Nach 15 Jahren Sonderpädagogik-Konkordat braucht es eine Kurskorrektur
24.3244 · Motion · 2024-03-14
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, an die EDK die folgenden Forderungen zu stellen:
Die obligatorische Vollintegration aller Kinder in die Regelklasse muss aufgehoben werden. Die Einzelfall-Integration sowie die Wiedereinführung bewährter Förderklassen zum Wohle aller Kinder ist zu prüfen.
Begründung
Nach mehr als zehn Jahren Integration möglichst aller Schülerinnen und Schüler in die Regelklasse zeigt sich, dass der integrative Unterricht selten den erwünschten Nutzen für die Kinder mit besonderen Bedürfnissen bringt. Vielmehr wird die Integration aller Kinder in die Regelklasse als grosse Belastung empfunden. Das hehre Ziel der Inklusion ist gescheitert.
Viele Kinder mit Defiziten wären in kleinen Gruppen mit einer verständnisvollen Fachperson besser aufgehoben und könnten individueller gefördert werden. Für Kinder mit typischen Teilleistungsschwächen wie Legasthenie oder Dyskalkulie oder auch mit einer körperlichen Behinderung kann eine integrative Schulung mit Unterstützung ihrer Teilleistungsschwäche nützlich sein, da sie in Kleinklassen oft unterfordert wären. Doch Kinder mit markanten Verhaltensauffälligkeiten müssten mindestens vorübergehend separat beschult werden, da der Unterricht massiv gestört wird. Durch die grosse Unruhe im Klassenzimmer leidet die Aufnahme- und Konzentrationsfähigkeit aller Kinder.
Die aktuelle Schulsituation ist für pflichtbewusste, engagierte Lehrpersonen äusserst unbefriedigend, da sie durch die Gesamtbelastung den wenigsten Kindern gerecht werden können. Durch all die Sondersettings und den damit verbundenen Absprachen ist es der Klassenlehrperson kaum mehr möglich, den eigentlichen Berufsauftrag zu erfüllen. Resultat: Gestandene Lehrpersonen fliehen in die Teilzeitarbeit oder verlassen ihren ursprünglich geliebten Beruf. Dies ist auch in Anbetracht des akuten Lehrermangels dramatisch.
Nur mit mehr Ressourcen den riesigen Herausforderungen entgegnen zu können, ist ein Irrglaube. Dazu stehen auch zu wenig Schulische Heilpädagogen zur Verfügung. Durch die Aufhebung der Pflicht alle Kinder in die Regelklasse integrieren zu müssen, würde die differenziertere Einzelfall-Integration und die Wiedereinführung von Förderklassen ermöglicht. Von einer solchen Anpassung des Sonderpädagogikkonkordats würden alle Kinder und Lehrpersonen profitieren und könnte der Senkung des Schweizer Bildungsniveaus entgegengewirkt werden.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Die interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik vom 25. Oktober 2007 (nachfolgend: Konkordat) ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten (www.edk.ch > Themen > Sonderpädagogik > Grundlagendokumente). Bisher sind ihr 16 Kantone beigetreten. Das Konkordat folgte auf die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Im Rahmen dieser Vereinbarung setzen die Beitrittskantone ihr kantonales Konzept für die Sonderpädagogik um.Mit der Verankerung des Grundsatzes, dass integrative Lösungen separierenden Lösungen vorzuziehen sind, richtet sich Artikel 2b des Konkordats lediglich nach Artikel 20 Absatz 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG; SR 151.3) sowie nach Artikel 24 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (SR 0.109), dem die Schweiz 2014 beigetreten ist. Der Grundsatz ist im Übrigen nicht absolut. Er gilt, «soweit dies möglich ist und dem Wohl des behinderten Kindes oder Jugendlichen dient» (BehiG) oder «unter Beachtung des Wohles und der Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes oder des Jugendlichen sowie unter Berücksichtigung des schulischen Umfeldes und der Schulorganisation» (Konkordat). Der Kommentar zu den einzelnen Bestimmungen des Konkordats präzisiert, dass der Grundsatz der Verhältnismässigkeit wie auch die Auswirkungen auf bestimmte Aspekte (Klasse, Personalressourcen, zeitliche und materielle Organisation, technische Probleme) berücksichtigt werden müssen, um Situationen zu vermeiden, die für eine einzelne Schule nur mit grossen Schwierigkeiten oder gar nicht zu bewältigen wären.Im Rahmen ihrer Gestaltungsfreiheit haben viele Kantone in Regelschulen Sonderklassen eingerichtet, in denen Schülerinnen und Schüler mit bestimmten Lernschwierigkeiten oder Verhaltensauffälligkeiten in kleinen Gruppen zusammengefasst werden. Zudem gibt es von den kantonalen Behörden anerkannte Sonderschulen, die spezialisiert sind auf Jugendliche mit bestimmten spezifischen Schwierigkeiten oder besonderen Behinderungsformen, die aufgrund eines Abklärungsverfahrens Anspruch auf verstärkte Massnahmen haben.Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat davon ab, in einem Bereich, der hauptsächlich in die Zuständigkeit der Kantone fällt, Forderungen an die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren zu stellen. Die Kantone sind am besten in der Lage, angemessene Massnahmen zu treffen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.