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24.3234 · Motion · 2024-03-14

Bundeskanzlei

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird aufgefordert, die bundesrätlichen Privilegien wie etwa lebenslange Rente von der Hälfte des Gehalts eines amtierenden Regierungsmitglieds und lebenslange Hinterlassenenrenten sowie Kleinprivilegien wie Steuerzahler finanzierte Ski-Abonnemente zu reduzieren.

Begründung

Die zahlreichen Privilegien, die Bundesrätinnen und Bundesräte neben ihrem sehr guten Gehalt von zirka 473 000 Franken Bruttolohn im Jahr plus 30 000 Franken Spesenpauschale erhalten (2024), sind nicht mehr zeitgemäss. Sie lösen grosses Unverständnis aus in Bevölkerung und Wirtschaft. Insbesondere das Ski-Abonnement hat negatives mediales Echo ausgelöst, aber auch die Beibehaltung der lebenslangen Hinterlassenenrenten bei Magistraten bei gleichzeitiger Reduktion der Witwenrente für das Volk, ist nicht nachvollziehbar. Das lässt die nötigen Sensibilitäten vermissen.

Bei den weiteren Privilegien werden aber auch Kosten übernommen, die normale Angestellte sowie leitende Manager und Unternehmer mit ihrem normalen Einkommen berappen müssen, und nicht separat zur Verfügung gestellt werden. In der Wirtschaft und insbesondere im Gewerbe wird aktuell jeder Franken gedreht. Da gibt es kein Verständnis für solche Privilegien bei Bundesräten.

Des Weiteren soll wenn möglich mit öffentlichen Geldern nur das bezahlt werden, was auch wirklich benötigt wird. Viele der Bundesratsprivilegien werden einfach pauschal gewährt, ohne direkten Nutzen und ohne zu fragen, ob sie wirklich benötigt werden in dieser Form. Vielleicht würde ja ein Einzelticket reichen, anstatt ein teures Pauschalabonnement.

Viele Familien müssen sich das überlegen, ob es reicht für ein Mal geschweige denn für ein Pauschalabonnement.

Wenn wir schon sparen und effizientere, schlanke Wege suchen überall, soll der Bundesrat mit gutem Beispiel vorangehen.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Wie in seiner Stellungnahme vom 15. Februar 2023 zur Motion 22.4481 von Nationalrat Thomas Burgherr dargelegt, hat der Bundesrat in seinem Bericht vom 10. Dezember 2021 "Zeitgemässe Besoldungs- und Ruhestandsregelungen für Magistratspersonen" (https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-86396.html) in Erfüllung des gleichnamigen Postulats 20.4099 von Ständerat Peter Hegglin mögliche Varianten für Anpassungen im Bereich der Ruhestandsregelung für Magistratspersonen aufgezeigt. Das heutige System der Ruhegehälter trägt insbesondere dazu bei, dass Entscheidungen im Amt unabhängig von persönlichen finanziellen Überlegungen getroffen werden können. Dieser Aspekt wurde auch von der EFK in ihrem Bericht "Prüfung des Vollzugs beim Ruhegehalt für Magistratspersonen" vom 11. Mai 2021 (www.efk.admin.ch > Publikationen > Allgemeine Verwaltung > Vollzug beim Ruhegehalt für Magistratspersonen) hervorgehoben. Bei hohen Erwerbs- oder Ersatzeinkommen neben dem Ruhegehalt wird dieses im Übrigen gekürzt. Betreffend die Seilbahn-Dauerfahrkarten, auf die im Motionstext Bezug genommen wird, hat der Bundesrat am 27. März 2024 entschieden, ab dem 1. Januar 2025 auf den Kauf zu verzichten.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.