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24.3417 · Motion · 2024-04-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Zugewiesen an die behandelnde Kommission

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, das Waldgesetz (WaG) und die Waldverordnung (WaV) dahingehend anzupassen, dass die Nutzung von Schweizer Holz für vom Bund subventionierte private Bauten gefördert wird. Holz ist der einzige Baustoff, der vollständig erneuerbar ist. Es ist ein moderner Baustoff, der aufgrund der aktuellen Brandschutzvorschriften und der neuesten technologischen Entwicklungen in verschiedensten Baubereichen eingesetzt werden kann. Dennoch wird Holz noch zu wenig genutzt, obwohl es als Rohstoff in ausreichenden Mengen vorhanden ist. Gemäss dem BAFU beläuft sich der jährliche Holzzuwachs in der Schweiz auf 10,4 Millionen Kubikmeter, während der jährliche Verbrauch von Schweizer Holz bei gerade einmal 5 Millionen Kubikmetern liegt, insgesamt aber 10 Millionen Kubikmeter Holz verbraucht werden.

Genauer gesagt soll das geltende Recht – namentlich Artikel 34a und 34b WaG sowie Artikel 37b und 37c WaV – so geändert werden, dass Bauunternehmen Schweizer Holz nutzen können, ohne dass ihnen im Vergleich zu ausländischem Holz Mehrkosten entstehen.

Begründung

Subventionierte private Holzbauten sollen mit Schweizer Holz gebaut werden müssen. So könnte vermehrt Schweizer Holz genutzt werden. Dass unsere Forstwirtinnen und Forstwirte aufgrund des Holzimports mit verschärftem Wettbewerb rechnen müssen, glaube ich nicht. Durch den Ersatz anderer, begrenzt zur Verfügung stehender und nicht erneuerbarer Baustoffe durch Holz wird der Ausstoss von Kohlendioxid, das zum Teil für die Erderwärmung verantwortlich ist, reduziert.

Viele Eigentümerinnen und Eigentümer können sich das im Vergleich zu ausländischem Holz viel teurere Schweizer Holz nicht leisten, was zur Folge hat, dass ein Grossteil der Bauten leider mit ausländischem Holz gebaut wird. Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament innerhalb einer angemessenen Frist neue Bestimmungen zur Subventionierung und Förderung der Nutzung von Schweizer Holz als Baustoff zu unterbreiten, um so die Nutzung von Schweizer Holz zu steigern. Wir müssen zuerst das Potenzial unseres gesunden und nachhaltigen Waldes ausschöpfen, bevor wir Holz aus dem Ausland importieren.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Auf der Grundlage von Artikel 34a des Bundesgesetzes über den Wald (WaG; SR 921.0) fördert der Bund den Absatz und die Verwertung von nachhaltig produziertem Holz, insbesondere mittels der Unterstützung von innovativen Projekten. Der Bundesrat lehnt eine weitergehende direkte Subventionierung der Verwendung von Holz aufgrund der daraus entstehenden Wettbewerbsverzerrungen ab. Er erachtet die bestehende Förderung von vorwettbewerblichen und überbetrieblichen Projekten im Rahmen des Aktionsplans Holz oder der Wald- und Holzforschungsförderung Schweiz als zielführender. Wie bereits in der Stellungnahme zur Motion Roduit (21.3848) ausgeführt, können die Rahmenbedingungen dieser bestehenden Instrumente bei Bedarf weiterentwickelt und verbessert werden. Auf der Grundlage von Artikel 34b WaG fördert der Bund bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb eigener Bauten und Anlagen soweit geeignet die Verwendung von nachhaltig produziertem Holz. Das Parlament hat bei der Einführung dieses Artikels die Anwendung bewusst auf den Bund beschränkt und die Förderung aus wettbewerbsrechtlicher Sicht auf nachhaltig produziertes Holz fokussiert. Diese Regelung wurde von mehreren Kantonen für ihre eigenen Bauten übernommen. Weiter stellt die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) für sämtliche öffentlichen und privaten Bauherren Empfehlungen für die Verwendung von Holz zur Verfügung. Für die Förderung der Ressource Holz bei durch den Bund subventionierten privaten Bauten und den dazugehörigen Ausgleich der Mehrkosten gegenüber ausländischem Holz besteht derzeit kein Spielraum im Bundeshaushalt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.