24.1061 · Anfrage · 2024-12-20
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die sogenannte inklusive Sprache, die direkt von der aus den USA stammenden Woke-Bewegung inspiriert ist, breitet sich in den Produkten der SRG sowohl im geschriebenen als auch im gesprochenen Text immer mehr aus. Besonders ausgeprägt ist diese Fehlentwicklung in der Deutschschweiz. Sie ist aber auch in der Romandie zu beobachten. Die Schreibweisen dieses Neusprechs sind jedoch nicht offiziell anerkannt. Sie dienen dazu, einer extremen Ideologie zu fröhnen, die nur von einem sehr kleinen Teil der Bevölkerung getragen wird. Texte, die in diesem woken Neusprech verfasst sind, verletzen diverse Grammatik- und Rechtschreibregeln, nach denen sich praktisch die ganze Bevölkerung richtet, und stiften so sprachliche Verwirrung. Die SRG, die mithilfe von Zwangsabgaben aus dem Portemonnaie aller Schweizer Haushalte finanziert wird, muss jedoch der ganzen Bevölkerung dienen und nicht nur einer kleinen Minderheit, die die Gesellschaft und die Regeln der Sprache im Namen ihrer Ideologie revolutionieren will.Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich die SRG bei der Verwendung von woker inklusiver Sprache?
2. Hat der Bundesrat Anweisung gegeben, diese Sprache zu verwenden?
3. Wäre der Bundesrat bereit, dem Beispiel des Berner Regierungsrats zu folgen und der öffentlichen Verwaltung und den öffentlichen Unternehmen die Verwendung von woker inklusiver Sprache zu untersagen?
4. Welcher Gesetzestext müsste dafür geändert werden?
Stellungnahme des Bundesrates
Zu Frage 1 und 2:Der Bundesrat ist die Konzessionsbehörde der SRG. Die Konzession verpflichtet die SRG dazu, sich in ihrem publizistischen Angebot um eine angemessene Darstellung und Vertretung der Geschlechter zu bemühen (Art. 3 Abs. 3 der SRG-Konzession). Wie die SRG diese Vorgabe umsetzt, liegt aufgrund der in der Verfassung garantierten Programmautonomie (Art. 93 Abs. 3 BV) alleine in ihrer Kompetenz. Der Bundesrat erachtet die verfassungsgemäss garantierte Programmautonomie ebenso wie die Medienfreiheit (Art. 17 BV) als hohe Güter – entsprechend macht er der SRG keine Vorgaben zur geschlechtergerechten Formulierung. Zu den Fragen 3 und 4: Das Sprachengesetz (SpG; SR 441.1) regelt die sprachlichen Grundsätze auf Bundesebene und verpflichtet die Bundesbehörden, die Amtssprachen in ihren Standardformen zu verwenden, sich um eine sachgerechte, klare und bürgerfreundliche Sprache zu bemühen und auf geschlechtergerechte Formulierungen zu achten (Art. 5 und 7 Abs. 1 SpG). Darauf gestützt zeigen die Leitfäden der Bundeskanzlei zum geschlechtergerechten Formulieren auf (www.bk.admin.ch > Dokumentation > Sprachen > Hilfsmittel für Textredaktion und Übersetzung > Leitfaden zum geschlechtergerechten Formulieren), wie mit herkömmlichen sprachlichen Mitteln das Ziel erreicht werden kann, möglichst alle Menschen anzusprechen.Der Bundesrat sieht keine Veranlassung für eine Änderung dieser Bestimmung.