24.3258 · Postulat · 2024-03-14
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie der Schutzstatus S entkoppelt werden kann. Für neu eingereiste Personen wird das ordenltiche Asylverfahren angewendet, der Schutzstatus S kann nicht mehr (neu) vergeben werden.
Begründung
Der S Status wurde bei Kriegsausbruch der Ukraine im März 2022 ausgerufen, damals haben zehntausende Personen innert wenigen Wochen Schutz in der Schweiz beantragt. Die Begründung des Bundesrats war, dass diese Situation die Kapazitäten des ordentlichen Asylsystems überlasten würde und darum der S Status aktiviert werden müsse. Zwei Jahre später zeigt sich, dass sich die Situation grundlegend verändert hat, heute stellen im Verhältnis zu damals nur noch wenige Personen einen Antrag. Mittlerweile gibt es auch Missprauchspotential von Romas. Ebenfalls ist anzunehmen, dass es sich bei den jetztigen Antragstellern nicht um Personen handelt, die direkt aus dem Kriegsgebiet kommen, sondern eher um Reisende innerhalb der europäischen Ländern. Je länger der S Status aktiv ist, sind die Ungleichbehandlungen der einzelnen „Asylkategorien“ wie beispielsweise freie Reisetätigkeit nicht mehr begründbar. Auch Kantone wie Luzern fordern deshalb den S Status zu deaktivieren. Mit einer Entkoppelung kann daher in einem Mehrstufigen Verfahren der S Status deaktiviert werden.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Aufgrund des Angriffs Russlands auf die Ukraine hat der Bundesrat per 12. März 2022 den Schutzstatus S für Personen aus der Ukraine erstmals aktiviert, um den Geflüchteten rasch und unbürokratisch den notwendigen Schutz zu gewähren. Heute ist klar, dass alleine dadurch eine Überlastung des Asylsystems verhindert werden konnte. Seither sind die Gesuche von Schutzsuchenden aus der Ukraine zwar zurückgegangen. Für das Jahr 2024 wird mit rund 25'000 (+/- 5000) Gesuchen im Schutzverfahren gerechnet – zusätzlich zu den erwarteten rund 30'000 (+/- 3000) Asylgesuchen. Dieser Schätzung liegt die Annahme eines stabilen Kriegsverlaufs zugrunde. Die Kriegsentwicklung bleibt jedoch volatil. Die anhaltenden russischen Angriffe könnten schnell zu einer Verschlechterung der allgemeinen Sicherheits- oder Versorgungslage und zu einem signifikanten Anstieg der Schutzgesuche führen. Die Behandlung der Gesuche im regulären Asylverfahren würde weitere Ressourcen binden, die angespannte Unterbringungssituation in den Bundesasylzentren (BAZ) und das Asylsystem insgesamt zusätzlich stark belasten. Am 1. November 2023 hat der Bundesrat beschlossen, den Schutzstatus S nicht vor dem 4. März 2025 aufzuheben, sofern sich die Lage in der Ukraine nicht nachhaltig stabilisiert. Mit den EU-Mitgliedstaaten besteht Konsens über die Notwendigkeit einer gemeinsamen europäischen Koordination und Lösung nach März 2025. Es ist im Interesse der Schweiz, dass eine Abstimmung mit der EU – wie bisher – sichergestellt wird. Eine zeitlich unkoordinierte Aufhebung des Schutzstatus S würde zu sekundären Migrationsbewegungen von geflüchteten Personen aus der Ukraine innerhalb Europas führen. Die Verminderung von Sekundärmigration und Vermeidung von zusätzlichen Belastungen der Aufnahmesysteme sind gemeinsame Ziele der Schweiz und der EU. Ein Alleingang der Schweiz, bei welchem anstelle des Schutzverfahrens das ordentliche Asylverfahren durchgeführt wird, würde diesem Ziel zuwiderlaufen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.