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Wie gedenkt der Bundesrat, Tardoc im Jahr 2025 und die ambulanten Pauschalen im Jahr 2026 in Kraft zu setzen?

24.1005 · Anfrage · 2024-03-11

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Laut der Organisation ambulante Arzttarife (OAAT) seien die Version 1.3.2 von TARDOC und die Version 1.0 der ambulanten Pauschalen dem Bundesrat mit dem Ziel einer Einführung von TARDOC im Jahr 2025 vorgelegt worden. Für die ambulanten Pauschalen sei vorgesehen, dass diese im Jahr 2026 nach einer zwölfmonatigen Vorbereitungsphase in Kraft treten sollten.

Bestätigt der Bundesrat diesen Zeitplan? Ist sich der Bundesrat bewusst, dass für die Einführung dieser Tarife und Pauschalen bei den Leistungserbringern in freier Praxis und den Spitälern noch einiges zu tun ist, was eine Inkraftsetzung im Jahr 2025 völlig unmöglich macht? Wäre es nicht geboten, eine gleichzeitige Inkraftsetzung der beiden Tarifmassnahmen vorzusehen?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich der Chancen und Herausforderungen einer Revision der aktuellen Tarifstruktur für ambulante ärztliche Leistungen (TARMED) vollumfänglich bewusst. Deshalb behandelt er die beiden Tarifgenehmigungsgesuche, die von den Tarifpartnern im Dezember 2023 eingereicht wurden, mit hoher Priorität und grösster Aufmerksamkeit.Um Klarheit zu schaffen, möchte der Bundesrat schnellstmöglich einen Entscheid in dieser Frage fällen. Die Gesuche befinden sich jedoch noch beim Bundesamt für Gesundheit in Prüfung. Gleichzeitig steht das Eidgenössische Departement des Innern in regem Austausch mit den Tarifpartnern und der OAAT AG, um verschiedene entscheidende Aspekte (auch die in der vorliegenden Frage angesprochenen) zu klären. Erst nach der Beurteilung der Gesamtsituation können die nächsten Schritte festgelegt werden.

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