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24.3193 · Motion · 2024-03-13

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt Massnahmen zu ergreifen, damit Patientinnen und Patienten von möglichst günstigen MiGel-Produkten profitieren können. Mögliche Massnahmen könnten sein:

  • Erweiterte Kompetenzen für die Krankenversicherer, die Patientin oder den Patienten über günstigere Mittel und Gegenstände informieren zu können

  • Unterstellung der zwischen Krankenversicherern und Abgabestellen für MiGel abgeschlossenen Verträge unter das Krankenversicherungsgesetz (KVG)

Begründung

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) finanziert viele Mittel- und Gegenstände, die der Untersuchung oder Behandlung und generell dem Wohlergehen für die Patientin und Patienten dienen. Sie sind in der Mittel- und Gegenstandliste enthalten. Konkret handelt es sich unter anderem um Rollstühle, Hörgeräte, Stützstrümpfe oder Beatmungsgeräte.

Nebst der generellen Problematik der zu hohen MiGel-Preisen kommt dasjenige der fehlenden Informationen über kostengünstige MiGel hinzu. Dies zeigt sich exemplarisch bei den Beatmungsgeräten, die die Patientin oder Patient in der Regel mietet. Weil oft ein Gerät über mehrere Jahre verwendet werden muss, fallen die Mietkosten gegenüber einem Kauf wesentlich höher aus. Dabei entstehen für die OKP und für den Patienten unnötige Mehrkosten. Man könnte bei Langzeitmiete vorsehen, dass Geräte dann in den Besitz des Patienten übergehen, wenn die kumulierte Miete den Kaufpreis erreicht hat. Zusätzlich wäre bei verschiedenen Positionen entweder langfristig sinkende Mietpreise oder die Kaufoption vorzusehen. Hilfreich wäre hier daher, wenn die Krankenversicherer erweiterte Kompetenzen erhalten würden, um dem Patienten auf günstigere Möglichkeiten (Kauf vs. Miete etc) aufmerksam machen zu können. Allerdings sind den Krankenversicherer rechtlich die Hände derzeit gebunden.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die zwischen den Krankenversicherern und Abgabestellen für MiGel abgeschlossenen Verträgen unter das KVG zu stellen. Die Krankenversicherer würden mit der die Industrie oder den Abgabestellen die Preise verhandeln. Dadurch würde ein Wettbewerb entstehen und zu sinkenden MiGel-Preisen führen. Der Bundesrat soll die Kompetenz erhalten, die entsprechenden Verträge zu genehmigen.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist ebenfalls der Ansicht, dass die Versicherten von möglichst kostengünstigen Leistungen profitieren können sollen, wenn diese wirksam und zweckmässig sind. Auf dieser Grundlage vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) ärztlich verordnete Mittel und Gegenstände, die in der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) aufgeführt sind. Die Aufnahme oder Nichtaufnahme einer Position in diese Liste sowie die Festlegung des Höchstvergütungsbetrags (HVB) liegen in der Zuständigkeit des Eidgenössischen Departements des Innern nach Anhörung der Eidgenössischen Kommission für Analysen, Mittel und Gegenstände. Die Motion verlangt einen Kompetenzwechsel bei der Festsetzung der Preise der MiGeL. Dazu soll zu einem System übergegangen werden, bei dem die Tarifpartner die Tarife aushandeln. Das aktuelle System der MiGeL lässt diese Art von Verträgen bereits heute zu. Damit eine Abgabestelle zur Tätigkeit zulasten eines Krankenversicherers zugelassen wird, muss sie gemäss bestehendem Rechtsrahmen (KVG) einen Abgabevertrag mit diesem Versicherer abgeschlossen haben. Im Rahmen dieser Abgabeverträge ist es bereits möglich, Preise auszuhandeln. Zudem ist dieser Vorschlag im Grundsatz bereits Gegenstand anderer Vorstösse, namentlich der parlamentarischen Initiative 16.419 Humbel «Wettbewerbspreise bei Medizinalprodukten der Mittel- und Gegenständeliste». Die Debatten zu diesem Geschäft wurden im Winter sistiert. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) möchte die Ergebnisse der Arbeiten zur Umsetzung der Motion 17.3969 der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) «Tarifpartner sollen Tarife von Laboranalysen aushandeln» abwarten, die einen sehr ähnlichen Ansatz im Bereich der Laboranalysen vorsieht. Der Bundesrat sollte die Botschaft zu dieser Vorlage in der ersten Hälfte des Jahres 2024 verabschieden. Im Rahmen der Debatte zum 2. Massnahmenpaket zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen (22.062) hat der Nationalrat den Vorschlag angenommen, dass die Versicherer die Daten der Versicherten nutzen können, um ihnen personalisierte Informationen zu möglichen Einsparungen oder besser geeigneten Versorgungsmodellen zukommen zu lassen. Die SGK-S unterstützt diesen Grundsatz, wünscht aber eine präzisere Regelung. Diese Revision betrifft auch die Mittel und Gegenstände und verfolgt ebenfalls dieselben Ziele wie die vorliegende Motion. Die in der vorliegenden Motion formulierten Anliegen werden somit alle derzeit in parlamentarischen Geschäften geprüft und teilweise in den zuständigen Kommissionen und ihren jeweiligen Räten diskutiert. Die Behandlung dieser Anliegen im Rahmen dieser Revisionen scheint der beste Ansatz zu sein. Der Bundesrat sieht daher keinen Grund, der Debatte vorzugreifen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.