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24.3321 · Postulat · 2024-03-15

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, inwiefern die geologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Projekt «Cargo Sous Terrain» zur aktiven Förderung von Innovationen und Synergien zwischen unterschiedlichen Untergrundnutzungen und Sektoren , insbesondere der Geothermie genutzt werden können. Und ferner auch eine mögliche Finanzierung der Bohrungen zur Erweiterung der Untersuchungen für andere Zwecke zu prüfen. Der Bundesrat wird beauftragt, [zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob ein Entwurf zu einem Erlass der Bundesversammlung vorzulegen oder eine Massnahme zu treffen sei]...

Begründung

Die Probebohrungen des privaten Logistikprojektes und die geowissenschaftlichen Untersuchungen dienen der Vertiefung und Präzisierung der Kenntnisse über den Untergrund. Sie untersuchen den möglichen Baugrund und die Grundwasserverhältnisse mit Bohrungen von durchschnittlich 100 Metern Tiefe. CST hat entschieden, die gewonnenen Daten kostenlos dem Bundesamt für Landestopografie Swisstopo zur Verfügung zu stellen. Nun ist zu prüfen, inwiefern diese Daten und geologischen Erkenntnisse möglichst optimal auch für die Geothermie und weitere Zwecke genutzt werden können.Beispielsweise für 3D-Modelle des Untergrundes. Diese können beispielsweise für Deponieplanungen, Belastungsabschätzungen des Untergrundes oder auch für Wämepumpenprojekte relevant sein.

Auch eine Erweiterung der Bohrungen sollen geprüft werden. Diese würden beispielsweise Analysen des Grundwassers (z.B Bewertung des Lithiumgehaltes) oder um um zusätzliche Informationen über die Tiefengeologie zu erhalten. Dies würde zur Eruierung des geothermische Potenzials oder über wenig bekanntes Tiefengrundwasser dienen.

Diese Massnahmen lassen sich mit den bereits laufenden Aktivitäten im Zusammenhang mit der Umsetzung der Motion 19.4059 verbinden. Zusammen mit der Strategie Geoinformation Schweiz sollen Standards für die Erhebung und Bearbeitung von geologischen Daten definiert werden. Die Bohrungen des CST können einen Teil davon sein.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Das Bundesamt für Landestopografie swisstopo und die Nagra haben der Aktiengesellschaft Cargo sous terrain (CST) für die Ausarbeitung ihres Projekts einen erleichterten Zugang zu den geologischen Daten des Bundes gewährt. CST hat deshalb entschieden, die aus den Prospektionskampagnen für das Projekt gewonnenen, nicht interpretierten Primärdaten (Bohrungen und Seismik) nach Abschluss ihrer Studien swisstopo zur Verfügung zu stellen. Diese Bereitstellung erfüllt damit die Anforderungen für Geobasisdaten nach der revidierten Geoinformationsverordnung (GeoIV; SR 510.620). Allerdings ist für zusätzliche Bohrungen oder eine Lieferung von geologischen Informationen weder eine Pflicht noch eine Finanzierung vorgesehen. CST ist eine unabhängige Organisation, die von privaten Aktionärinnen und Aktionären finanziert wird. Aktuell wird die Planung der ersten Teilstrecke (Bauprojekt) ausgearbeitet; der zugehörige Sachplan Verkehr befindet sich in Anhörung. Zusätzliche Studien oder Bohrungen würden die Umsetzungsdauer verlängern und könnten das Projekt gefährden. Weitergehende Fragen zur Geothermie sind innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens gesondert zu behandeln. Trotz eingeschränktem geografischen Gebiet und begrenzter Untersuchungstiefe sind die von CST gelieferten Daten für mehrere Bundesämter potenziell von Interesse: Sie ermöglichen neben der Charakterisierung von Grundwasserleitern, die als saisonale Wärmespeicher genutzt werden können, die Charakterisierung des Untergrunds für oberflächennahe Geothermie, die Charakterisierung von Wasser in grösserer als der vom aktuellen Monitoring erfassten Tiefe, die Charakterisierung des geologischen Untergrunds über den Empfang von neuen Daten sowie Informationen im Hinblick auf den Bau von CO₂-Pipelines in Oberflächennähe. Die Verwendung dieser Daten zur aktiven Förderung von Innovationen und Synergien zwischen den verschiedenen Nutzungen des Untergrunds und den Branchen, insbesondere der Geothermie, soll im Rahmen der Erfüllung der bereits angenommenen Motionen 20.4063 – Erforschung des Schweizer Untergrunds und 19.4059 – Erfolgreiche Investitionen im Untergrund mit der Digitalisierung geregelt werden. Dazu sind die Bundesämter für Umwelt, für Energie und swisstopo sowie die anderen betroffenen Akteure, namentlich die Kantone, einzubinden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.