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24.3318 · Interpellation · 2024-03-15

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Am 8. März 2024 verkündete der Bundesrat, er setze eine fünfköpfige Expertengruppe ein, um die Aufgaben und Subventionen des Bundes zu überprüfen. Die Gruppe solle ihm bis im Spätsommer Vorschläge unterbreiten, wie die strukturellen Defizite des Bundes beseitigt und ein schuldenbremsenkonformer Haushalt erreicht werden könne.

Im Sommer 2020 hatten WSL und SCNAT eine Studie publiziert, in deren Rahmen über 160 Anreize und Subventionen des Bundes mit biodiversitätsschädigender Wirkung identifiziert worden waren. Pro Jahr würden diese Anreize und Subventionen Kosten von rund 40 Mia. Franken verursachen. Diverse dieser Subventionen waren in früheren Jahren bereits von der eidgenössischen Finanzkontrolle überprüft und bemängelt worden, etwa die Absatzförderung oder die Strukturverbesserungsbeiträge.

Tatsächlich belasten Anreize und Subventionen mit schädigender Wirkung den Bundeshaushalt und die Steuerzahlenden doppelt: Zum ersten Mal, wenn direkte und indirekte Anreize und Subventionen finanziert werden; zum zweiten Mal, wenn die Behebung ihrer schädigenden Wirkung, etwa in den Bereichen Biodiversität, Klima oder Gesundheit, Kosten verursachen.

Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Ist der Bundesrat ebenfalls der Ansicht, dass Anreize und Subventionen in den Bereichen Biodiversität, Klima und Gesundheit schädigende Wirkungen entfalten können? Wenn nein, warum nicht?

  2. Wenn ja, ist er ebenfalls der Ansicht, dass sich daraus ein Sparpotential ergeben kann für den Bundeshaushalt? Wenn nein, warum nicht?

  3. Wird die genannte Expertengruppe die von WSL und SCNAT identifizierten Subventionen mit biodiversitätsschädigender Wirkung auf ihr Sparpotential hin analysieren? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

  4. Wird sie dabei auch die Prüfberichte der EFK zu solchen Anreizen und Subventionen analysieren?

Stellungnahme des Bundesrates

Zu Frage 1 und 2: Subventionen weisen oft Zielkonflikte auf. Es muss dann eine Abwägung beispielsweise zwischen umwelt-, wirtschafts- und finanzpolitischen Interessen stattfinden. Um Fehlanreize zu vermeiden und Zielkonflikte offenzulegen, zeigt der Bundesrat in Botschaften zur Einführung neuer oder Anpassung bestehender Subventionen jeweils die Auswirkungen der Subventionen auf die Volkswirtschaft, Umwelt und Gesellschaft auf. Darüber hinaus führt er bei bestehenden Subventionen alle sechs Jahre eine Subventionsüberprüfung durch, bei der die Subventionen auf die Einhaltung des Subventionsgesetzes und auch auf negative Externalitäten untersucht werden und gegebenenfalls Korrekturmassnahmen vorgeschlagen werden. Ob ein Sparpotenzial für den Bundeshaushalt vorliegt und wie gross dieses ist, hängt von den jeweiligen Korrekturmassnahmen ab. Die Ergebnisse werden dem Parlament jeweils in der Staatsrechnung präsentiert. Grundsätzlich haben sich die Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt, inklusive die Schweiz, im Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework (2022) verpflichtet, Subventionen mit schädlicher Wirkung für Natur und Mensch abzuschaffen oder zu reformieren (target 18). Zu Frage 3 und 4: Die Aufgaben- und Subventionsüberprüfung, für die der Bundesrat auch eine Expertengruppe eingesetzt hat, wird sämtliche Ausgaben des Bundes umfassen, sowohl den Eigen- wie auch den Transferbereich, das Personal und den Sachaufwand, die schwach wie auch die stark gebundenen Ausgaben. Die Expertengruppe, die bis Spätsommer z.H. des Bundesrats Vorschläge zur Bereinigung des Bundeshaushaltes erarbeitet, ist unabhängig und entscheidet selber über ihre Vorgehens- und Arbeitsweise. Die Bundesverwaltung stellt der Expertengruppe auf Verlangen Informationsgrundlagen zu verschiedenen Themen zur Verfügung, wozu auch Erkenntnisse aus der genannte Studie oder aus Prüfberichten der EFK gehören können.

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