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24.3205 · Motion · 2024-03-14

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Zugewiesen an die behandelnde Kommission

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen für ein effizientes Management des Trinkwasserverbrauchs in die Anforderungen für den Mindestinhalt der kantonalen Richtpläne aufzunehmen.

Dieses Ziel könnte beispielsweise verankert werden durch:

1. die Aufnahme eines neuen Artikels 8c über den «Inhalt des Richtplans im Bereich Wasser» in das Raumplanungsgesetz (RPG);
und/oder

2. die Änderung der Richtlinien des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) für die Erstellung der kantonalen Richtpläne;

und/oder

3. die Änderung der Bundesgesetzgebung zum Gewässerschutz (Gewässerschutzgesetz [GSchG] und Gewässerschutzverordnung [GSchV]).

Begründung

Die Schweiz ist eines der Länder mit den höchsten Niederschlagsmengen in Europa und viele der europäischen Flüsse entspringen hier, wodurch sie zu den wasserreichsten Ländern Europas zählt. Es wird jedoch erwartet, dass der Klimawandel die Gesamtmenge des im Land verfügbaren Wassers beeinflusst. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) schätzt, dass die Schweiz im Sommer einen Rückgang der Wassermenge von bis zu 50 Prozent erleben könnte. Der Schweizerische Verein für Industrie, Gas- und Wasserversorgung schätzt, dass die Leitungen durchschnittlich 12 Prozent des Wassers verlieren, das sie transportieren (Standardschätzung). Hinzu kommt Wasser, das durch zu spät erkannte Lecks, ineffiziente Infrastrukturen und Geräte oder durch schlechte Verbrauchsgewohnheiten verschwendet wird. Systeme zur Echtzeitüberwachung des Verbrauchs könnten eine entscheidende Rolle bei der Reduzierung von Verlusten sowohl im Verteilungsnetz als auch in den Haushalten spielen, da sie einerseits Fehlfunktionen schnell erkennen und die Zeit bis zur Reparatur und/oder zum Austausch verkürzen und andererseits überschüssigen Verbrauch identifizieren. Ein effizientes Management des Trinkwasserverbrauchs wirkt sich direkt auf den Energieverbrauch aus.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist mit dem Motionär der Auffassung, dass die Schweiz grundsätzlich ein sehr wasserreiches Land ist und dennoch haushälterisch mit dem kostbaren Gut umzugehen ist.Der kantonale Richtplan ist allerdings nicht das richtige Instrument, um den Trinkwasserverbauch und die Verluste an Trinkwasser durch mangelnden Netzunterhalt zu reduzieren. Entsprechende Massnahmen sind nicht raumplanerischer Natur.Der Versorgungsauftrag für Trinkwasser wird von den Gemeinden bzw. den Wasserversorgungsbetreibern (rund 2400 schweizweit) wahrgenommen. Die Aufgaben der Kantone, in deren Kompetenz die Trinkwasserversorgung liegt, umfasst die regionale Planung der Trinkwasserversorgung, die Oberaufsicht und die Koordination. Die Kantone genehmigen die Grundwasserschutzzonen und ihre Reglemente gemäss der Gewässerschutzgesetzgebung zum Schutz der Trinkwasserfassungen. Sie genehmigen auch die generellen Wasserversorgungspläne der einzelnen Gemeinden, falls die kantonale Gesetzgebung dies verlangt. Mit dem Richtplan kann der Trinkwasserverbrauch jedes Einzelnen nicht beinflusst werden. Ebensowenig kann damit die Installation von Systemen zu dessen Echtzeitüberwachung gefördert werden. Auch der Netzunterhalt der Wasserversorgung lässt sich nicht im Richtplan festlegen. Deshalb sollten entsprechende Mindestinhalte nicht im kantonalen Richtplan formuliert werden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.