Höhere Fachschulen werden von Fachhochschulinstituten ausländischer Investorengruppen verdrängt
24.3444 · Interpellation · 2024-04-17
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Die von der Schweizer KMU-Wirtschaft so geschätzte Höhere Berufsbildung verliert gegenüber der Hochschulbildung immer mehr an Boden. Trotzdem ist es den Höheren Fachschulen weiterhin nicht erlaubt, nach einem mehrjährigen, ausgesprochen anspruchsvollen Anerkennungsverfahren, den erfolgreichen Absolvent:innen eines Bildungsgangs den so begehrten und international verständlichen Bachelor Professional-Titel abzugeben. Ausländische Investorengruppen, die in der Schweiz Hotelfachschulen für internationale Studierende betreiben, sind an der HF-Stufe nicht mehr interessiert, da sie die Anerkennungsverfahren der Bildungsgänge als langwierig und die Abschlüsse als unattraktiv für ihr Zielpublikum betrachten. Das HFKG eröffnet ihnen die praktische Möglichkeit, sich als Fachhochschulinstitut hochoffiziell als schweizerische Bildungsinstitution akkreditieren zu lassen. Damit ist selbstverständlich auch das Recht verbunden, gemäss Art. 62 HFKG geschützte Bachelor- und Master-Titel abzugeben.
Diese vom Bund gewährte Abkürzung wird von immer mehr kommerziellen ausländischen Bildungsanbieter:innen gerne in Anspruch genommen. Englischsprachige Programme von nationalen Höheren Fachschulen, wie z. B. der renommierten Schweizerischen Hotelfachschule in Luzern, bleiben in diesem höchst ungleichen Wettbewerb auf der Strecke.
Der Bundesrat wir gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
Welche Strategie verfolgt der Bund, um die Stärken des schweizerischen Berufsbildungssystems zu erhalten und der Abwanderung von Bildungsanbieter:innen und Studierenden in den Hochschulbereich Einhalt zu gebieten?
Wie stellt der Bund angesichts der grassierenden Zahl von Fachhochschulinstituten – betrieben durch ausländische Investorengruppen – die Qualität im Hochschul- und insbesondere Forschungsbereich sowie den Zusammenhalt im schweizerischen Bildungswesen sicher?
Verfolgt der Bund die Strategie, mit der einfachen Zulassung von FH-Instituten, den Eintritt in den Bewerbungsprozess bei Unternehmen und damit in den schweizerischen Arbeitsmarkt verstärkt über Fachhochschulabschlüsse zu öffnen?
Ist es im Interesse des Bundes, wenn jetzt auch Höhere Fachschule eine Akkreditierung als Fachhochschulinstitut anstreben, weil ihnen diese erlauben würde, neue Bildungsprogramme viel rascher und mit gefragteren Titeln am Markt anzubieten?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die höhere Berufsbildung sowie die Hochschulen versorgen die Schweizer Wirtschaft mit qualifizierten Fachkräften. Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, dass auf der Tertiärstufe die Bildungsangebote der Berufsbildung und der Hochschulen ihre jeweiligen Charakteristiken und Stärken bewahren. Deshalb setzen sich Bund und Kantone basierend auf den gemeinsamen bildungspolitischen Zielen für eine klare Profilierung der Angebote ein und fördern die Durchlässigkeit. Ende 2023 haben sich Bund, Kantone und Sozialpartner im Rahmen des Projekts «Positionierung Höhere Fachschulen» auf ein systemkonformes Massnahmenpaket zur Stärkung der Höheren Fachschulen und der höheren Berufsbildung insgesamt geeinigt. Geplant ist unter anderem die gesetzliche Verankerung eines Bezeichnungsschutzes für «Höhere Fachschule» sowie die Einführung der Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» für die Abschlüsse der höheren Berufsbildung. Für die Umsetzung der Massnahmen hat der Bundesrat im Juni 2024 eine Vernehmlassung eröffnet.2./3. Das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG; SR 414.20) schützt die Bezeichnungen «Universität», «Fachhochschule (FH)», «Pädagogische Hochschule» sowie abgeleitete Bezeichnungen wie «universitäres Institut» oder «Fachhochschulinstitut» (Art. 62). Nur Institutionen, die nach den Voraussetzungen gemäss Art. 30 HFKG akkreditiert wurden, dürfen diese Bezeichnungen führen. Der Schweizerische Akkreditierungsrat als unabhängiges Gremium prüft, ob eine Institution die Voraussetzungen zur Zulassung zum Verfahren erfüllt. Das Akkreditierungsverfahren wird anschliessend von einer anerkannten Agentur geführt, welche kontrolliert, ob die definierten Qualitätsstandards erfüllt werden. Diese Vorgaben gelten sowohl für öffentlich-rechtliche wie auch private Hochschulinstitutionen. Bis heute wurden neben neun öffentlich-rechtlichen Fachhochschulen eine private Fachhochschule und vier private Fachhochschulinstitute akkreditiert. Letztere werden im Unterschied zu öffentlich-rechtlichen Hochschulen nicht von Bund und Kantonen subventioniert.4. Der wohlabgestimmte Mix aus allgemeinbildenden und berufsbildenden Angeboten ist eine Stärke des Schweizer Bildungssystems. Deshalb setzt sich der Bund zusammen mit den Kantonen für die klare Profilierung der verschiedenen Angebote ein. Berufsleute mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis oder einer anderen gleichwertigen Qualifikation können an den Höheren Fachschulen einen eidgenössisch anerkannten Abschluss auf Tertiärstufe erwerben. Die zeitlich und inhaltlich sehr aufwändige Akkreditierung einer Schule als Fachhochschulinstitut ist gemäss HFKG mit klaren Voraussetzungen verbunden. So müssen FH-Institute beispielsweise neben der Lehre auch angewandte Forschung betreiben.