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24.3083 · Motion · 2024-03-05

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, bis zur Umsetzung der AP 2030 ein Moratorium zu erlassen und keine weiteren massgebenden Änderungen betreffend landwirtschaftliche Vorschriften zu beschliessen.

Begründung

Unsere Schweizer Bauernfamilien produzieren jeden Tag hochwertige Nahrungsmittel und leisten einen sehr wichtigen Beitrag zur Ernährungssicherheit unserer Bevölkerung. Den Weckruf, den vor allem die jungen Bauern vor kurzem organisiert haben soll die Politik daran erinnern, dass man betreffend der AP 2030 vorsichtig sein muss und es nicht zu viele unnötige neue Bürokratie-Monster gibt. Die Bauern brauchen vor allem Planungssicherheit, damit man den Verfassungsauftrag in Zukunft ohne grosse, bürokratische Hürden erfüllen kann.

Die Landwirtschaft muss sich darauf verlassen können, dass heute ausgesprochene Forderungen auch Morgen noch ihre Gültigkeit haben. Stabilität ist zwingend notwendig, damit sich die Betriebe weiterentwickeln können. Der bürokratische Aufwand nimmt weiterhin jährlich zu und wird für die Bauernfamilien unerträglich. Überregulierung und das von der Agrarpolitik gelebte Mikro Management erfordern von den Bauern einen unverhältnismässigen Zeitaufwand und dies auf Kosten der Produktion. Daher ist von zusätzlichen Regulierungen und administrativen Aufwänden ganz klar abzusehen. Es ist daher zwingend notwendig, bis zur Einführung der AP 2030 keine Änderungen mehr vorzunehmen.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat will nach der Umsetzung der AP22+ beim Direktzahlungssystem eine grösstmögliche Stabilität bis zur AP30+ sicherstellen. Bereits in der Stellungnahme auf die Motion Leo Müller «Bauernfamilien in der Agrarpolitik glaubhaft entlasten» (23.4212) hat der Bundesrat in Aussicht gestellt, Entlastungen durch eine Vereinfachung des Instrumentariums anzugehen. Adminstrative Vereinfachungen sowohl bei Kontrollen als auch anderen Bereichen sollen bereits vor 2030 geprüft und umgesetzt werden.Ein Moratorium für Änderungen landwirtschaftlicher Vorschriften bis 2030 erachtet der Bundesrat indes nicht als zielführend. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund sich ändernder Rahmenbedingungen Anpassungen von landwirtschaftlichen Vorschriften notwendig werden, ohne die der Bundesrat die im Landwirtschaftsgesetz (SR 910.1) an ihn delegierten Aufgaben nicht erfüllen kann. Zudem wird der Bundesrat prüfen, welche Vereinfachungen und administrativen Entlastungen auf Verordnungsstufe bis 2030 möglich sind. Die Umsetzung allfälliger Massnahmen ist möglicherweise mit Änderungen von Vorschriften verbunden. Schliesslich müsste ein rechtlich verbindliches Moratorium, das dem Bundesrat Änderungen von landwirtschaftlichen Vorschriften untersagt, durch das Parlament auf Gesetzesstufe beschlossen werden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.