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Die Bevölkerung ist besorgt über den Biodiversitätsverlust. Was konkret unternimmt der Bundesrat dagegen und bis wann?

24.1015 · Anfrage · 2024-03-15

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Laut Umfrage des BFS zur Wahrnehmung der Umwelt schätzt über 80% der Bevölkerung den Verlust der Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten als sehr bzw. eher gefährlich ein. Weniger als 5% hält ihn für überhaupt nicht gefährlich. Der Klimawandel und der Einsatz von Pestiziden, die beide den Biodiversitätsverlust beschleunigen, zeigen eine übereinstimmend hohe Besorgnis.

1. Wie beurteilt der Bundesrat die Besorgnis der Bevölkerung?

2. Welche Massnahmen plant er, um diesen Sorgen zu begegnen? Bis wann?

Stellungnahme des Bundesrates

Bund und Kantone haben in den letzten Jahren ihre Anstrengungen zugunsten der Biodiversität verstärkt. Beispielsweise hat der Bundesrat 2017 im Rahmen des Aktionsplans "Strategie Biodiversität Schweiz" Mittel für Sofortmassnahmen im Naturschutz und für die Biodiversität im Wald gesprochen. Zudem hat er das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, die zweite Phase des Aktionsplans Biodiversität 2025-2030 vorzubereiten. Weiter hat der Bundesrat mit der Bodenstrategie Schweiz festgelegt, dass ab 2050 kein zusätzlicher Boden mehr verbraucht werden soll. Weiter ist das UVEK aktuell daran, die Umsetzung der Motionen 20.3625 «Wirksamer Trinkwasserschutz durch Bestimmung der Zuströmbereiche», 20.4261 «Reduktion der Stickstoffeinträge aus den Abwasserreinigungsanlagen» und 20.4262 «Massnahmen zur Elimination von Mikroverunreinigungen für alle Abwasserreinigungsanlagen» vorzubereiten. Die Umsetzung dieser Motionen stellt eine weitere Massnahme zum Schutz der Biodiversität dar. Gleiches gilt für die Umsetzung der Motionen 20.3010 «Das Insektensterben bekämpfen» und 19.3207 «Das dramatische Bienen- und Insektensterben rasch und konsequent stoppen». Schliesslich erarbeitet das UVEK derzeit die Grunlagen für den Bericht zum Postulat 23.3676. Mit diesem wird der Bundesrat beauftragt zu prüfen, wie die Biodiversität gestützt auf den geltenden rechtlichen Grundlagen gestärkt werden kann.

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