24.3164 · Interpellation · 2024-03-13
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Das BFS hat Daten über die Entwicklung des Personalbestands in Schweizer Spitälern zwischen 2020 und 2021 nach Personalkategorien publiziert. Gesamthaft ist der Personalbestand im Erhebungszeitraum um 28% gewachsen. Die Entwicklung der verschiedenen Berufsgruppen verläuft sehr unterschiedlich: die Zunahme beim Pflegepersonal beträgt 21%, beim übrigen medizinischem Personal 34% und bei der Ärzteschaft 39%. Das grösste Wachstum verzeichnet das Verwaltungspersonal mit einer Zunahme um 45%.
Swiss Nurse Leaders hat im Januar 2024 den CNO-Barometer 2023 publiziert, der mit PwC Schweiz zusammen erstellt wurde. Über 85% der befragten Pflegedirektorinnen nennen den Fachkräftemangel als Hauptherausforderung. Über die Hälfte gab an, in ihrer Organisation habe im Jahr 2022 Pflegepersonal gefehlt, um die Arbeitslast in der gewünschten Qualität leisten zu können.
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
Welches sind die Gründe für das enorme Wachstum des Verwaltungspersonals?
Wie ist es zu erklären, dass das gesamte Pflegepersonal nur halb so stark gewachsen ist wie die Ärzteschaft? Welche Folgen hat diese Entwicklung auf die Pflege der Patienten?
Welche Folgen hat das geringe Wachstum in der Pflege auf die Pflegequalität, die Arbeitsbedingungen, die Berufszufriedenheit und die Berufsverweildauer? Sind die Datendes BFS und von Swiss Nurse Leaders ein Indiz dafür, dass die Zahl der Bettenschliessungen in Spitälern weiter zunehmen wird? Was sind die Folgen für die Patienten?
Welche Schlussfolgerungen zieht der Bundesrat aus den Daten im Hinblick auf die Botschaft der zweiten Etappe der Verbesserung der Arbeitsbedingungen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. / 2. / 3. Tatsächlich zeigen die Daten des Bundesamt für Statistik (BFS), dass die Zahl der in der Administration tätigen Personen seit 2010 prozentual stärker angestiegen ist als die des Pflegepersonals. Da die Personalpolitik Sache der Arbeitgeber ist, kennt der Bundesrat die konkreten Gründe für den unterschiedlich starken Anstieg in den verschiedenen Beschäftigtengruppen jedoch nicht. Man sollte die Unterschiede beim Wachstum allerdings im Verhältnis zu den absoluten Zahlen betrachten: Im Jahr 2021 machte das Pflegepersonal 40,2% der in Spitälern Beschäftigten (in Vollzeitäquivalenten, VZÄ) aus, während das administrative Personal 16% ausmachte. In Vollzeitäquivalenten stieg die Zahl der Beschäftigten im Bereich der Pflege (Pflegepersonal mit Abschlüssen auf Tertiärstufe und Sekundarstufe II) mit insgesamt rund 13 096 VZÄ zwischen 2010 und 2021 stärker an als die des administrativen Personals, wo die Zunahme bei 8 823 VZÄ lag. Personalengpässe können tendenziell durchaus auch zur Schliessung von Betten oder ganzen Abteilungen führen. Wie mit solchen Situationen umgegangen wird, liegt aber ebenfalls in der Verantwortung der Spitäler und der Kantone. Forschungsergebnisse zeigen, dass die Pflegepersonalausstattung wichtig für die Pflegequalität ist. Es gibt Hinweise, dass eine zu geringe Personaldotation mit negativen Ergebnissen für die Patienten assoziiert ist: unerwünschte Ereignisse wie Infektionen, Stürze oder Medikationsfehler treten vermehrt auf und sowohl das Sterblichkeitsrisiko als auch die Wiedereintrittsraten steigen. Eine zu geringe Personalausstattung kann auch die Arbeitszufriedenheit des Pflegepersonals beeinträchtigen, das Burnout-Risiko erhöhen und letztlich Berufsausstiege begünstigen.4. Im Bereich der Pflege bestehen zwei Herausforderungen: Einerseits müssen die Ausbildungsabschlüsse, insbesondere in der diplomierten Pflege, erhöht werden, andererseits müssen die ausgebildeten Personen im Beruf gehalten werden. Mit den Massnahmen der zwei Etappen der Umsetzung der Pflegeinitiative geht der Bundesrat genau diese Punkte an. Die erste Etappe, welche am 1. Juli 2024 in Kraft tritt, strebt die Erhöhung der ausgebildeten Pflegefachpersonen an. Im neuen Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege als Teil der zweiten Etappe, zu dem der Bundesrat am 8. Mai 2024 die Vernahmlassung eröffnet hat, werden verschiedene Vorgaben zu den Arbeitsbedingungen gemacht, beispielsweise zur wöchentlichen Normalarbeitszeit, zur Ankündigungsfrist von Dienstplänen sowie Bereitschafts- und Pikettdienst oder zum Ausgleich von Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit. Mit diesen Vorgaben beabsichtigt der Bundesrat, zu einer höheren Arbeitszufriedenheit und damit einer längeren Berufsverweildauer des Pflegepersonals beizutragen und den Pflegeberuf auch für Neueinsteigende attraktiver zu machen.