24.3288 · Postulat · 2024-03-14
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, welche Massnahmen zweckmässig wären, um für Angestellte Anreize und Erleichterungen zu schaffen, damit sie sich für die Allgemeinheit zu engagieren. Dies mit dem Ziel, das Schweizer Milizsystem weiterzuentwickeln. Er muss zudem einen Bericht zu diesem Thema vorlegen.
Begründung
Die Schweiz ist eines der wenigen Länder, das über Milizparlamente und -exekutiven verfügt. Neben ihrem Mandat gehen viele Gewählte einem Beruf nach, häufig als Selbstständige und seltener als Angestellte. Dies bringt den Vorteil mit sich, dass sie eine Verbindung zum Arbeitsleben haben. Damit dieses System funktioniert, muss Transparenz über die Berufstätigkeit herrschen. Auf einem funktionierenden Milizsystem basieren auch weitere Formen des Engagements für die Allgemeinheit (Vereinsmandate, Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit, Sozialpartnerschaft).
Diese Milizdemokratie ist eine Stärke, aber auch zerbrechlich. Die selbstständige Erwerbstätigkeit ist in den Parlamenten übervertreten, während die Angestellten lediglich eine kleine Minderheit darstellen. (Bringt das System der «Politikmiliz» das Volk an die Macht? Pilotti, Di Capua, 2023. S. 33-47 Sainsaulieu, Leresche (Hrsg.) Wer ist dein Chef?! Soziologie der Leadership in der Schweiz [Le système de «milice politique» met-il le peuple aux commandes? Pilotti, Di Capua, 2023. p 33-47 Sainsaulieu, Leresche (eds.) C'est qui ton chef?! Sociologie du leadership en Suisse]).
Viele Organisationen beklagen sich darüber, dass es zunehmend schwieriger werde, Personen zu finden, die sich engagieren wollen. Am 11. September 2023 haben – auf Initiative der Schweizerischen Gesellschaft für Arbeitssicherheit und des Dachverbandes Suissepro – 31 Organisationen eine Erklärung zur Unterstützung des Schweizer Milizsystems unterschrieben. Unter den Gründen, die für den Rückgang des Engagements genannt werden, finden sich die mangelnde Unterstützung vieler Arbeitgeber, die Schwierigkeit, die Aufgaben während der Freizeit zu erledigen und mit dem Privat- oder Familienleben zu vereinbaren, sowie die fehlende Vertrautheit mit dem Milizsystem. Als Vorteile kann man anführen: die gesellschaftliche Verantwortung, das Netzwerk, das Selbstwertgefühl, das Teilen konkreter Erfahrungen, das gegenseitige Verständnis oder die Suche nach geeigneten Lösungen. Dieser Austausch wirkt sich auf die Motivation aus, bindet das Personal und verringert Abwesenheiten.
Die Möglichkeit, sich für die Allgemeinheit zu engagieren, darf nicht das Privileg einer Minderheit sein. Ohne Freiwillige, die sich in den Parlamenten, der Exekutive oder – oft ehrenamtlich – in Vereinen engagieren, würde unsere Gesellschaft nicht funktionieren. Es ist wichtig, dass die Parlamente die Bevölkerung in ihrer gesamten Vielfalt repräsentieren. Es kann der Schweiz nur nützen, wenn sie ihr Milizsystem schützt und stärkt.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
In Bezug auf das Arbeitsrecht hat sich der Bundesrat zu dieser Problematik in seinen Antworten auf die Motion 20.3865 Roth «Bezahlter Urlaub für Arbeitnehmende mit einem offiziellen politischen Amt» und das Postulat 19.3174 Masshardt «Massnahmen für ein zukunftsfähiges Milizsystem» geäussert. Der Bundesrat anerkennt das Anliegen, dass Angestellte sich im Milizsystem engagieren können und dass diese Möglichkeit nicht nur Selbständigerwerbenden vorbehalten sein soll. Die bestehenden Rechtsgrundlagen bieten jedoch bereits Instrumente, mit denen dieses Ziel erreicht werden kann. Artikel 324a Absatz 1 des Obligationenrechts (OR, SR 220) legt fest, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für eine beschränkte Zeit den Lohn zu entrichten hat, wenn dieser aus Gründen, die in seiner Person liegen, wie beispielweise die Ausübung eines öffentlichen Amtes, ohne sein Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert wird. In der Bundespersonalgesetzgebung ist vorgesehen, dass für die Ausübung eines öffentlichen Amtes bezahlter Urlaub bis 15 Arbeitstage pro Jahr gewährt wird. Angestellte erhalten dadurch die Möglichkeit, Aufgaben in der Gesellschaft wahrzunehmen und sich im Milizsystem zu engagieren. Dasselbe gilt im Übrigen für die Kantone.Im gesamtgesellschaftlichen Kontext ausserhalb des Arbeitsrechts gibt es ebenfalls bereits zahlreiche Mittel zur Unterstützung und der Förderung des Schweizer Milizsystems. Ein Beispiel dafür ist die am 29. September 2023 verabschiedete Anpassung von Artikel 16d Absatz 3 des Erwerbsersatzgesetzes (EOG, SR 834.1), die es Müttern erlauben soll, ihr Mandat im Parlament auszuüben, ohne ihren Anspruch auf Mutterschaftsurlaub zu verlieren. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass zu dieser Thematik kein Handlungsbedarf auf Bundesebene besteht.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.