24.3451 · Motion · 2024-04-17
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, Nutztiere, welche auf Alpweiden nachweislich von Gänsegeiern angegriffen wurden oder durch Steinschlag umgekommen sind, zu entschädigen.
Begründung
Seit zehn Jahren treten in vielen Sömmerungsgebieten der Schweiz, insbesondere in den Kantonen Bern und Graubünden, vermehrt Gänsegeier auf. Wurden diese zuerst nur spärlich am Himmel gesichtet, kreisen sie heute in grossen Schwärmen über dem Himmel. Grundsätzlich beschränken sich die Gänsegeier auf das Aas bereits toter Tiere, weshalb sie aufgrund der immer grösseren Wolfspopulation vermehrt in unseren Gebieten auftauchen. Wurde ein Nutztier von einem Wolf gerissen, ist der Gänsegeier sofort vor Ort. Da ein Gänsegeier pro Tag bis zu 500 Gramm Futter (Aas) benötigt und in unserer Region eine massive Zunahme dieser Vögel beobachtet wird, sind diese durchaus in der Lage, eine Schaf- oder Ziegenherde bis in den Tod zu treiben und grosse Schäden zu verursachen.
Sofern von einem Wildhüter bestätigt werden kann, dass Nutztiere durch Gänsegeier zu Tode kamen, müssen diese den Nutztierhaltern entschädigt werden. Der Bundesrat wird aufgefordert, die Gesetzgebung anzupassen und ebenfalls den Gänsegeier in die Entschädigungen aufzunehmen.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Gänsegeier sind Aasfresser. Sie ernähren sich vor allem von Kadavern grosser Huftiere wie Steinbock, Gämse, Rothirsch und Reh sowie von Nutztieren wie Kühen oder Schafen. Nur ausnahmsweise fressen sie an noch lebenden Tieren. Aus den wenigen dokumentierten Fällen geht allerdings klar hervor, dass diese Tiere entweder schwer verletzt, krank oder frisch geboren waren. Es liegen aus der Schweiz oder den umliegenden Alpenländern keine Nachweise vor, dass Gänsegeier Nutztiere angegriffen hätten.
Bei einem Verlust von Nutztieren durch Steinschlag handelt es sich um einen Elementarschaden und nicht um einen Wildschaden. Elementarschäden können durch eine entsprechende Versicherung abgedeckt werden.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.