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24.080 · Geschäft des Bundesrates · 2024-10-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Zusammenfassung

Botschaft vom 16. Oktober 2024 zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» (Feuerwerksinitiative)

Ausgangslage

Medienmitteilung des Bundesrates vom 16.10.2024

Der Bundesrat lehnt die «Feuerwerksinitiative» ab

Der Bundesrat hat am 16. Oktober 2024 die Botschaft zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk (Feuerwerksinitiative)» verabschiedet. Er empfiehlt dem Parlament, die Initiative ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag abzulehnen, da Kantone und Gemeinden bereits über die Rechtsgrundlagen verfügen, um Feuerwerke einzuschränken.

Die am 3. November 2023 eingereichte Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk (Feuerwerksinitiative)» verlangt einen stärkeren Schutz von Menschen, Tieren und der Umwelt vor Lärm und Emissionen von Feuerwerk. Sie will insbesondere den Verkauf und die Verwendung von lauten Feuerwerkskörpern für Private verbieten. Feuerwerkskörper, die keinen Lärm erzeugen wie bengalische Feuer oder Vulkane, könnten weiterhin verkauft werden. Zudem könnten die Kantone für überregionale Veranstaltungen, etwa für 1.-August-Feiern, Ausnahmebewilligungen erteilen.

Die Initiative geht dem Bundesrat zu weit

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass lärmerzeugendes Feuerwerk negative Auswirkungen auf die Umwelt oder auf Menschen und Tiere haben kann. Diese Auswirkungen sind aber zeitlich und örtlich begrenzt. Für viele Menschen gehört das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zur Tradition. Sie werden beispielsweise bei der 1. August-Feier oder bei Silvester eingesetzt. Zudem verfügen die Kantone und Gemeinden bereits über die Rechtsgrundlagen, um den Verkauf und die Verwendung von Feuerwerk bei Bedarf einzuschränken. Davon machen heute viele Städte und Gemeinden Gebrauch, indem sie die Verwendung zeitlich und/oder örtlich einschränken oder eine Bewilligung voraussetzen.

Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass neue Einschränkungen bei der Abgabe und Verwendung von Feuerwerkskörpern nicht nötig sind. Er empfiehlt dem Parlament daher, die Initiative ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag abzulehnen.

Verhandlungen

SDA-Meldung

Debatte im Nationalrat, 11.12.2025

Nationalrat will mit Böllerverbot restriktive Initiative bekämpfen

Der Nationalrat will das Zünden von Böllern verbieten. Keine Einschränkungen soll es bei der Einfuhr von Feuerwerkskörpern und der Ausweispflicht geben.

Einem entsprechenden Gesetzesentwurf zum Verbot von Feuerwerkskörpern, die ausschliesslich Lärm erzeugen, hat die grosse Kammer zugestimmt. Mit 97 zu 85 Stimmen bei 7 Enthaltungen wurden die von der zuständigen Kommission vorgeschlagenen Gesetzesänderungen am Donnerstag in der Gesamtabstimmung angenommen.

Das Geschäft geht nun an den Ständerat. Der angenommene Gesetzesentwurf ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Feuerwerk-Initiative. Diese stösst grundsätzlich auf Ablehnung. Abgestimmt darüber wird erst nach Bereinigung des Gegenentwurfs.

Zünden auch ohne Ausweis

Konkret verboten werden soll der Umgang mit Feuerwerkskörpern, die ausschliesslich zur Knallerzeugung bestimmt sind. Davon ausgenommen sein sollen Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen und nur wenig Lärm verursachen.

Keine Einschränkungen soll es bei der Einfuhr von Feuerwerkkörpern im Reiseverkehr und bei der Ausweispflicht. Personen, die pyrotechnische Gegenstände zu Vergnügungszwecken verwenden, sollen also auch künftig keinen Ausweis brauchen.

Die Kantone sollen neu nicht nur den Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen im Detailhandel zeitlich auf bestimmte Anlässe beschränken können, sondern auch das Abbrennen dieser Feuerwerkskörper. Der Verkauf und die Verwendung der Feuerwerkskörper könnten von den Kantonen an zusätzliche Bedingungen geknüpft oder gänzlich verboten werden.

Schutz von Tieren und Menschen

Auf Zuspruch stiess der Gesetzesentwurf auf Seiten der politischen Linken bis hin zur Mitte. Ihr Hauptanliegen ist der Schutz von Tieren und Menschen vor Lärmbelastungen und Luftverschmutzung.

