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24.322 · Standesinitiative · 2024-10-31

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Beratung in Kommission des Ständerates abgeschlossen

Wortlaut

Der Kanton Obwalden unterbreitet der Bundesversammlung gestützt auf Art. 160 Abs. 1 der Bundesverfassung folgende Standesinitiative:

Der Durchgangsbahnhof Luzern soll mit dem nächsten Ausbauschritt für die Eisenbahninfrastruktur (Botschaft 2026) finanziert und so geplant werden, dass eine vollständige Eröffnung als Durchgangsbahnhof bis spätestens 2040 möglich wird.

Begründung

Der Durchgangsbahnhof Luzern (DBL) ist ein Schlüsselprojekt und gleichzeitig ein Quantensprung im öffentlichen Verkehr für die ganze Zentralschweiz. Der DBL ermöglicht häufigere, schnellere und mehr direktere Verbindungen auf allen Achsen des Schienenverkehrs und ein nennenswertes S-Bahn-System für die Zentralschweiz. Mit dem Ausbau der Bahnkapazitäten können Bahn und Bus besser aufeinander abgestimmt und miteinander vernetzt werden. Der öffentliche Verkehr (öV) wird als Gesamtsystem nachhaltig verbessert.

Die Stärkung des Bahnknotens Luzern ist zentral für das öffentliche Verkehrsangebot für Bevölkerung und Wirtschaft von Obwalden. Eine überwiegende Mehrheit der Reisen im öffentlichen Verkehr über das Kantonsgebiet hinaus führen über diesen Knoten. Auch die Zentralbahn ist für eine erfolgreiche Entwicklung ihres Angebots auf einen starken Knoten Luzern angewiesen. Der DBL verbessert die Erreichbarkeit des ganzen Kantons und schafft die Voraussetzung, die Zentralschweiz wieder besser mit den nationalen und internationalen Zentren zu verbinden.

Der Kanton Obwalden setzt sich daher mit aller Kraft für die Realisierung dieses Jahrhundertprojekts ein. Er fordert das Bundesparlament auf, im nächsten Ausbauschritt des strategischen Entwicklungsprogramms Eisenbahninfrastruktur (Botschaft 2026) die Realisierung des Durchgangsbahnhofs Luzern zu finanzieren. Das Parlament hat bereits in früheren Botschaften die Wichtigkeit und Dringlichkeit dieses Projektes mehrfach bestätigt, nicht zuletzt mit dem Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2035 (Art. 1 Abs. 2h und Art. 1 Abs. 3b).

Die Forderung unterstreicht den in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) sowie dem Bundesamt für Verkehr (BAV) eingeschlagenen Weg der Zentralschweizer Regierungen, die vollständige Finanzierung der Realisierung des Durchgangsbahnhofs Luzern dem Bundesparlament mit der Botschaft 2026 und der Botschaft 2030 zur Genehmigung vorzulegen.

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