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24.3252 · Interpellation · 2024-03-14

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

In mehreren Kantonen ist es in letzter Zeit zu einem schweren Missbrauch des Schutzstatus S durch Personen gekommen, die gar nicht aus der Ukraine stammen.

In Graubünden spricht mehr als die Hälfte der Personen, an welche seit Juli letzten Jahres der Schutzstatus S vergeben wurde, weder Ukrainisch noch Russisch. In den Kantonen St. Gallen und Thurgau sieht die Situation ähnlich aus. Auch dort sind die Ukrainerinnen und Ukrainer inzwischen in der Minderheit.

Bei den neuen Personen mit Schutzstatus S handelt es sich mehrheitlich um Roma, offenbar aus Ungarn. Den ukrainischen Pass haben sie illegal erworben.

Sehr wahrscheinlich sieht die Situation im Tessin nicht anders aus.

Missbräuche des Schutzstatus S sind sicherlich nichts Neues: Schon zu Beginn des Ukraine-Kriegs wurde Personen, die seit Jahren in einem EU-Land lebten, dieser Schutzstatus gewährt, ebenso wie Wirtschaftsmigrantinnen und -migranten.

Die neuen Missbräuche sind indes noch schwerwiegender, da die Roma mit Schutzstatus S nicht nur unrechtmässig die an diesen Status geknüpften Privilegien erhalten, sondern anscheinend auch illegalen Aktivitäten wie Betteln und Wohnungseinbrüchen nachgehen.

Diese Situation ist inakzeptabel. Sie wirkt sich sehr nachteilig auf die Akzeptanz für ukrainische Flüchtlinge aus. Diese hat aufgrund der langen Dauer des Konflikts und der ungerechtfertigten Privilegien des Schutzstatus S – die mit einem langfristigen Aufenthalt in der Schweiz nicht vereinbar sind – bereits stark gelitten.

Die Ursache für die neuen Missbräuche ist offensichtlich das zentralisierte und vereinfachte Verfahren für die Vergabe des Schutzstatus S durch den Bund, das zu schlechteren und weniger gründlichen Kontrollen führt.

Angesichts der Milliardenkosten, die den Steuerzahlenden durch den Schutzstatus S entstehen – welchen der Bundesrat auch noch bis März 2025 verlängert hat –, sind diese Zustände nicht länger tragbar.

Deshalb bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  • Hat der Bundesrat eine Ahnung, wie vielen Roma der Schutzstatus S gewährt wurde, die nicht aus der Ukraine stammen?

  • Weiss der Bundesrat, wie viel diese Missbräuche den Staat schätzungsweise kosten könnten?

  • Stimmt es, dass die Zentralisierung der Verfahren zu einer Verringerung der Qualität der Kontrollen bei der Vergabe des Schutzstatus S geführt hat?

  • Wie gedenkt der Bundesrat vorzugehen, damit den Personen, die den Schutzstatus S unrechtmässig erworben haben, dieser Status unverzüglich aberkannt wird?

  • Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass die hohe Zahl der Missbrauchsfälle im Zusammenhang mit dem Schutzstatus S die Akzeptanz für ukrainische Flüchtlinge in der Schweiz stark beeinträchtigt?

Stellungnahme des Bundesrates

1., 2. Personen, die unter die Allgemeinverfügung des Bundesrates vom 11. März 2022 (BBI 2022 586) fallen und entsprechend zum Zeitpunkt der militärischen Aggression Russlands ihren Lebensmittelpunkt in der Ukraine hatten, erhalten den Schutzstatus S. Alle anderen erhalten hingegen – unabhängig von ihrer Ethnie, welche vom Staatssekretariat für Migration (SEM) statistisch nicht erfasst wird – keinen Schutzstatus. Das SEM hat im Jahr 2022 1'062 Schutzgesuche und im Jahr 2023 932 Schutzgesuche abgelehnt, was insgesamt rund 2,1 % aller Schutzgesuche entspricht. Durch die Ablehnung eines Gesuchs enstehen für die öffentliche Hand keine Folgekosten. Schutzgesuche können nicht bereits deshalb als missbräuchlich bezeichnet werden, weil sie von Personen eingereicht werden, die möglicherweise weder Ukrainisch noch Russisch sprechen. Dies ist insbesondere in Zusammenhang mit der ukrainischen Roma-Bevölkerung von Bedeutung. Ein Teil dieser Bevölkerungsgruppe spricht nicht oder nur mangelhaft Ukrainisch. Mangelnde Kenntnisse der Landessprache Ukrainisch lassen sich durch ein häufig tiefes Bildungsniveau erklären. Zudem lebt ein Grossteil der Roma-Gemeinschaft getrennt von der restlichen ukrainischen Bevölkerung in eigenen Siedlungen. 3. Bei der Zentralisierung der S-Verfahren handelt es sich um eine organisatorische Massnahme des SEM. Sie bezweckt, dass Verfahren künftig noch effizienter abgewickelt werden können. Diese Zentralisierung erleichtert zudem den Wissenstransfer und das rasche Erkennen von missbräuchlichen Gesuchen. Die Zentralisierung ändert weder etwas an den Voraussetzungen für die vorübergehende Schutzgewährung noch an der sorgfältigen Prüfung aller Gesuche. Zudem unterstützen Spezalistinnen und Spezialisten des Bundesamts für Zoll und Grenzschutz (BAZG) das SEM bei der Echtheitsprüfung der eingereichten Identitätsdokumente. Weil ukrainische Reise- und Identitätsdokumente einen hohen Sicherheitsstandard aufweisen, sind Fälschungen durch Fachleute leicht zu erkennen. 4. Erhält das SEM nach der Schutzgewährung Kenntnis davon, dass eine schutzbedürftige Person den vorübergehenden Schutz durch falsche Angaben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen (z.B. zumutbare Schutzalternative ausserhalb der Ukraine) erschlichen hat, wird konsequent ein Widerrufsverfahren eingeleitet.. Darüber hinaus kann das SEM den vorübergehenden Schutz widerrufen, wenn dieser nicht mehr gerechtfertigt oder nicht mehr erforderlich ist. Bis am 29. Februar 2024 hat das SEM den vorübergehenden Schutz in 96 Fällen widerrufen. 5. Auch der Bundesrat ist der Ansicht, dass nur jene den Schutz der Schweiz erhalten sollen, welche ihn effektiv benötigen. Darauf sind sowohl die Verfahren beim Schutzstatus S ausgerichtet als auch das gesamte Schweizer Asylsystem.