"Es ist kein Plädoyer für Zwang, Verbote und Einschränkungen, sondern ein Plädoyer für mehr Rücksicht", sagte Meret Schneider (Grüne/ZH) zu den vorliegenden Gesetzesänderungen. Für Beat Flach (GLP/AG) ist die Vorlage Ausdruck eines realen Problems. "Die Initiative ist ein Warnsignal und ein Aufruf an die Vernunft jener, die gerne Feuerwerk haben", sagte er.

Die durch Feuerwerke verursachten Lärmbelastungen und Luftverschmutzungen seien belastend für Grundwasser, Landwirtschaft und vulnerable Personen, wie Menschen mit einer posttraumatischen Belastungsstörung, sagte Anna Rosenwasser (SP/ZH).

Auch Haus-, Nutz- und Wildtiere litten. "Panische Fluchtreaktionen führen zu Verletzungen und Todesfällen", sagte Kilian Baumann (Grüne/BE). Darüber hinaus leide die Landwirtschaft unter den grossen Mengen an Abfall.

EVP-Nationalrat Nik Gugger (ZH) brachte das Beispiel des Eisvogels zu Tisch. Dieser meide Brutplätze oder gefährde sonst seinen Nachwuchs. "Diese Arten zeigen uns, wie wichtig es ist, endlich zu handeln", so das Mitglied der Mitte-Fraktion. Als Alternative zu lauten Feuerwerken brachte er ruhige Drohnen-Lichtshows ins Spiel.

Sorge um Schweizer Traditionen

Gegen restriktivere Regeln waren die SVP und die FDP. Sie befürchten durch das Böllerverbot einen Verlust von Schweizer Tradition und eine Einschränkung der Eigenverantwortung.

"Es geht nicht nur um Feuerwerk, es geht um unsere Freiheit und unsere Traditionen", sagte Roman Hug (SVP/GR). Es sei "ein Eingriff in unsere Kultur". Das Verbot würde sich zu einem bürokratischen Albtraum entwickeln und Probleme schaffen, die heute noch nicht bekannt seien. "Tiere und Menschen, die Ruhe brauchen, können auch ohne radikale Verbote und Bürokratieorgien geschützt werden", fügte Hug hinzu.

Regine Sauter (FDP/ZH) sieht durch ein Böllerverbot die "kleine, aber feine" Schweizer Feuerwerksindustrie gefährdet. Sie findet das Verbot überflüssig, da es "regelt, was nicht geregelt werden muss". Ihre Parteikollegin Bettina Balmer (ZH) ergänzte: "Eigenverantwortung wird in der Schweiz gelebt und nicht durch radikale Verordnungen bestimmt."

SDA-Meldung

Debatte im Ständerat, 03.06.2026

Das muss beim Umgang mit Feuerwerk künftig beachtet werden

Tipps und Tricks zum Umgang mit Feuerwerk

Das Zünden von Böllern soll schweizweit verboten werden. Dieser Meinung ist das Parlament. Der Ständerat hat die entsprechenden Gesetzesbestimmungen am Mittwoch als Zweitrat gutgeheissen. Ein Überblick, was künftig gilt:

WAS IST NEU?

Das national geltende Sprengstoffgesetz wird geändert. Es gibt neue Bestimmungen zur Einfuhr und zur Verwendung von Feuerwerk. Der Geltungsbereich des Gesetzes wird auf alle Personen ausgedehnt, die Feuerwerkskörper abbrennen. Auslöser der Verschärfungen war die Volksinitiative "Für eine Einschränkung von Feuerwerk (Feuerwerksinitiative)". Weil diese gemäss Umfragen in der Bevölkerung einen grossen Rückhalt geniesst, hat das Parlament einen indirekten Gegenvorschlag dazu ausgearbeitet.

WELCHE PRODUKTE SIND BETROFFEN?

Kern ist ein Verbot pyrotechnischer Gegenstände, die ausschliesslich zur Knallerzeugung bestimmt sind. Mit dem Böllerverbot soll die Lärmbelastung für Mensch und Tier verringert werden.

WELCHE PRODUKTE SIND NICHT BETROFFEN?

