UNO. Die Schweiz muss sich dafür einsetzen, dass weniger Kunststoffe produziert und verwendet werden und dass die Plastikverschmutzung entlang des gesamten Plastik-Lebenszyklus reduziert wird
24.3434 · Interpellation · 2024-04-17
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die Verhandlungen über ein rechtsverbindliches Instrument zur Bekämpfung der Plastikverschmutzung, insbesondere in der Meeresumwelt, erreichen einen kritischen Punkt; die in der Resolution 5/14 der Umweltversammlung der Vereinten Nationen festgelegte Frist läuft bald ab. Vom 23. bis am 29. April findet die vierte Sitzung des zwischenstaatlichen Verhandlungsausschusses zur Plastikverschmutzung «International Negotiation Committee» (INC-4) statt. Um die wachsende globale Krise zu bewältigen, ist ein ehrgeiziges Abkommen entscheidend.
Die Plastikverschmutzung betrifft alle planetaren Grenzen. Sie hat gravierende Auswirkungen; so erreichen wir zum Beispiel unsere Klimaziele nicht, unsere Gesundheit wird beeinträchtigt, die Artenvielfalt geht verstärkt verloren und die Einhaltung der Menschenrechte wird gefährdet. Ein geeignetes Abkommen, welches das Verhandlungsmandat erfüllt, muss all die erwähnten Elemente umfassend und systematisch behandeln. Die verminderte Kunststoffproduktion muss für mehr Nachhaltigkeit das primäre Anliegen sein. So können die Klimaziele erreicht und auch andere Lösungen entlang des gesamten Plastik-Lebenszyklus umgesetzt werden. Weiter muss ein solches Abkommen den Schutz der menschlichen Gesundheit und die Einhaltung der Menschenrechte, insbesondere der am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen, gewährleisten. Dazu gehört die Reduktion der Plastikverschmutzung entlang des gesamten Plastik-Lebenszyklus.
Ein rechtsverbindliches Instrument ist entscheidend. Es dient als solide Grundlage und klarer Rahmen für die Ausarbeitung nationaler Gesetze mit dem gemeinsamen Ziel, der Plastikverschmutzung ein Ende zu setzen.
In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:
Es ist entscheidend, die Plastikproduktion zu kontrollieren und zu reduzieren, dass sie auf ein Niveau zurückgeht, das mit den Klimazielen vereinbar ist. Weiter sind andere Lösungen entlang des Plastik-Lebenszyklus zentral, zum Beispiel Wiederverwendungssysteme und die Bewirtschaftung von Feststoffabfällen. Welche Haltung und welche Verpflichtungen hat unser Land zur Reduktion der Polymerproduktion?
Wie steht der Bundesrat zur Reduktion der Plastikverschmutzung entlang des gesamten Plastik-Lebenszyklus durch die Eliminierung bedenklicher Chemikalien?
Welche Positionen und Massnahmen wird unser Land an der INC-4 ins Zentrum stellen, um ein Abkommen zum Schutz der menschlichen Gesundheit zu gewährleisten?
Stellungnahme des Bundesrates
1) Gemäss Berechnungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat sich die Produktion von primären Kunststoffen im Zeitraum von 2000 bis 2019 verdoppelt. Wie in dem vom Bundesrat am 31. August 2022 verabschiedeten Mandat vorgesehen, arbeitet die Schweiz auf ein Abkommen hin, das zur Bekämpfung der Umweltbelastung durch Kunststoffe und zum Schutz der menschlichen Gesundheit beiträgt. Ein solches Plastikabkommen würde auch die Anstrengungen zur Bewältigung des Klimawandels unterstützen. Daher sollte es den gesamten Lebenszyklus von Kunststoffen berücksichtigen und somit auch Massnahmen umfassen, die darauf abzielen, die Nachfrage nach und die Herstellung von Kunststoffen in Primärformen auf ein nachhaltiges Niveau zu senken.
2) Die Schweiz verpflichtet sich, Kunststoffe, die bedenkliche Chemikalien enthalten, sowie Mikroplastik (z. B. in Kosmetika) und oxo-abbaubare Kunststoffe schrittweise abzuschaffen.
3) Ein Abkommen, mit dem eine deutliche Verringerung der Plastikverschmutzung erreicht würde, hätte auch positive Auswirkungen auf die Gesundheit. Deshalb setzt sich die Schweiz unter anderem für Folgendes ein:
Zur Erreichung dieses Ziels sollte das Abkommen weltweit wirksame Massnahmen vorsehen, die den gesamten Lebenszyklus von Kunststoffen abdecken und deren Wirkung messbar ist.
Die Massnahmen und Ziele des Abkommens sollten weder negative Folgen für die Gesundheit haben noch zu einer Verlagerung der Probleme führen (z. B. Ersatz von Kunststoffen durch alternative Materialien, die bisweilen gesundheitsschädliche Auswirkungen haben).
Die Zusammenarbeit und Kooperation mit relevanten internationalen Organisationen wie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird sichergestellt.