24.310 · Standesinitiative · 2024-05-16
Justiz- und Polizeidepartement
In Kommission des Ständerats
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 84 Buchstabe o der Verfassung des Kantons Jura fordert das Parlament des Kantons Jura die Bundesversammlung dazu auf, eine rechtliche Grundlage für die Einführung eines Elternurlaubs auszuarbeiten.
Begründung
Die Kantone Bern und Genf stimmten am 18. Juni 2023 über kantonale Vorlagen zur Einführung eines Elternurlaubs ab. Die beiden Vorlagen unterschieden sich stark voneinander: Während die Genfer Stimmbevölkerung über einen Elternurlaub von mindestens 24 Wochen (bisher 14 Wochen Mutterschaftsurlaub, zudem 2 zusätzliche Wochen auf kantonaler Ebene und 2 Wochen Vaterschaftsurlaub) abstimmte, hatten die Bernerinnen und Berner über eine Volksinitiative zu befinden, die zusätzlich zum bestehenden Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub 24 Wochen Elternzeit einführen wollte. Die Genfer Vorlage wurde vom Volk mit 57 Prozent angenommen, die Bernerinnen und Berner versenkten ihre Vorlage mit 66 Prozent.
Laut der Eidgenössischen Koordinationskommission für Familienfragen, die seit 2010 einen Elternurlaub von 38 Wochen fordert, hat die Elternzeit zahlreiche Vorteile:
- Der Elternurlaub sei Ausdruck davon, dass das Wohl von Kindern (ab Geburt) und von deren Eltern in der gemeinsamen Verantwortung von Familie und Gesellschaft liegt.
- Der Elternurlaub schaffe die Voraussetzungen für einen gelungenen Übergang zur Elternschaft und lege eine gute Basis dafür, dass die Familienmitglieder gesund sind und die Familien die neuen Aufgaben bewältigen können.
- Der Elternurlaub trage dem Umstand Rechnung, dass die frühe Kindheit mit besonderen Anforderungen an die zeitliche Verfügbarkeit der Eltern einhergeht.
- Der Elternurlaub entlaste die Eltern, indem er ihnen bei der Bewältigung der Herausforderungen helfe, denen sie nach der Geburt ihres Kindes gegenüberstehen. Diese Zeit sei nämlich von grossen Veränderungen auf emotionaler, sozialer, organisatorischer und finanzieller Ebene geprägt. Eltern und Kind benötigen Zeit, um sich gegenseitig kennenzulernen und eine vertrauensvolle Beziehung aufzubauen. Die familiären Aufgaben müssen auf die beruflichen Verpflichtungen abgestimmt und die neuen Verantwortlichkeiten und Aufgaben zwischen den Elternteilen ausgehandelt und verteilt werden.
- Der Elternurlaub unterstütze den Aufbau einer engen Beziehung des Kindes zu beiden Elternteilen.
Im internationalen Vergleich ist der Vaterschaftsurlaub in der Schweiz mit den 2021 eingeführten zwei Wochen eher grosszügig. Beim Elternurlaub schneiden allerdings die im Bericht des Bundesrates untersuchten europäischen Länder allesamt deutlich besser ab, selbst solche mit einer weitaus schwächeren Wirtschaft.
Im Bestreben, eine Lösung auf Bundesebene einzuführen, wurden in dieser Sache bereits 26 Vorstösse in den eidgenössischen Räten eingereicht, die bisher alle abgelehnt oder ohne Folge abgeschrieben wurden. Der Bundesrat erkennt zwar an, dass mit der Einführung einer Elternzeit Privat- und Berufsleben besser vereinbar würden, verfolgt aber andere Ansätze wie den Ausbau der Kinderbetreuung. Die Mehrheit der Parlamentsmitglieder folgte dieser Ansicht stets und lehnte die zahlreichen im Zusammenhang mit der Einführung eines Elternurlaubs eingereichten Vorstösse ab.
Die Genfer Vorlage, die als erste Vorlage zur Elternzeit an der Urne eine Mehrheit fand, könnte andere Kantone ermutigen, ihrerseits einen Elternurlaub einführen zu wollen. Das Hauptargument der kantonalen Regierungen für die Ablehnung solcher kantonalen Vorlagen lautet allerdings oft, dass eine Lösung auf Bundesebene sinnvoller ist als 26 unterschiedliche Modelle.