Feuerwerkskörper mit optischen Effekten sind von den Verschärfungen nicht betroffen. Ebenso legal ist das Abbrennen von Feuerwerk, das eine sehr geringe Gefahr darstellt und einen vernachlässigbaren Lärmpegel erzeugt. Der Bundesrat wird die Details in einer Verordnung regeln. Der Willen des Parlaments ist klar: Beliebte Feuerwerkskörper wie Vulkane, die in der Regel als wenig störend empfunden werden, sollen weiterhin gezündet werden können.

BRAUCHT ES NEU EINEN AUSWEIS FÜRS ABBRENNEN?

Nein, es gelten die bisherigen Regeln. Einen Ausweis braucht es demnach weiterhin nur für die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände, die für industrielle, technische oder landwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind. Eine weitergehende Ausweispflicht wurde vom Parlament verworfen.

WAS MUSS BEIM FEUERWERKSKAUF IM AUSLAND BEACHTET WERDEN?

Kurz gesagt dürfen nur noch ungefährliche Feuerwerkskörper - und nur noch in geringen Mengen - persönlich eingeführt werden. Die Einfuhr von Wunderkerzen, Tortenfontänen, Knallerbsen, Tischbomben und anderem Kleinfeuerwerk wird auf 2,5 Kilogramm pro Tag und Person beschränkt. Für den Import von grösseren und gefährlicheren Feuerwerkskörpern braucht es eine Bewilligung.

SIND 1.-AUGUST-FEUERWERKE NOCH MÖGLICH?

Ja. Das Parlament betonte während der Debatten, dass in der Bevölkerung verankerte Festbräuche bewahrt werden sollen. Die Kantone und Gemeinden können weiterhin autonom darüber entscheiden. Konkret können sie das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zeitlich und örtlich auf bestimmte Anlässe beschränken, an zusätzliche Bedingungen knüpfen oder gänzlich verbieten.

KOMMEN WEITERE VERSCHÄRFUNGEN HINZU?

Das ist noch offen. Falls die Urheber der Feuerwerksinitiative ihr Begehren zurückziehen, bleibt es bei den vom Parlament beschlossenen Änderungen. Würde die Initiative zur Abstimmung kommen und diese angenommen, müsste das Parlament wohl weitergehende Einschränkungen für den Verkauf und die Verwendung lärmerzeugender Feuerwerkskörper umsetzen.

WAS GILT BEI FEUERWERKEN IN INNENRÄUMEN?

Im Nachgang zur Brandkatastrophe von Crans-Montana prüfte die zuständige Ständeratskommission ein Verbot von Feuerwerkskörpern in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Weil am 1. April in allen Kantonen ein solches Verbot bereits in Kraft getreten ist, wurden Regelungen im Bundesrecht hinfällig.

Debatte im Nationalrat, 09.06.2026

Zustimmung

SDA-Meldung

Schlussabstimmung, 19.06.2026

Nationalrat lehnt neue nationale Regeln im Umgang mit Feuerwerk ab

Das Sprengstoffgesetz wird vorderhand nicht mit neuen Regeln zum Umgang mit Feuerwerk ergänzt. Der Nationalrat hat am Freitag in der Schlussabstimmung den Gegenvorschlag zur Feuerwerksinitiative abgelehnt. Die Initiative könnte damit alleine zur Abstimmung kommen.

Mit 114 zu 79 Stimmen bei 6 Enthaltungen sagte die grosse Kammer im letzten Moment Nein zum Gegenentwurf. Damit ist die Vorlage gescheitert.

Geplant war, das Zünden von Böllern künftig schweizweit zu verbieten. Damit sollte die Lärmbelastung für Mensch und Tier verringert werden. Zudem hätten nur noch ungefährliche Feuerwerkskörper - und nur noch in geringen Mengen - persönlich in die Schweiz eingeführt werden dürfen.

Dem Trägerverein der Volksinitiative "Für eine Einschränkung von Feuerwerk (Feuerwerksinitiative)" gingen die vom Parlament beschlossenen Regeln zu wenig weit. Sie kündigten an, an ihrem Begehren festzuhalten. In den nächsten Tagen wird das Initiativkomitee definitiv darüber entscheiden, ob das Begehren zurückgezogen oder zur Abstimmung gebracht werden soll.

Würde die Initiative angenommen, müsste das Parlament weitergehende Einschränkungen für den Verkauf und die Verwendung lärmerzeugender Feuerwerkskörper umsetzen. Das Anliegen geniesst gemäss Umfragen in der Bevölkerung einen grossen Rückhalt.

Auskünfte

Sekretariat der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK)

wbk.csec@parl.admin.ch

Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK)