24.3047 · Interpellation · 2024-02-28
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Das Klimaschutzprogramm für erneuerbare flüssige Brennstoffe muss analysiert werden, um die Verfahren zu beschleunigen. Die aktuelle Situation treibt mich um, und ich möchte die Gelegenheit nutzen, einige Fragen zu stellen.
Ich bitte um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Warum wird nicht nach einem pragmatischeren und günstigeren Ansatz gesucht, um das Programm rasch umzusetzen?
2. Warum wird das Programm für erneuerbare Brennstoffe vom BAFU angesichts der grossen und unmittelbaren Auswirkungen auf das Klima nicht mit mehr Engagement verfolgt?
3. Wäre es möglich, das Programm zu starten und nach einem Jahr eine Bilanz zu ziehen, damit dann gemeinsam Änderungen vorgenommen werden können?
4. Warum verzichtet die UVEK-Strategie konsequent auf diese Reduktionsmöglichkeit und verschenkt damit Möglichkeiten zur CO2-Einsparung?
Um die ehrgeizigen Ziele des CO2-Gesetzes zu erreichen, müssen auch die entsprechenden Instrumente zur Verfügung stehen.
Im Jahr 2022 waren 39,3 Prozent aller Wohngebäude in der Schweiz ölbeheizt ; durch den Einsatz von erneuerbaren flüssigen Brennstoffen die könnten die Treibhausgasemissionen reduziert werden. Die Erhöhung des Anteils der Inlandkompensation ist eine kostengünstige und sofort umsetzbare Massnahme, die keinen Umbau der bestehenden Infrastruktur erfordert.
Das BAZG, Akteure im Bereich der Normung und auch die Heizungshersteller sind bereit, erneuerbare Brennstoffe zu verwenden. Damit erneuerbare Brennstoffe in den Klimazielen der Schweiz berücksichtigt werden können, bedarf es jedoch eines vom BAFU gutgeheissenen Programms.
Bereits 2015 reichte Biofuels Schweiz ein Projekt zur Umsetzung eines solchen Programms ein. Ein erster Programmantrag wurde 2019 abgelehnt, der zweite Antrag wird seit 2020 bearbeitet. In den letzten Jahren ist zu beobachten, dass das BAFU und das BFE den Fokus besonders auf potenzielle Hindernisse legen und wenig Interesse daran besteht, diese zu beseitigen.
Stellungnahme des Bundesrates
1-2) Die gemeinsame Geschäftsstelle Kompensation des Bundesamtes für Energie (BFE) und des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) hat über die letzten Jahre zusammen mit dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) die Möglichkeit geschaffen, den Einsatz biogener Brennstoffe als Massnahme in einem Kompensationsprojekt zu verwenden. Das in der Interpellation erwähnte Gesuch von Biofuels Schweiz für ein Programm für biogene Brennstoffe wurde beim BAFU am 31. Mai 2021 eingereicht. Die durchschnittliche Bearbeitungsfrist für die Bewilligung von Kompensationsprojekten liegt bei rund drei Monaten. Bei diesem Programm für biogene Brennstoffe gibt es jedoch komplexe Schnittstellen. Für die Verhinderung der mehrfachen Anrechnung von Emissionsverminderungen an verschiedene klima- und energiepolitische Instrumente («Doppelzählungen») müssen diese unbedingt gemeinsam mit dem Gesuchsteller geklärt werden. Dieser Prozess ist noch im Gang. Beim in der Interpellation erwähnten abgelehnten Projekt von 2019 war insbesondere die Nachvollziehbarkeit des Einsatzes biogener Brennstoffe bis zur Endkundin oder dem Endkunden ein kritischer Punkt. Mit dem künftigen Register für biogene Treib- und Brennstoffe, welches für den 1. Januar 2025 durch das BFE und BAFU erarbeitet wird, sollte die Nachvollziehbarkeit sichergestellt werden können. 3) Die Geschäftsstelle ist verpflichtet, alle Gesuche für Kompensationsprojekte in gleicher Art und Weise zu behandeln. Da es sich um ein Kompensationsprojekt handelt, müssen die Anforderungen der CO2-Verordnung (SR 641.711) vollumfänglich erfüllt sein. Vorher ist ein Start nicht möglich. So müssen alle Kompensationsprojekte bereits vor der Bewilligung ein praktikables Monitoringkonzept vorweisen. 4) Es gibt keine systematische Ablehnung dieser Art von Reduktionen. Wie unter Antwort 1-2 erläutert, gibt es in diesem Programm eine komplexe Schnittstelle, für die in Zusammenarbeit mit dem BAZG und den Gesuchstellern eine Vorgehensweise entwickelt wird. Für die erfolgreiche Dekarbonisierung des Energiesystems ist es wichtig, das begrenzte Potenzial von wertvollen biogenen Energieträgern nachhaltig zu nutzen. Die absehbar geringe Verfügbarkeit und gute Speicherbarkeit machen flüssige Brennstoffe insbesondere dort interessant, wo wenige Alternativen bestehen. Der Einsatz in der Komfortwärme von Einzelheizungen würde explizit nicht darunter fallen. Dies stellt jedoch aktuell keinen Ablehnungsgrund für ein Kompensationsprojekt dar.