24.1042 · Anfrage · 2024-09-25
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
In der Antwort auf meine Frage 23.7256 gibt der Bundesrat an, dass die Regelungen zum Verbot bestimmter Gruppen von PFAS in der Schweiz an die europäischen Regelungen angeglichen werden sollen. Ein Erlass zum umfassenden Verbot von PFAS in der EU dürfte 2025 verabschiedet werden. Der Bundesrat weist auch darauf hin, dass das UVEK gegebenenfalls rasch die entsprechenden Anpassungen der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) auf der Grundlage der von der EU verabschiedeten endgültigen Regelungen prüfen wird.
Im März 2024 gab die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) die nächsten Schritte hin zur Beschränkung der PFAS bekannt. Kalifornien und Neuseeland haben PFAS in Kosmetika bereits verboten (mit Inkrafttreten im Jahr 2025 bzw. 2026). Am 4. April 2024 verabschiedete die französische Nationalversammlung einen Erlass, der die Herstellung, den Import, den Export und das Inverkehrbringen von Produkten, die PFAS enthalten, verbieten soll.
Ich bitte den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:
Welche anderen Länder und Regionen haben ebenfalls Verbote ausgesprochen oder planen, dies zu tun?
Wie bereitet sich der Bundesrat auf die unverzügliche Umsetzung des Entscheids der EU in der ChemRRV vor?
Was gedenkt der Bundesrat im Rahmen seiner Kompetenzen und Ressourcen zu tun, um die Wirtschaft rasch und bestmöglich auf eine Einschränkung der PFAS in Europa und in der Schweiz vorzubereiten?
Welche Sektoren sind vom Verbot von PFAS besonders betroffen?
Vor Kurzem musste der Kanton St. Gallen den Verkauf von Milch und Fleisch, die mit PFAS verseucht waren, verbieten, ohne dass dafür eine bundesrechtliche Grundlage besteht. In diesem Zusammenhang forderte dieser Kanton einen bundesweiten Aktionsplan. Wie schnell kann man diesen Plan erwarten?
Die Motion 22.3929 wurde vor über einem Jahr angenommen. Wie sieht der Zeitplan des Bundesrates für deren Umsetzung aus?
Stellungnahme des Bundesrates
1) Neben den EU-weit geltenden Regelungen haben diverse Länder und US-Bundesstaaten Beschränkungen zu PFAS erlassen, z. B. Dänemark (Lebensmittelverpackungen), Neuseeland (kosmetische Produkte), Kalifornien (Lebensmittelverpackungen, kosmetische Produkte) und Maine (Teppiche, Textilbehandlung). Zudem sind die Herstellung und Verwendung von mehreren PFAS-Gruppen unter dem Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (SR 0.814.03) international verboten bzw. stark eingeschränkt. 2) Die Schweiz verfolgt die Diskussionen über eine anstehende Regulierung in der EU. Für den autonomen Nachvollzug von chemikalienrechtlichen Regelungen der EU, die in der Schweiz nicht bindend sind, beginnt der Rechtsetzungsprozess in der Schweiz üblicherweise, sobald die EU ihr Vorhaben bei der WTO notifiziert hat.
Zurzeit erarbeitet das UVEK einen neuen Regelungsentwurf zur Perfluorhexansäure und deren Vorläuferverbindungen. 3) Aufgrund der engen Wirtschaftsbeziehungen mit der EU ist die Schweizer Wirtschaft bereits gut über die regulatorischen Prozesse in der EU für eine breite Beschränkung von PFAS informiert. Zwischen den Bundesbehörden und der Wirtschaft besteht zudem ein Austausch betreffend die künftige Regelung von PFAS, zum Beispiel im Rahmen der Arbeiten in Erfüllung des Postulats 22.4585 Moser «Aktionsplan zur Reduktion der Belastung von Mensch und Umwelt durch langlebige Chemikalien». 4) Eine wissenschaftliche Publikation der ETH Zürich fand mehr als 1400 unterschiedliche PFAS in über 200 Anwendungen. Es ist daher davon auszugehen, dass viele Branchen betroffen sind, insbesondere Anbieter von technischen Textilien oder Verpackungsmaterialien. 5) Die im Kanton St. Gallen getroffenen Massnahmen für Fleisch erfolgten gestützt auf die festgelegten Höchstgehalte für Perfluoralkylsubstanzen in der Kontaminantenverordnung (VHK; SR 817.022.15). Für Milch wurden in der VHK noch keine Höchstgehalte festgelegt. Für die Festlegung von Höchstgehalten sind Daten zur Belastung mit PFAS erforderlich. Sobald diese vorliegen, wird das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) – in Abstimmung mit der EU – Höchstgehalte für weitere Lebensmittel festlegen. Das BLV führt in Koordination mit den Kantonen eine Erhebung durch, um die PFAS-Belastung von Lebensmitteln in der Schweiz zu ermitteln. Die Bundesbehörden prüfen aktuell im Rahmen der Arbeiten zu Postulat 22.4585 Moser die Frage nach der Notwendigkeit eines Aktionsplans bzw. gezielter Massnahmen. Der Bundesrat wird den Bericht voraussichtlich Ende 2025 veröffentlichen. 6) Die Arbeiten zur Umsetzung der Motion 22.3929 Maret «Festlegung von PFAS-spezifischen Werten in Verordnungen», die im Juni 2023 überwiesen wurde, haben im selben Jahr begonnen. Die Grundlagenarbeiten zur Herleitung der erforderlichen Werte in den relevanten Verordnungen für die Bereiche Abfall, Altlasten, Boden und für die Einleitung in Gewässer schreiten planmässig voran. Diese Arbeiten finden mit engem Einbezug der Kantone und der Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter (KVU) sowie der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) statt. Vorschläge für erste Werte sind Mitte 2025 zu erwarten.