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Wie hoch wären heute die zusätzlichen Steuereinnahmen mit der Steuergerechtigkeits-Initiative von 2010?

24.1062 · Anfrage · 2024-12-20

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Die Eidgenössische Volksinitiative „Für faire Steuern. Stopp dem Missbrauch beim Steuerwettbewerb (Steuergerechtigkeitsinitiative)“ verlangte 2010 eine teilweise Steuerharmonisierung. Namentlich:

- einen Grenzsteuersatz der kantonalen und kommunale Einkommenssteuern für alleinstehende Personen von mindestens 22 Prozent auf dem Teil des steuerbaren Einkommens der 250’000 Franken übersteigt.


- einen Grenzsteuersatz der kantonalen und kommunale Einkommenssteuern für alleinstehende Personen von mindestens 5 Promille auf dem Teil des steuerbaren Vermögens, der 2 Millionen Franken übersteigt.

Angenommen die Initiative wäre 2010 angenommen und am 1.1.2012 in Kraft getreten. Wie hoch wären - ceteris paribus - die zusätzlich erzielten Steuereinnahmen gegenüber dem Status Quo 2024 bei realistischen Annahmen bezüglich der effektiven Grenzsteuersätze, dem Ausgleich der kalten Progression und der erhöhten Grenzbeträge für gemeinsam besteuerte Paaren und alleinstehenden Personen mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen im gleichen Haushalt (gemäss Initiativtext und Materialien)? Falls die entsprechenden Daten fehlen, sollen realistische Schätzungen gemacht werden.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Volksinitiative «Für faire Steuern. Stopp dem Missbrauch beim Steuerwettbewerb (Steuergerechtigkeits-Initiative)» forderte die Einführung von Mindeststeuersätzen für hohe Einkommen und Vermögen. Konkret sah die Initiative vor, dass ab einer bestimmten Höhe des steuerbaren Einkommens und Vermögens in den Kantonen und Gemeinden Mindestgrenzsteuersätze gelten sollen. Der Initiativtext war interpretationsbedürftig und hätte im Falle einer Annahme eine gesetzgeberische Umsetzung erfordert (wobei die Initiative eine Umsetzung auf Verordnungsstufe vorsah, falls das Ausführungsgesetz nicht drei Jahre nach Annahme in Kraft tritt). So überliess es der Initiativtext dem Gesetzgeber, für gemeinsam veranlagte Paare sowie für alleinstehende Personen mit Kindern höhere Schwellenwerte festzulegen, ab denen die Mindestgrenzsteuersätze zur Anwendung kommen. Ebenfalls offen ist, wie die Kantone die Initiative gestützt auf die bundesgesetzlichen Vorgaben umgesetzt hätten. So ist denkbar, dass betroffene Kantone auch Tarifanpassungen unterhalb der vorgegebenen Schwellenwerte vorgenommen hätten. Im Weiteren hätte eine Umsetzung der Initiative Verhaltensanpassungen ausgelöst. So wäre mit einer geringeren Zuwanderung von einkommens- und vermögensstarken Personen aus dem Ausland in die Schweiz sowie mit einer erhöhten Abwanderung solcher Personen ins Ausland zu rechnen gewesen. Vor diesem Hintergrund ist auch unklar, inwiefern Bund und Kantone mit Massnahmen auf die Volksinitiative reagiert hätten, um dem Verlust an Standortattraktivität entgegenzuwirken. Losgelöst von diesen Schwierigkeiten stellt eine Schätzung der heutigen finanziellen Auswirkungen bei einer damaligen Annahme der Initiative hohe Anforderungen an die verfügbaren Daten zu den Einkommen, Vermögen und deren heutigen Steuerbelastungen bei Kantonen und Gemeinden. Diese Informationen liegen dem Bund nur teilweise vor und müssten mit weiteren Annahmen ergänzt werden. Der Bundesrat hatte bereits in seiner damaligen Botschaft vom 6. März 2009 auf eine quantitative Schätzung der finanziellen Auswirkungen verzichtet. Nachdem die Ablehnung der Volksinitiative nun schon über 14 Jahre zurückliegt, wäre eine solche Schätzung heute noch spekulativer.

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