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Der Bundesrat muss sich wie in der Vergangenheit für die Unterstützung des Friedensprozesses und die Beendigung des Siedlungsbaus einsetzen (und jeden Versuch einer israelischen Wiederbesiedlung des Gazastreifens verurteilen)

24.3096 · Interpellation · 2024-03-06

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Die Lage im Nahen Osten und insbesondere in den seit fast 56 Jahren von Israel besetzten Gebieten ist besorgniserregend.

Seit Beginn ihrer Amtszeit stellt die Regierung Netanjahu die Rechtsstaatlichkeit in Israel offen infrage: Sie schwächt die Rolle des israelischen Obersten Gerichtshofs und tritt das Völkerrecht noch direkter als in ihren vorhergehenden Amtszeiten mit Füssen, indem sie erklärt, den Siedlungsbau zu intensivieren und künftig fortzusetzen.

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete am 30. Dezember 2022 eine Resolution, mit welcher der Internationale Gerichtshof ersucht wurde, ein Gutachten über die Rechtmässigkeit des israelischen Siedlungsbaus zu erstellen. Es stellt sich effektiv die Frage, ob die gegen die Palästinenserinnen und Palästinenser ergriffenen Massnahmen sowie die dauerhafte Besetzung und der anhaltende Siedlungsbau völkerrechtskonform sind.

Die Generalversammlung wollte mit ihrer Resolution ein nicht bindendes Rechtsgutachten in Auftrag geben, in dem beurteilt wird, ob diese Situation mit den Genfer Konventionen vereinbar ist.

Das unsägliche Massaker der Hamas vom 7. Oktober und die unverhältnismässige und undifferenzierte Reaktion Israels seither zeigen, dass es ohne eine politische Lösung des Konflikts keinen dauerhaften Frieden geben wird.

Derzeit sind in beiden Lagern die Hardliner an der Macht und die versöhnlichen Kräfte sind in der Minderheit. Doch es bleibt nur die Suche nach einer Verhandlungslösung, die beiden Völkern ein Leben in Freiheit und Sicherheit ermöglicht.

Die Schweiz hat dies sehr wohl begriffen, denn sie wirkte in der Vergangenheit massgeblich an der Förderung einer Verhandlungslösung für den Frieden mit, zuletzt als sie sich für die Genfer Initiative engagierte.

Diese Initiative ist mit ihren Vorschlägen nach wie vor sehr aktuell. Dennoch hat der Bundesrat vor Kurzem beschlossen, die Initiative nicht mehr zu unterstützen.

Wie nutzt die Schweiz heute ihr Netzwerk und setzt sie ihre guten Dienste ein, um die Suche nach einer Verhandlungslösung für diesen Konflikt zu fördern?

Welche Ressourcen setzt der Bundesrat für die Bemühungen und Initiativen für einen dauerhaften Frieden in der Region ein oder will er einsetzen?

Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Dauer der Besatzung (56 Jahre), der Siedlungsbau – mit dem vorsätzlich «unumkehrbare» Fakten geschaffen werden ‒ und die unverhältnismässig restriktiven Massnahmen, die den Palästinenserinnen und Palästinensern auferlegt werden, gegen die Genfer Konventionen verstossen?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat unterstützt alle Bemühungen für einen dauerhaften Frieden auf der Grundlage der Zwei-Staaten-Lösung. Zu diesem Zweck steht die Schweiz in Kontakt mit den Staaten der Region und anderen wichtigen Akteuren und ist bereit, diese zusammenzubringen. Der Bundesrat trägt zu den Überlegungen über den «Tag danach» bei und evaluiert, wie die Schweiz Initiativen unterstützen kann, die von anderen Staaten vorgelegt wurden. Zudem werden im Rahmen der laufenden Aktualisierung der MENA-Strategie für den Zeitraum 2025-2028 die geeigneten Instrumente und Partner evaluiert, damit die Schweiz einen gezielten und effizienten Beitrag für einen friedlichen Nahen Ostens leisten kann. Wie in der Antwort auf die Interpellation 24.3095 dargelegt, unterstützt der Bundesrat seit langem die Institutionen der internationalen Strafjustiz, wie den Internationalen Strafgerichtshof, der derzeit eine Untersuchung der Lage im besetzten palästinensischen Gebiet durchführt. Die Schweiz hat auch mit einer schriftlichen und mündlichen Stellungnahme zum Verfahren des Internationalen Gerichtshofs zur Erstellung eines Gutachtens über die rechtlichen Konsequenzen beigetragen, die sich aus der Politik und Praxis Israels im besetzten palästinensischen Gebiet, einschliesslich Ost-Jerusalems, ergeben. Sie bekräftigte ihren Standpunkt, wonach Siedlungen nach dem humanitären Völkerrecht verboten sind. Sie erinnerte auch daran, dass die Besatzungsmacht keine Massnahmen ergreifen darf, die zu dauerhaften Veränderungen, insbesondere in sozialer, wirtschaftlicher und demografischer Hinsicht, führen könnten.

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