24.3233 · Postulat · 2024-03-14
Finanzdepartement
Überwiesen an den Bundesrat
Wortlaut
Der Bundesrat wird aufgefordert zusammen mit den Kantonen sowie einer unabhängigen externen Begleitung alle staatlichen Leistungen dahingehend zu prüfen, ob Private diese Leistungen nicht effizienter, kostengünstiger und qualitativ besser erbringen können. Ausgenommen sind hoheitliche Leistungen etwa im Bereich Sicherheit, Bildung und Recht.
Begründung
Die Staatsfinanzen sehen düster aus. Wir müssen Anfangen Prioritäten zu setzen. Deshalb fordere ich, dass die Leistungen des Staates sich auf das dringend Nötige konzentrieren, d.h. auf hoheitliche Aufgaben wie Sicherheit, Bildung und Recht. Alles andere, was Private auch erbringen können, und insbesondere wenn sie es effizienter, kostengünstiger und besser machen, soll der Staat marktwirtschaftlich beziehen. Es geht hierbei beispielsweise um Strassenunterhalt, IT-Dienstleistungen, Druck, etc. Es besteht der dringende Verdacht, dass sobald der Staat solche Sachen übernimmt, eine ineffiziente Nutzung von Ressourcen entsteht. Es werden Maschinen und Materialen angeschafft, die dann entweder nicht permanent genutzt werden und viele Leerzeiten entstehen. Es entstehen so auch unnötige Kosten für die Allgemeinheit oder der Staat konkurrenziert sogar private Angebote. Der Bund soll zusammen mit den Kantonen überprüfen, wo solches Potenzial besteht.
Ziel sollte es sein, dass damit die Staatsquote gesenkt wird und dem Fachkräftemangel entgegengehalten werden kann.
Der Staat soll sich auf die wesentlichen vor allem hoheitlichen Aufgaben konzentrieren.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat beschlossen, im 2024 eine grundlegende Aufgaben- und Subventionsüberprüfung durchzuführen. Dazu hat er am 8. März 2024 eine fünfköpfige externe Expertengruppe beauftragt, ihm bis im Spätsommer Massnahmenvorschläge zur Beseitigung der strukturellen Defizite im Bundeshaushalt zu unterbreiten. Die Aufgabenüberprüfung wird sämtliche Ausgaben des Bundes umfassen, sowohl den Eigen- wie auch den Transferbereich, das Personal und den Sachaufwand, die schwach wie auch die stark gebundenen Ausgaben. Ausgabenseitig können die Massnahmen sowohl Aufgabenverzichte als auch Effizienzsteigerungen oder Rationalisierungen vorsehen. Der Bundesrat wird anschliessend den Einbezug der Kantone, der politischen Parteien und der Sozialpartner an einem runden Tisch sicherstellen. Die Aufgaben- und Subventionsprüfung ist bereits im Gang und der Bundesrat will den Arbeiten der Expertengruppe nicht vorgreifen. In diesem Sinne beantragt der Bundesrat, das Postulat abzulehnen.Der Bundesrat erwartet, dass das Parlament ihn bei der Aufgabenpriorisierung unterstützt und künftig bei Ausgabenbeschlüssen sowie der Schaffung oder Ausdehnung von Bundesausgaben Zurückhaltung zeigt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.