24.3163 · Interpellation · 2024-03-13
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Gemäss der Bilanz 2022 der Fachstelle Extremismus in der Armee erfolgten 80% der angeforderten Beratungen und gemeldeten Hinweise auf Grund von Rechtsextremismus. Vor dem Hintergrund sich ausbreitender rechtsextremistischer Tendenzen besteht Dringlichkeit, um Massnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Extremismus in der Armee zu ergreifen. Entsprechend bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Welche Richtlinien und Massnahmen hat das VBS eingeführt, um Extremismus innerhalb der Armee zu identifizieren, zu verhindern und zu bekämpfen?
Wie wird die Null-Toleranz-Strategie der Armee überprüft? Gibt es eine externe, wissenschaftliche Überprüfung?
Welche Schulungs- und Sensibilisierungsmassnahmen werden den Angehörigen der Armee angeboten, um extremistische Ideologien zu erkennen und zu melden?
Wie wird die Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsbehörden koordiniert, um extremistische Aktivitäten in der Armee zu überwachen und darauf zu reagieren?
Welche Strategien verfolgt das VBS, um sicherzustellen, dass extremistische Gruppierungen oder Individuen keinen Zugang zur Armee erhalten und keine Positionen innehaben können?
Gibt es eine aktuelle Bewertung oder Analyse über das Ausmass von Extremismus in der Schweizer Armee? Welche Erkenntnisse liegen vor und welche Massnahmen werden daraus abgeleitet?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Umgang mit extremistisch gesinnten Angehörigen der Armee und Stellungspflichtigen richtet sich nach rechtstaatlichen Grundsätzen. Wie im zivilen Bereich unterliegen gesellschaftliche Ansichten, auch antidemokratische oder extremistische, dem Recht der Meinungsfreiheit. Für den Bundesrat darf es in der Schweizer Armee keinen Platz für Extremistinnen und Extremisten oder extremistische, gewaltbefürwortende Haltungen geben. Dies wird durch die Null-Toleranz-Strategie der Armee untermauert. Diese verpflichtet die Angehörigen der Armee, die Menschenrechte und die Würde des Menschen in ihrer Vielfalt und ohne Diskirminierung zu achten. Die Null-Toleranz-Strategie wird in verschiedenen Handlungsrichtlinien und Reglementen aufgenommen, wie beispielsweise dem Dienstreglement der Armee (SR 510.107.0). Die Armee setzt die gesetzlich vorgegebenen Massnahmen konsequent um. Falls eine Straffälligkeit vorliegt oder sogenannte ernstzunehmende Anzeichen erkannt werden, ergreift die Armee vorsorgliche Massnahmen. Als ernstzunehmende Anzeichen gelten zum Beispiel die Förderung extremistischer Gewalttaten oder die potentiell missbräuchliche Verwendung der persönlichen Waffe. Vorsorgliche Massnahmen sind beispielsweise der Verzicht auf Rekrutierung (Art. 21 MG, SR 510.10), keine weiteren Dienstaufgebote (Art. 33 VMPD, SR 512.21), der Ausschluss aus der Armee (Art. 22 MG) oder die Abnahme der persönlichen Waffe (Art. 113 MG). Zur Förderung der Prävention von Extremismus hat das VBS im Jahre 2002 die Fachstelle Extremismus in der Armee als Melde- und Beratungsstelle geschaffen. Sie unterstützt Miliz- sowie Berufspersonal und schult Jahr für Jahr hunderte von Kadern und Führungspersonen im Umgang mit Extremismus in der Armee.Die Null-Toleranz-Strategie wird von oben nach unten vermittelt. Die Kader tragen die Verantwortung zur Durchsetzung und Überprüfung der Null-Toleranz-Strategie auf ihrer jeweiligen Stufe und kennen mögliche Massnahmen. Bisher fand keine externe Überprüfung der Null-Toleranz-Strategie statt.Schulungs- und Sensibilisierungssequenzen werden beispielsweise in den Offiziersschulen durchgeführt. Sie sind auch Bestandteil der Ausbildung der Berufsoffizierinnen und Berufsoffiziere sowie für viele andere Funktionen, die mit Extremismus konfrontiert sein können. Die Schulungen sind inhaltlich mit theoretischen Modulen und praktischen Übungen stufengerecht konzipiert. Die Ausbildungen werden von der Fachstelle Extremismus in der Armee konzipiert und grösstenteils auch durchgeführt. Auf diese Weise wird die Fachstelle ausserdem einem grossen Teil der Armeeangehörigen als Melde- und Beratungsstelle bekannt.Die für die Umsetzung der verwaltungsrechtlichen vorsorglichen Massnahmen nötige Koordination mit den kantonalen Justiz- und Strafverfolgungsbehörden erfolgt weitgehend über das Strafregister-Informationssystem (VOSTRA). Die Lageverfolgung in Sachen Extremismus in der Armee erfolgt im Rahmen des Fachgremiums militärische Sicherheitslage (FG MSL) unter dem Vorsitz des Dienstes für präventiven Schutz der Armee.Der Bundesrat setzt auf die konsequente Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen, welche Massnahmen bei Straffälligkeit und bei ernstzunehmenden Anzeichen vorgeben. Um dies umzusetzen, stützt sich die Armee auf die in den Punkten 1 und 3 beschriebenen Massnahmen.Eine Analyse im Sinne eines flächendeckenden Lageberichts liegt nicht vor. Grund dafür ist unter anderem, dass die politische Gesinnung oder die religiösen Ansichten nicht erfasst werden dürfen. Bezüglich des Ausmasses ist festzuhalten, dass sich in den letzten zehn Jahren kein deutliches Anzeichen für eine Ausbreitung extremistischer Tendenzen in der Armee zeigt. Die Anzahl der eingereichten Meldungen und Anfragen im Vergleich zur Anzahl eingeteilter Angehöriger der Armee fallen sehr gering aus (ca. 40 Meldungen/Anfragen pro Jahr zu rund 140'000 Armeeangehörigen).