Das wirtschaftliche und ökologische Problem der Quagga-Muscheln. Welche Wege verfolgt der Bund?
24.3243 · Interpellation · 2024-03-14
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Seit ihrer Entdeckung im Jahr 2015 breitet sich die Quagga-Muschel in den Schweizer Seen sehr schnell aus. Sie bedroht das gesamte aquatische Ökosystem der Seen und beeinträchtigt die Berufsfischerei sowie die Infrastruktur für die Aufbereitung und die thermische Nutzung des Wassers. Die EAWAG und die Universität Genf haben im November 2023 eine Studie veröffentlicht, deren Ergebnisse zum ersten Mal die Dynamik der Ausbreitung in unseren Seen zeigen: Die Biomasse der Quagga-Muschel im Genfer-, Bieler- und Bodensee könnte bis 2045 um das 9- bis 22fache zunehmen. . Diese Entwicklung wird zu grossen Veränderungen in unseren Wasserökosystemen führen und erhebliche Kosten verursachen, die sich allein für den Genfersee auf Dutzende Millionen Franken belaufen. Den Forscherinnen und Forschern zufolge ist es unmöglich, einen einmal besiedelten See wieder von den Muscheln zu befreien. Es ist aber möglich, deren Ausbreitung einzuschränken, indem die Infrastruktur und Wasserleitungen so gestaltet werden, dass die Larven sich nicht vermehren können.
In jüngster Zeit sind innovative Projekte entstanden: Industriebetriebe oder öffentliche Körperschaften wollen angesichts der Verstopfungsgefahr eine einfachere und schnellere Reinigung der Rohre ermöglichen; unternehmerische Initiativen arbeiten im Sinne einer Kreislaufwirtschaft daran, wirtschaftliche Absatzmöglichkeiten für die Verwendung des Materials dieser Muscheln zu finden.
Der Bund und das BAFU haben in Zusammenarbeit mit den Kantonen vor allem Aktionen und Massnahmen zur Sensibilisierung der Seenutzerinnen und -nutzer sowie der Bootsbesitzerinnen und -besitzer durchgeführt. Welche anderen Massnahmen sind möglich und denkbar, um dieses aus wirtschaftlicher und ökologischer Sicht besorgniserregende Phänomen einzudämmen?
Der Bundesrat hatte für 2019 eine Revision des USG zur Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten geplant. Doch das BAFU hat bis heute keinen Zeitplan für dieses Vorhaben bekannt gegeben. Ist eine solche Revision, um gegen die Verbreitung der Quagga-Muschel vorzugehen, weiterhin geplant?
Wie gedenkt der Bundesrat, dieses Phänomen, das für die Artenvielfalt und die mit unseren Seen verbundene Wirtschaft eine Gefahr darstellt, zu verhindern und in bereits besiedelten Seen einzudämmen?
Ist in Abstimmung mit den Kantonen eine Taskforce innerhalb der Bundesverwaltung vorgesehen, um diese tiefgreifenden Veränderungen unserer Seen umzukehren und eine nationale Strategie zu entwickeln? Und idealerweise, um dabei zu helfen, dieses Problem in eine Chance umzuwandeln?
Stellungnahme des Bundesrates
1) und 3) Gemäss aktuellem Kenntnisstand können Quaggamuscheln in von ihnen bereits besiedelten Gewässer nicht massgeblich reduziert werden. Wasserfassungen für die Trinkwasser- oder Wärme-/Kältenutzung müssen durch Massnahmen geschützt werden, damit sich die Quaggamuscheln in diesen Systemen nicht ausbreiten können. Der Schweizerische Verein des Gas- und Wasserfaches (SVGW) hat dazu eine technische Fachinformation veröffentlicht. Die Eawag (das Wasserforschungsinstitut des ETH-Bereichs) erarbeitet in Zusammenarbeit mit dem Bund und den Kantonen bis Ende 2024 ein Konzept zur Eindämmung der Quaggamuscheln. Das Konzept wird alle heute bekannten Eindämmungs- und Schadensbegrenzungsmassnahmen berücksichtigen. Gestützt auf dieses Konzept wird das Bundesamt für Umwelt (BAFU) den weiteren Handlungsbedarf zur Eindämmung der Quaggamuscheln prüfen.Unternehmerische Initiativen zur Nutzung der Quaggamuschel, zum Beispiel als Baumaterial oder Nahrungsmittel, stehen erst am Anfang. 2) Der Bundesrat hat im Jahr 2019 die Vernehmlassung einer Revision des Umweltschutzgesetzes (USG, SR 814.01) durchgeführt, welche Massnahmen zur Eindämmung invasiver gebietsfremder Arten vorgesehen hatte. Die Vorlage ist auf erheblichen Widerstand gestossen. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat in der Folge entschieden, auf Basis der geltenden Gesetzesgrundlage die Freisetzungsverordnung (FrSV, SR 814.911) anzupassen, um das Inverkehrbringen gewisser invasiver Neophyten zu verbieten. Der Bundesrat hat diese Anpassung der FrSV am 1. März 2024 verabschiedet, sie tritt am 1. September 2024 in Kraft. 4) Im Jahr 2023 haben die Kantone zusammen mit dem Bund eine Arbeitsgruppe für spezifische Fragen zu invasiv gebietsfremden Arten in Gewässern gegründet. Da diese Arbeitsgruppe bereits besteht und angesichts der laufenden Aktivitäten, erachtet der Bundesrat die Bildung einer Task Force und die Erarbeitung einer Strategie zur Eindämmung der Quaggamuscheln als nicht notwendig.