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24.3475 · Motion · 2024-05-14

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Überwiesen an den Bundesrat

Wortlaut

Der Bundesrat wird aufgefordert, die Abfallverordnung (VVEA) dahingehend abzuändern, dass die regulatorische Blockade beim Zink-Recycling behoben werden kann.

Begründung

Mit dem Projekt SwissZinc wollen die Schweizer Kehrichtverbrennungsanlagen das in der Flugasche enthaltene Zink zurückgewinnen. Das Projekt kommt gut voran und die Planungsphase ist abgeschlossen. Die nächste und entscheidende Hürde ist der Investitionsentscheid. Für den Bau einer weltweit einzigartigen Metallrückgewinnungsanlage rechnen die Initianten mit einer Investitionssumme von über 100 Millionen Franken, welche teilweise durch die Schweizer Kehrichtverbrennungslagen, teilweise durch den Kapitalmarkt finanziert werden soll.

Damit diese Finanzierung so realisiert werden kann, benötigen die zum Grossteil in öffentlicher Hand befindlichen Projektträger Rechtssicherheit und Planbarkeit. Konkret kann diese erforderliche Rechtssicherheit geschaffen werden, indem eine Änderung der Abfallverordnung vorgenommen wird.

Zink wird nicht aus Schlacke, sondern aus Filterasche resp. Hydroxidschlamm rückgewonnen. Da diese rechtlich auch exportiert werden dürfen, ortet die Wettbewerbskommission beim Zusammenschluss der KVAs für die Zinkrückgewinnungsanlagen einen Wettbewerbseingriff, obwohl die Filterasche aus dem Siedlungsabfallmonopol stammt und obwohl die Abfallverordnung die Rückgewinnung der Metalle vorschreibt.

Die dadurch entstandene rechtliche Blockade soll mit der klärenden Verordnungsänderung behoben werden.

Antrag des Bundesrates

Annahme

Stellungnahme des Bundesrates

Mit der Anpassung der Abfallverordnung wird Rechtssicherheit geschaffen und klargestellt, dass Rückstände aus der Verbrennung von Siedlungsabfällen (z. B. Schlacke oder Filterasche) ebenfalls als Siedlungsabfälle zu qualifizieren sind. Die Rückstände aus der Verbrenunng fallen dadurch unter das Siedlungsabfallmonopol und unterstehen nicht dem Wettbewerbsrecht.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.