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24.3253 · Interpellation · 2024-03-14

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Aufgrund der Verwicklung von UNRWA-Angestellten in den Terroranschlag der Hamas gegen Israel am 7. Oktober 2023 hat die Schweiz, wie andere Länder auch, die Zahlung ihrer Beiträge für 2024 an dieses UNO-Hilfswerk ausgesetzt. Es handelt sich dabei um 20 Millionen für das laufende Jahr.

Später stellte sich heraus, dass die Hamas direkt unter dem UNRWA-Hauptquartier einen 700 m langen Tunnel gegraben hatte, was die Lage der UNRWA weiter verschlechterte. Der Direktor dieses Hilfswerks erklärte blauäugig, er habe nichts bemerkt.

Im Jahr 2022 zahlte die Schweiz umgerechnet 25,5 Millionen Dollar an die UNRWA, Frankreich 29 Millionen, Grossbritannien 21 Millionen, Italien 18 Millionen und Australien 13 Millionen. Einmal mehr erscheint der Schweizer Beitrag im internationalen Vergleich überproportional hoch.

Darum frage ich den Bundesrat:

  • Der Bundesrat hat zu Recht beschlossen, die Zahlung des Beitrags an die UNRWA für 2024 auszusetzen. Ist er bereit, diesen Beitrag auch künftig zu streichen, da die UNRWA offenbar Teil des Problems und nicht Teil der Lösung ist?

  • Hat die UNRWA nach Ansicht des Bundesrates nach den nachgewiesenen Skandalen und Fehlfunktionen sowie angesichts der enormen Kosten noch eine Existenzberechtigung? Ist er nicht auch der Meinung, dass dieses Hilfswerk durch einen anderen Organismus abgelöst werden sollte, auch weil es eine Anomalie innerhalb der UNO darstellt? Die Anomalie besteht darin, dass es für die palästinensischen Flüchtlinge eine Ad-hoc-Organisation mit 30 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gibt, während es für alle anderen Flüchtlinge auf der Welt eine einzige UNO-Agentur, das UNHCR, gibt, die mit einem Personalbestand von lediglich 19 000 Personen 70 Millionen Menschen in 135 Ländern hilft.

  • Stimmt der Bundesrat der Feststellung über die abnormale Situation der UNRWA zu? Wenn ja, ist er bereit, sie vor die UNO zu bringen, zum Beispiel in den Sicherheitsrat, dem er um jeden Preis beitreten wollte?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist besorgt über die Anschuldigungen, dass UNRWA-Mitarbeitende verdächtigt werden, an den Terroranschlägen vom 7. Oktober beteiligt gewesen zu sein. Er erwartet, dass die vom UNO-Generalsekretär eingeleitete Untersuchung durch das Büro für interne Aufsichtsdienste (OIOS) die schwerwiegenden Anschuldigungen vollständig aufklärt. Der Schlussbericht zur unabhängigen Untersuchung der UNRWA unter der Leitung der ehemaligen französischen Aussenministerin, Catherine Colonna, ist am 22. April 2024 erschienen. Der Bundesrat hat die darin vorgeschlagenen Massnahmen analysiert, sich mit den anderen Geldgebern koordiniert und gestützt auf weitere Informationen eine Gesamtbeurteilung vorgenommen. Auf dieser Basis hat der Bundesrat am 8. Mai 2024 beschlossen, einen Beitrag von 10 Millionen Franken an den humanitären Hilfsappell der UNRWA zu leisten. In Gaza ist die UNRWA die grösste und wichtigste humanitäre Akteurin, die Nothilfe für die Bevölkerung erbringt. Mit Blick auf die fünf Einsatzgebiete der UNRWA in der Region (Libanon, Syrien, Jordanien, Westjordanland und Gaza) hätte eine definitive Aussetzung ihrer Leistungen (Gesundheits-, Sozial- und Bildungsdienstleistungen) wahrscheinlich zusätzliche destabilisierende Folgen für die Region. Die UNRWA hat bis zur Lösung des Nahostkonflikts ein temporäres Mandat, das regelmässig von der UNO-Generalversammlung erneuert wird. Mit der Erneuerung des UNRWA-Mandats im Juni 2023 hielt die UNO-Generalversammlung an ihrer Position fest, das Mandat der UNRWA getrennt von dem des UNHCR zu halten. Eine Änderung des UNRWA-Mandats müsste von der UNO-Generalversammlung beschlossen werden.