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24.3280 · Postulat · 2024-03-14

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, in Bezug auf die Versorgungsssicherheit bei Medikamenten neue Ansätze zu evaluieren. Es ist zu untersuchen, inwiefern bei Wirkstoffen mit bekannterweise hohem Risiko für Engpässe die Zulassungsinhaber zusammen mit der Zulassung durch Swissmedic zu einer erhöhten Lagerhaltung verpflichtet werden können. Ein entsprechender Bericht ist innerhalb eines Jahres zu erstellen und der SGK-N zu unterbreiten.

Begründung

Die Versorgungssicherheit bei Medikamenten ist zunehmend ein Thema, insbesondere für medikamentös gut eingestellte Chronisch-Kranke und Behinderte. Dies unabhängig der im internationalen Vergleich sehr hohen Preise, die in der Schweiz bezahlt werden müssen. So waren bspw. während der Pandemie in allen europäischen Ländern ähnliche Versorgungsengpässe zu beobachten. Deshalb ist auch das gelegentlich angeführte Argument, höhere Preise würden die Versorgungssicherheit verbessern, falsch. Viel mehr liegt die Verantwortung für eine lückenlose Versorgung bei den Zulassungsinhabern, welche dieser aber nur ungenügend nachkommen. Mittels erweiterter Verpflichtung zur Lagerhaltung soll darauf hingewirkt werden, die Pharmaunternehmen, welche zu Lasten der SL abrechnen können, in die Pflicht zu nehmen. Dies in Ergänzung zu den notwendigen Anstrengungen auf internationaler Ebene.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat 2022 das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) sowie das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, die im «BAG-Bericht Arzneimittelversorgungsengpässe» vom 01.02.2022 enthaltenen Massnahmen vertieft zu prüfen und Umsetzungsvorschläge zur Verbesserung der Versorgungssituation zu unterbreiten. Diese enthalten auch den Auftrag die Ausweitung der Pflichlager vertieft zu prüfen und konkrete Umsetzungsvorschläge zu unterbreiten. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich Mitte 2024 mit dem Prüfauftrag sowie den Umsetzungsvorschlägen befassen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass mit diesen Untersuchungen die Anliegen des Postulats bereits aufgenommen wurden und sich keine Notwendigkeit einer erneuten Evaluation ergibt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.