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24.3013 · Postulat · 2024-02-22

Departement des Innern

Überwiesen an den Bundesrat

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Einführung von Mindeststandards für Herstellende von Primärsystemen (für den OKP-Bereich) zu prüfen. Diese Mindeststandards sollen insbesondere die Interoperabilität und die Qualitätssicherung gewährleisten.

Eine Minderheit der Kommission (Aeschi Thomas, Amaudruz, Bircher, de Courten, Glarner, Gutjahr, Thalmann-Bieri, Wyssmann) beantragt, das Postulat abzulehnen.

Begründung

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist zentral und bringt für das Gesamtsystem, aber auch für die Patientinnen und Patienten sowie Steuer-und Prämienzahlende, einen grossen Mehrwert. Mit dem Programm DigiSanté soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorangetrieben werden. In diesem Zusammenhang sollen mögliche Mindeststandards für Primärsysteme – als Basis für die Digitalisierung – geprüft werden. Dies um sicherzustellen, dass die Qualitätssicherung und die Interoperabilität gewährleistet ist. Diese Mindeststandards sollen nur für Primärsysteme für Leistungserbringende im OKP-Bereich gelten.

Antrag des Bundesrates

Annahme

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, die Einführung von Mindeststandards für Herstellende von Primärsystemen im Rahmen des Programms DigiSanté zu prüfen. Dabei gilt es insbesondere zu klären, inwieweit der Bund die Kompetenz hat, Regelungen im Bereich der Primärsysteme zu erlassen.


Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.