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Gaza. Der Bundesrat muss zu einem sofortigen Waffenstillstand und zur bedingungslosen Einhaltung des Völkerrechts aufrufen sowie die umgehende Freilassung der Geiseln fordern

24.3095 · Interpellation · 2024-03-06

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Seit Beginn ihrer Amtszeit stellt die konservative Regierung Netanjahu das humanitäre Völkerrecht offen infrage, indem sie ankündigt, den Siedlungsbau zu intensivieren und künftig fortzusetzen.

Am 7. Oktober 2023 verübte die Hamas in Israel einen barbarischen und blutigen Angriff auf Tausende Zivilpersonen. Dieser forderte mehr als 1200 Todesopfer und Dutzende Geiseln, die sich noch immer in der Gewalt der Hamas befinden. Ein Angriff, der vom Bundesrat zu Recht umgehend verurteilt wurde.

Eine Invasion und intensive Bombardierungen des Gazastreifens durch die israelische Armee folgten. Diese haben bisher etwa 30 000 Opfer gefordert, von denen ein Grossteil Zivilpersonen waren, darunter Tausende von Kindern.

In diesem Fall hat die Schweiz jedoch nicht durch ihre Reaktion geglänzt, sondern hat sich geweigert, diese eindeutig unverhältnismässige Antwort zu verurteilen.

Die Schweizer Bevölkerung versteht nicht, dass ein solches Massaker stattfinden kann, ohne entschieden verurteilt zu werden. So lancierten über 1000 Schweizer Kunstschaffende, darunter auch renommierte Namen, zwei Aufrufe, damit sich die Schweiz für ein Ende der Feindseligkeiten und die Unterstützung der palästinensischen Zivilbevölkerung einsetzt.

Es entsteht der Eindruck von Straflosigkeit. Dieser wurde durch die Äusserungen zweier israelischer Minister am 3. Januar 2024 noch befeuert: Itamar Ben-Gvir und Bezalel Smotrich riefen dazu auf, die Palästinenserinnen und Palästinenser aus dem Gazastreifen zu vertreiben. Dieselben Minister hatten zuvor öffentlich die Existenz des palästinensischen Volkes geleugnet.

Solche Äusserungen verstossen ganz klar gegen das Völkerrecht und die Statuten des Internationalen Strafgerichtshofs, welche die «Deportation oder Zwangsumsiedlung einer Bevölkerung» als Verbrechen gegen die Menschlichkeit bezeichnen.

Sowohl die USA als auch die EU verurteilten die Äusserungen der beiden Minister, wobei Josep Borrell sie als aufhetzerisch und unverantwortlich sowie als schweren Verstoss gegen das humanitäre Völkerrecht bezeichnete.

Hat auch die Schweiz diese Äusserungen verurteilt? Hat der Bundesrat die israelische Botschafterin in Bern einbestellt, um ihr mitzuteilen, dass er diese Aussagen missbilligt?

Welche Schritte hat der Bundesrat seit Oktober 2023 unternommen, um einen sofortigen Waffenstillstand und die bedingungslose Freilassung der Geiseln der Hamas zu erwirken?

Hat der Bundesrat die Verletzungen des humanitären Völkerrechts verurteilt und ausdrücklich dessen bedingungslose Einhaltung durch alle Parteien gefordert?

Spricht sich der Bundesrat trotz der Vorbehalte einiger Akteure dafür aus, dass der Internationale Strafgerichtshof die seit dem 7. Oktober in Israel und in Gaza begangenen Kriegsverbrechen untersucht?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Schweiz hat die Erklärungen, in denen die Vertreibung von Zivilisten aus dem besetzten palästinensischen Gebiet gefordert wird, am 12. Januar 2024 im Sicherheitsrat verurteilt. In ihren bilateralen Kontakten mit Israel und auf multilateraler Ebene erinnert sie daran, dass die Genfer Konventionen die Zwangsumsiedlung von Bevölkerungsgruppen verbieten.

Seit dem 7. Oktober 2023 ruft der Bundesrat zur sofortigen und bedingungslosen Freilassung aller Geiseln und zur Einhaltung der Verpflichtungen des humanitären Völkerrechts durch alle Parteien auf. Auch zu diesem Zweck hat die Schweiz die Resolutionen 2712, 2720 und 2728 des Sicherheitsrats unterstützt. Der Bundesrat unterstützt die Einführung eines sofortigen Waffenstillstands. Seit dem 7. Oktober haben zu viele Zivilisten ihr Leben verloren.

Der Bundesrat unterstützt seit langem die Mechanismen und Institutionen der internationalen Strafjustiz. Er erinnert daran, dass der Internationale Strafgerichtshof derzeit eine Untersuchung der Lage im besetzten palästinensischen Gebiet durchführt, die sowohl die Vorfälle vom 7. Oktober als auch die laufenden Ereignisse in Gaza und im Westjordanland abdeckt. In einer Erklärung vom 20. November 2023, die sich auf diese Untersuchung bezieht, hat die Schweiz festgehalten, dass sie den Gerichtshof und seine Arbeit in allen Situationen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, voll und ganz unterstützt.

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