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24.3086 · Postulat · 2024-03-05

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, wie Zweitverdiener steuerlich entlastet werden können, damit sie Anreize erhalten, mehr zu arbeiten und damit dem Fachkräftemangel beziehungsweise der (zu) hohen Zuwanderung entgegenzuwirken.

Begründung

Die Progression der direkten Einkommenssteuer in der Schweiz ist weltrekordverdächtig. Da Kantons- und Gemeindesteuern ebenfalls stark progressiv ausgestaltet sind, muss das reichste Prozent der Steuerpflichtigen rund einen Viertel der gesamten Steuerzahlungen schultern, was zu Spitzensteuersätzen von 40 bis 45 Prozent führt. Dies ist einer der Gründe, weshalb viele Personen nicht zu 100 Prozent arbeiten; dies gilt ganz besonders für Zweitverdiener. Sie bleiben lieber zu Hause anstatt ihren Lohn zum grossen Teil dem Staat abliefern zu müssen. Mit andern Worten führt die hohe Steuerbelastung zu einer Reduzierung des Arbeitsangebotes und verschärft damit den akuten Fachkräftemangel. Die fehlenden Arbeitskräfte müssen dann zwangsläufig aus dem Ausland rekrutiert werden; die bereits (zu) hohe Zuwanderung mit all ihren negativen Nebenwirkungen – Stichwort Dichtestress – wird damit noch gefördert.

Eine der Möglichkeiten, das inländische Arbeitskräftepotential besser auszuschöpfen, besteht darin, Zweitverdiener steuerlich signifikant zu entlasten. Wenn die zweitverdienende Person mit dem kleineren Einkommen einen Drittel oder 50 Prozent weniger Steuern bezahlen müsste, wäre dies ein starker Anreiz, mehr zu arbeiten, und damit dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die Nachfrage nach ausländischen Arbeitskräften zu reduzieren. Die Steuerausfälle würden durch die höhere Beschäftigung zum Teil wettgemacht und als weiterer positiver Effekt könnte auch der Frauenanteil in der Arbeitswelt erhöht werden.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt das Ziel einer besseren Ausschöpfung des inländischen Arbeits- und Fachkräftepotentials. Gerade bei Zweitverdienenden in Paarkonstellationen besteht ein grosses Potential für positive Beschäftigungseffekte. Die zusätzliche Steuerbelastung, die in Paarkonstellationen bei einer Erhöhung des Zweiteinkommens anfällt (Grenzsteuerbelastung), ist dabei ein wichtiger Aspekt. Das geltende Steuerrecht sieht für Ehepaare sowohl bei der direkten Bundessteuer als auch bei den kantonalen Einkommenssteuern eine gemeinsame Besteuerung vor. Das Zusammenrechnen der beiden Einkommen führt oft zu einer hohen Grenzsteuerbelastung des Zweiteinkommens. Grund dafür ist, dass das Zweiteinkommen ausgehend von der mit dem Ersteinkommen erreichten Progressionsstufe besteuert wird. Der Bundesrat hat am 21. Februar 2024 eine Botschaft verabschiedet mit einem Vorschlag zur Einführung der Individualbesteuerung auf allen Staatsebenen. Der Gesetzesentwurf soll als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung» (Steuergerechtigkeits-Initiative) dienen, die der Bundesrat zur Ablehnung empfiehlt. Die Erarbeitung der Vorlage wurde von Analysen zu den Erwerbsanreizen für Zweitverdienende und den daraus resultierenden Beschäftigungseffekten begleitet. Die vorgeschlagene Reform ist ein wirksames Instrument, um die Grenzsteuerbelastung des Zweiteinkommens zu senken. Modelle der gemeinsamen Besteuerung – welche in der Botschaft ebenfalls evaluiert werden – können keine vergleichbare Wirkung erzielen. Auch steuerliche Massnahmen im Zusammenhang mit den Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung spielen eine Rolle. Zur Senkung dieser Hürden für den Ausbau der Erwerbstätigkeit wurde bei der direkten Bundessteuer per 1. Januar 2023 der maximale Abzug für Kinderdrittbetreuungskosten erhöht. Pro Kind und Jahr können bei der direkten Bundessteuer nunmehr bis zu 25 500 Franken abgezogen werden. Die Kantone können den maximal möglichen Abzug selbst festlegen.Der Abbau von Hürden für den Ausbau der zweiten Erwerbstätigkeit bei Paaren ist bzw. war damit bereits Gegenstand von laufenden oder von kürzlich abgeschlossenen Gesetzgebungsprojekten, und Analysen zur Verbesserung der Erwerbsanreize für Zweitverdienende liegen bereits vor. Im Weiteren wird der Bundesrat auch im Rahmen des Postulats Walti 23.3752 «Attraktiv bleiben, Finanzen sichern. Die Schweiz braucht eine langfristige Steuer- und Standortstrategie» mögliche Massnahmen zur Attraktivierung von höheren Arbeitspensen darlegen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.