24.311 · Standesinitiative · 2024-05-29
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Die Standesinitiative fordert die eidgenössischen Räte auf, einen Gesetzesentwurf für die Einführung eines schweizweiten Elternurlaubs auszuarbeiten, der wie folgt auszugestalten ist:
1. Der Elternurlaub dauert insgesamt mindestens 20 Wochen.
2. Der Mutterschaftsurlaub beträgt wie bisher mindestens 14 Wochen.
3. Der Vaterschaftsurlaub beträgt mindestens 20 Prozent des gesamten Elternurlaubs.
4. Beide Elternteile sind im Bezug ihres Elternurlaubs flexibel.
Begründung
Ein flexibel einteilbarer Elternurlaub auf Bundesebene entspricht einem reellen Bedürfnis von Familien während einer der schönsten und zugleich anspruchsvollsten Momente ihres Lebens. Er verbessert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, wirkt sich positiv auf die kindliche Entwicklung aus und ist auch wirtschaftspolitisch sinnvoll. In der Schweiz steht die zunehmende Vielfalt an Familienmodellen, Lebensformen und Auffassungen von bezahlter und unbezahlter Arbeit in Konflikt mit einem System, das nicht mehr zeitgemäss ist und auf überholten Rahmenbedingungen beruht. Die 14 Wochen Mutterschaftsurlaub und 2 Wochen Vaterschaftsurlaub entsprechen nicht mehr den Bedürfnissen einer modernen Gesellschaft. Eltern sollten den neuen Lebensabschnitt mit einem neuen Familienmitglied individuell gestalten können. Beide Elternteile sollten die Möglichkeit haben, an der Kindererziehung teilzuhaben und ihre berufliche Tätigkeit nach der Geburt eines Kindes so einfach wie möglich wieder aufzunehmen.
Der Unterschied im Verhältnis von Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub ist derzeit enorm: 87,5 Prozent sind für die Mutter vorgesehen, 12,5 Prozent für den Vater. Eine längere Mindestdauer des Elternurlaubs würde frischgebackenen Vätern und Müttern ermöglichen, diesen neuen Lebensabschnitt intensiver zu leben, und würde spürbar zum Wohl der gesamten Familie beitragen. Dank der flexiblen Urlaubsaufteilung kann die Familienzeit je nach individueller Arbeitssituation und familienspezifischer Aufgabenteilung im Haushalt organisiert werden. Die Einführung eines angemessenen Elternurlaubs kann die Erwerbsbeteiligung von Frauen erhöhen und Benachteiligungen entgegenwirken, insbesondere bei der Einstellung und der Beförderung. Eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen würde ihre finanzielle Unabhängigkeit und ihre Rentenleistungen verbessern sowie den zunehmenden Fachkräftemangel in der Schweiz bekämpfen. Derzeit bleibt dieses grosse Potenzial aber ungenutzt, da bei der Reform des Elternurlaubs nicht vorwärtsgemacht wird. Wenn sich hochqualifizierte und teuer ausgebildete Arbeitskräfte nicht am Arbeitsmarkt beteiligen, so ist dies ein herber Verlust für die Volkswirtschaft.
Bessere Rahmenbedingungen für erwerbstätige Eltern würden die Wirtschaft nachhaltig mit qualifiziertem Personal stärken.
Die Schweiz hinkt beim Elternurlaub im internationalen Vergleich hinterher. In ihren Nachbarländern und weiteren Ländern Europas haben die Eltern nach der Geburt eines Kindes Anspruch auf einen längeren Elternurlaub. Will die Schweiz international wettbewerbsfähig bleiben und den Fachkräftemangel bekämpfen, muss sie in eine moderne Familienpolitik investieren. Bislang hat der Elternurlaub jedoch einen schweren Stand in der Schweiz. Im Parlament und auf kantonaler Ebene sind zahlreiche Vorschläge gescheitert, die eine konkrete Dauer und meist auch eine massive Verlängerung des Elternurlaubs vorsahen. So forderte die Eidgenössische Kommission für Familienfragen (EKFF) kürzlich einen Elternurlaub von 38 Wochen. Damit würde sich der derzeitige Mutter- und Vaterschaftsurlaub von 16 Wochen mehr als verdoppeln. Es überrascht nicht, dass die Schweizer Wirtschaft diesen Vorschlag als unverhältnismässig und viel zu kostspielig abstempelte.
Es ist an der Zeit, eine gesamtschweizerische Lösung zu finden, die mehrheitsfähig ist. Diese muss finanzierbar, pragmatisch und von der Wirtschaft unterstützt sein. Die vorliegende Standesinitiative fordert das Parlament auf, sich mit diesem relevanten Thema zu befassen. Ziel ist, die Optionen und die Umsetzbarkeit verschiedener Vorschläge (Kosten, wirtschaftliche Auswirkungen usw.) zu prüfen, damit dem Gesetzgeber die beste – und vor allem eine mehrheitsfähige – Lösung vorgelegt und schweizweit ein angemessener Elternurlaub eingeführt werden kann.
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung fordert der Regierungsrat des Kantons Tessin die Bundesversammlung somit auf, einen Gesetzesentwurf für die Einführung eines schweizweiten Elternurlaubs auszuarbeiten, der wie folgt auszugestalten ist:
1. Der Elternurlaub dauert insgesamt mindestens 20 Wochen.
2. Der Mutterschaftsurlaub beträgt wie bisher mindestens 14 Wochen.
3. Der Vaterschaftsurlaub beträgt mindestens 20 Prozent des gesamten Elternurlaubs.
4. Beide Elternteile sind im Bezug ihres Elternurlaubs flexibel.