Kammer vergangene Woche erwartungsgemäss und mit klarem Mehr gutgeheissen worden. Im Nationalrat setzte sich nun die bürgerliche Mehrheit durch, die keine höheren Lohnbeiträge wollte.
Die grosse Kammer hiess lediglich den Einigungsantrag zur Mehrwertsteuererhöhung gut, mit 104 zu 87 Stimmen bei 7 Enthaltungen. Mit Ja stimmten SP, Mitte, Grüne und GLP, mit Nein SVP und FDP.
Die um 0,2 Prozentpunkte höheren Lohnbeiträge lehnte der Nationalrat ab, mit 98 zu 96 Stimmen bei 4 Enthaltungen. SVP, FDP und GLP, die sich gegen höhere Lohnabzüge gesperrt hatten, setzten sich am Ende durch und brachten die Teilvorlage zu Fall. Nun steht für die höhere Mehrwertsteuer die Schlussabstimmung an.
Gesamtstrategie gefordert
Umfragen zeigten, dass höhere Abgaben im Volk keine Mehrheit erreichten, sagte Diana Gutjahr (SVP/TG). Die Minderheit wollte die Finanzierung der 13. Rente nicht für sich allein finanzieren, sondern den "Dreizehnten" in eine Gesamtstrategie aufnehmen.
Es gelte, ehrlich darzulegen, was die 13. Rente koste, forderte auch Cyril Aellen (FDP/GE), mit Blick auf ein flexibles Rentenalter. Erwerbstätige und die Unternehmen dürften ohne strukturelle Reformen nicht zusätzlich belastet werden. "Wir sind gegen eine Politik, die heute verteilt und morgen die Rechnungen verschickt."
Der Entscheid für lediglich mehr Mehrwertsteuer kam dank der GLP zustande. Die Fraktion wolle keine weitere Umverteilung von Jung zu Alt und lehne darum höhere Lohnbeiträge ab, sagte Patrick Hässig (ZH). Die höhere Mehrwertsteuer hingegen trage die GLP mit, um eine Brücke zu schlagen für eine Lösung.
Damit könne die 13. Rente teilweise finanziert und der Druck für Reformen bei der AHV aufrechterhalten werden, sagte Hässig. Und die Bevölkerung könne darüber abstimmen.
Valérie Piller Carrard (SP/FR) erinnerte die ablehnende Minderheit ans Volksnein zu einem höheren Rentenalter. Die Mehrheit wolle eine dauerhafte Finanzierung, doppelte Barbara Gysi (SP/SG) nach. "Wer heute Nein sagt, will das Rentenalter erhöhen."
Auch wenn der Antrag die 13. Rente nicht vollständig ausfinanziere, verhindere er, dass der AHV-Fonds schwinde und es rasch neue Massnahmen brauche, sagte Thomas Rechsteiner (Mitte/AI). Es sei eine Illusion, zu glauben, die Lücke in der Finanzierung durch ein höheres Rentenalter schliessen zu können.
Wer allein von der AHV-Rente lebe, habe kein Interesse daran, die AHV zu zerschlagen, mahnte Léonore Porchet (Grüne/VD). Den Antrag der Einigungskonferenz abzulehnen, sei verantwortungslos, mahnte sie.
Noch nicht im Trockenen
Die von den Räten bewilligte Lösung ist noch nicht im Trockenen, denn sie muss am Freitag noch die Schlussabstimmungen überstehen. Zudem müssen Volk und Stände der höheren Mehrwertsteuer zustimmen, weil für die Erhöhung die Verfassung geändert werden muss.
Für die 13. AHV-Rente steigt gemäss Ratsentscheiden die Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte. Unberührt bleibt der reduzierte Satz für Güter des täglichen Bedarfs. Dazu gehören Nahrungsmittel und Medikamente. Die Mehrwertsteuer dürfte 2030 der AHV rund 1,5 Milliarden Franken im Jahr zusätzlich einbringen.
Die 13. Rente wird Ende Jahr erstmals ausbezahlt; 4,2 Milliarden Franken sind dafür 2026 nötig. Rund 4,5 Milliarden dürften es 2030 sein und 5,4 Milliarden 2040. An den Kosten beteiligt sich allerdings auch der Bund, mit rund einem Fünftel der AHV-Ausgaben.
Auskünfte
Sekretariat der Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)
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