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Wie werden Frauen, namentlich Schwangere, im Gazastreifen geschützt?

24.3091 · Interpellation · 2024-03-06

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Die sexuellen Rechte werden in verschiedenen Konfliktregionen mit Füssen getreten. Einerseits nimmt die sexuelle Gewalt zu und wird bisweilen als Kriegswaffe eingesetzt, andererseits wird der Zugang zur Versorgung im Bereich der sexuellen Gesundheit, insbesondere bei Schwangerschaft, erschwert oder sogar verunmöglicht. Dies ist dem Bundesrat bekannt. Er teilte in der Antwort auf die Frage 23.7809 mit, er werde sich des Problems annehmen.

Da der bewaffnete Konflikt in Palästina leider anhält, wird der Bundesrat ersucht, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie wirkt sich die Kürzung und das Einfrieren der finanziellen Mittel zur Unterstützung des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) auf die Programme und Massnahmen aus, die in Palästina und insbesondere im Gazastreifen zur Wahrung der sexuellen Rechte eingeleitet wurden?
2. Verfügt der Bundesrat über Daten zu sexueller Gewalt, die im Rahmen dieses Konflikts (insbesondere sexuelle Gewalt von Armeeangehörigen und Kämpfern gegen Zivilpersonen) begangen wurde? Falls ja, wie wirken sich diese Daten – wenn überhaupt – auf sein Handeln in der Region aus?
3. Verfügt der Bundesrat über Daten zu den Bedingungen, unter denen die Versorgung rund um die Geburt in Gaza stattfindet? Falls ja, wie wirken sich diese Daten – wenn überhaupt – auf sein Handeln in der Region aus?
4. Zieht der Bundesrat angesichts der Gesundheitslage im Gazastreifen und der Unmöglichkeit für schwangere Frauen, die notwendige medizinische Versorgung vor Ort zu erhalten, die Möglichkeit einer generellen Vergabe humanitärer Visa an palästinensische Frauen, die schwanger sind oder gerade entbunden haben, sowie an ihre ungeborenen oder neugeborenen Kinder in Betracht? Falls ja, wie und wann? Falls nein, weshalb nicht?
5. Tauscht sich der Bundesrat mit den israelischen Behörden aus, um die sexuelle Gesundheit – namentlich diejenige von schwangeren Frauen und Wöchnerinnen – im aktuellen Konflikt und vor allem in den Lagern im südlichen Gazastreifen, in denen Hunderttausende von Palästinenserinnen zusammengepfercht sind, zu schützen?

Stellungnahme des Bundesrates

1, 3 und 5: Der Bundesrat ist sich der vielfältigen und zunehmenden Schwierigkeiten für schwangere Frauen in Gaza bewusst und ist besorgt über deren Situation, namentlich was den Zugang zu medizinischer Versorgung vor und während der Geburt sowie die unsicheren und menschenunwürdigen Bedingungen betrifft. Von den 90 Millionen Franken, die im November 2023 für humanitäre Hilfe bereitgestellt wurden, waren 15 Millionen Franken für die Gesundheitsversorgung bestimmt, insbesondere für die Weltgesundheitsorganisation und die beiden Schweizer NGO Terre des Hommes und Médecins du Monde.Die UNRWA ist nach wie vor die grösste humanitäre Akteurin in Gaza. Die Gesundheitsversorgung ist Teil ihres UNO-Mandats. Die Organisation unterstützt rund 17 000 schwangere Frauen in Gaza. Angesichts des andauernden Konflikts wäre kaum eine andere Organisation oder Behörde in der Lage, die Aufgaben der UNRWA vollständig und im gesamten Besetzten Palästinensischen Gebiet zu übernehmen. Die Schweiz ruft die Parteien sowohl auf multilateraler als auch auf bilateraler Ebene regelmässig dazu auf, das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte zu achten. Sie fordert die Freilassung der Geiseln und einen ungehinderten Zugang der humanitären Hilfe nach Gaza und innerhalb Gazas. Das Völkerrecht schützt die Zivilbevölkerung, Personen, die nicht an Kampfhandlungen beteiligt sind, zivile Güter, darunter Spitäler und andere medizinische Einrichtungen sowie medizinische Transporte. 2: Der Bundesrat verurteilt jede Form von sexueller Gewalt in Konfliktsituationen. Er ist schockiert über die UNO-Berichte zur wahrscheinlichen und anhaltenden Anwendung von geschlechtsspezifischer sexueller Gewalt durch die Hamas im Zusammenhang mit den Terrorangriffen vom 7. Oktober 2023 und gegen die Geiseln, aber auch über die sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt gegen Palästinenserinnen und Palästinenser in Haftanstalten, bei Hausdurchsuchungen oder bei Checkpoints (siehe letzter Bericht der UNO-Sonderbeauftragten für sexuelle Gewalt in Konflikten vom 4. März 2024). Der Bundesrat fordert umfassende und unabhängige Untersuchungen. 4: Die Gewährung von humanitären Visa fällt unter die Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV, SR 142.204), die vorsieht, dass die Einreise in die Schweiz genehmigt und ein humanitäres Visum erteilt werden kann, wenn die betreffende Person im Herkunftsstaat unmittelbar, ernsthaft und konkret an Leib und Leben gefährdet ist (Art. 4 Abs. 2 VEV). Die Prüfung der Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums erfolgt von Fall zu Fall und berücksichtigt somit die individuellen Umstände. Für weitere Einzelheiten verweist der Bundesrat auf seine Antworten auf die Interpellationen 23.3922 Fluri «Es braucht endlich klare und faire Regeln bei der Vergabe von humanitären Visa» und 24.3090 Klopfenstein Broggini «Die verletzten Kinder aus Gaza brauchen dringend lebensrettende Hilfe: Die Schweiz muss ihnen humanitäre Visa ausstellen».