24.1025 · Anfrage · 2024-06-06
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Kennt der Bundesrat den Zeitpunkt, wann der WEKO-Bericht zur Verfügung steht?
Ist dem Bundesrat bewusst, dass eine Verzögerung der Publikation zu erhöhter Unsicherheit führt und den Bankenplatz auf Grund von Spekulationen schwächt?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Stellungnahme vom 25. September 2023 der WEKO an die FINMA zum Zusammenschluss («WEKO-Bericht») wurde am 19. Juni 2024 publiziert und ist auf der Website der WEKO und der FINMA öffentlich zugänglich (vgl. z.B. Zusammenschluss von UBS und CS: FINMA schliesst Kontrollverfahren ab | FINMA). Die Publikation der WEKO-Stellungnahme und die Publikation der FINMA-Verfügung wurden zeitlich aufeinander abgestimmt. Die FINMA hatte den Zusammenschluss der beiden Grossbanken nach Art. 32 Abs. 2 i. V. m. Art. 10 Abs. 3 Kartellgesetz (SR 251) und Art. 17 Verordnung über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (SR 251.4) am 19. März 2023 vorzeitig bewilligt, worauf der Vollzug am 12. Juni 2023 bereits stattfinden konnte. Eine nachträgliche Prüfung der Auswirkungen auf den Wettbewerb wurde dadurch nicht ausgeschlossen. Die WEKO hat in diesem Kontext gegenüber der FINMA zur wettbewerbsrechtlichen Beurteilung des Zusammenschlusses Stellung genommen.