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24.3327 · Postulat · 2024-03-15

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt einen Bericht auszuarbeiten, welcher folgende Aspekte quantitativ und qualitativ durchleuchtet:

  1. die Verteilung der Wertschöpfung entlang der Kette von Bauernhof bis Ladenregal, aufgeschlüsselt nach Zwischenstufen.

  2. den bei jeder Zwischenstufe anfallenden Gewinn und die Margen

  3. den Umsatz und den Gewinn der Akteure, die als Zulieferer von Produktionsmitteln für die Bauern und Bäuerinnen auftreten und auch direkt oder indirekt in den Zwischenstufen nach Ziffer 1 tätig oder mit solchen Unternehmen verbunden sind.

  4. bei importierten Produktionsmitteln für die Bauern und Bäuerinnen die Marge zwischen Importpreisen und Verkaufspreisen, sowie den dabei anfallenden Gewinn.

Begründung

Immer wieder entbrennen Diskussionen darüber, wer bei der landwirtschaftlichen Produktion von Nahrungsmitteln wie viel leisten oder bezahlen muss und wer wie viel daran verdient. Die Aussagen und Meinungen gehen dabei auseinander, weshalb eine Versachlichung Not tut. Da die Bevölkerung nicht nur Konsumentin, sondern massgeblich als Finanziererin der landwirtschaftlichen Produktion von Nahrungsmitteln auftritt, ist es notwendig, dass die Öffentlichkeit darüber in Kenntnis gesetzt ist, wer bezahlt und wer profitiert. Der Bundesrat soll deshalb in einem Bericht aufzeigen, wie die Kosten und Erträge sowie Investitionen und Renditen bei der landwirtschaftlichen Produktion von Nahrungsmitteln entlang der Wertschöpfungskette betragen. Vor- und nachgelagert Prozesse der Produktion sowie die Produktionsmittel sollen dabei berücksichtigt werden (u. a. Saatgut, Futtermittel, Dünger, Maschinen, etc.). Dazu sollen die Prozesse, Unternehmen und Marktmechanismen in den verschiedenen Branchen analysiert werden. Die aktuellen Zahlen sollen möglichst mit Daten aus der Vergangenheit verglichen und somit Entwicklungen aufgezeigt werden. Die Rolle des Bundes soll bei der Analyse miteinbezogen werden.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Basierend auf Artikel 27 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG, SR 910.1) unterstehen Warenpreise, die durch agrarpolitische Massnahmen des Bundes beeinflusst werden, einer Marktbeobachtung auf verschiedenen Stufen, von der Produktion bis zum Verbrauch. Das Bundesamt für Landwirtschaft optimiert die Marktbeobachtung laufend. Es publiziert unter anderem gewichtete Durchschnittspreise auf verschiedenen Handelsstufen in den Bereichen Früchte und Gemüse, Milchprodukte, Fleisch, Eier, Getreide und Ölsaaten. Mit diesen Preisdaten wird von neutraler Stelle ein Überblick über die Marktsituation geschaffen, der den verschiedenen Marktakteuren erlaubt, sich über das Marktgeschehen und die Preisentwicklungen zu informieren. Aus diesen Daten können Abschätzungen zur Verteilung der Wertschöpfung entlang der Wertschöpfungsketten gemacht werden. Firmenspezifische Unternehmensdaten wie beispielsweise Margen sind vertraulich. Gemäss geltender Rechtsgrundlage können Firmen nicht zur Herausgabe von Margeninformationen verpflichtet werden. Eine Publikation solcher Daten birgt das Risiko einer wettbewerbsbeschränkenden Wirkung und kann kartellrechtlich unzulässige Wettbewerbsabreden begünstigen. Bei unzulässigen Verhaltensweisen marktbeherrschender und relativ marktmächtiger Unternehmen kommt das Kartellgesetz (KG; SR 251) zur Anwendung und Fälle können der Wettbewerbskommission gemeldet werden. Marktbeherrschende und relativ marktmächtige Unternehmen verhalten sich unzulässig, wenn sie durch den Missbrauch ihrer Stellung auf dem Markt andere Unternehmen in der Aufnahme oder Ausübung des Wettbewerbs behindern oder die Marktgegenseite benachteiligen (Art. 7 Abs. 1 KG).Der Bundesrat hält im Bericht «Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik» vom 22. Juni 2022 fest, dass die Markttransparenz und die Kostenwahrheit im Schweizer Agrar- und Lebensmittelmarkt verbessert werden soll und er im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2030 (AP30+) diesbezüglich Massnahmen prüfen wird. Dabei soll auch auf die Selbstverantwortung der Branchen gesetzt werden. Zudem hat das Parlament den Bundesrat mit den Postulaten 22.4252 «Wettbewerbssituation im Lebensmittelmarkt» und 21.3831 «Preistransparenz bei Agrarprodukten im Detailhandel» beauftragt einen Bericht zu erstellen, der die Wettbewerbssituation im Schweizer Agrar- und Lebensmittelmarkt und die Entwicklung und Verteilung der Wertschöpfung darstellt. Der Bericht soll auch aufzeigen, ob zusätzliche Massnahmen zur Erhöhung der Markttransparenz nötig sind.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.