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24.3478 · Postulat · 2024-05-16

Justiz- und Polizeidepartement

Abschreibungsantrag liegt vor

Wortlaut

Gemäss Art 82 AsylG sind die Kantone für die Ausrichtung von Leistungen für Asylsuchende und Schutzbedürftige zuständig.

Um die Attraktivität der Schweiz als Zielland für illegale Migration zu senken, wird in verschiedenen Kantonen geprüft, die Leistungen anstelle in Form von Bargeld neu mittels einer Zahlkarte zu leisten. Diese Karte kann zur Bezahlung von Leistungen verwendet werden – eine Barauszahlung von Guthaben ist ausgeschlossen.

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, wie die Kantone bei der Einführung von Bezahlkarten für Asylbewerber und vorläufig Aufgenommene unterstützt werden können.

Er wird zusätzlich gebeten die Auswirkungen dieser Änderung der Verfahren auf die Kriminalität auszuwerten.

Eine Minderheit der Kommission (Klopfenstein Broggini, Glättli, Gysin Greta, Marti Samira, Masshardt, Schläfli, Tschopp, Widmer Céline) beantragt, das Postulat abzulehnen.

Begründung

In verschiedenen Ländern der EU wird zurzeit eine Bezahlkarte anstelle von Bargeldleistungen eingeführt. Dies hat den Vorteil, dass die durch die Steuerzahler erarbeiteten Mittel an Asylbewerber und vorläufig Aufgenommene wirklich im Inland ausgegeben und nicht in die jeweiligen Heimatländer überwiesen wird.

Zur Illustration dient die nachfolgende Aufstellung von Beträgen, welche im Jahre 2018 weltweit in die jeweiligen Herkunftsländer überwiesen wurden:

LandMillionen USD% BIPÄgypten25’00010.0Tunesien2’0005.0Marokko7’0006.0Niger2803.0Senegal2’2009.2Ghana3’8005.5Nigeria24’3007.8Kongo1’8003.8Eritreak.A.>10.0

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Ständerat hat am 12.06.2024 das Postulat 24.3165 Friedli Esther «Wäre die Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende auch in der Schweiz eine Möglichkeit?» angenommen. Der Bundesrat ist somit bereits beauftragt worden, einen Bericht zu den Vor- und Nachteilen von Bezahlkarten für Asylsuchende zu verfassen. Im Rahmen des Berichts sollen zudem die Modalitäten bei einer allfälligen Einführung aufgezeigt werden. Dieser Bericht wird eine breite Auslegeordnung beinhalten und ist mit den Forderungen des vorliegenden Postulats weitestgehend deckungsgleich.Solange sich Asylsuchende in den Zentren des Bundes aufhalten, wird die Sozialhilfe grundsätzlich in Form von Sachleistungen ausgerichtet. Nach der Zuweisung in die Kantone sind diese für die Ausrichtung der Sozialhilfeleistungen und deren inhaltliche Regelung zuständig. Das Asylgesetz hält aber fest, dass die Unterstützung für Asylsuchende nach Möglichkeit in Form von Sachleistungen erfolgen soll. Würden die Kantone die Unterstützungsleistungen mittels einer Bezahlkarte ausrichten, mit welcher nur in bestimmten Geschäften eingekauft werden könnte und die keinen Bargeldbezug zulassen würde, so wäre dies als Sachleistung zu qualifizieren. Für die Einführung von Bezahlkarten auf kantonaler Ebene ist eine Anpassung im Asylgesetz daher nicht nötig. Es liegt aber in der Kompetenz und im Ermessen der Kantone zu entscheiden, in welchen Fällen die Sozialhilfe für Asylsuchende anstatt als Sachleistung als Geldleistung ausgerichtet werden soll. Allfällige Empfehlungen an die Kantone könnten von der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) erlassen werden, um eine möglichst breite Harmonisierung zu erreichen. Der Vorstand der SODK hat allerdings kürzlich die Einführung einer Bezahlkarte einstimmig abgelehnt.Aufgrund der reduzierten Unterstützungsansätze, welche in der Schweiz für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene zwingend gelten, bleiben nach der Deckung der lebensnotwendigen Versorgung nur geringfügige Beträge übrig, welche für den persönlichen Gebrauch zur Verfügung stehen. Der Bundesrat erachtet daher die Gefahr, dass entsprechende Geldleistungen zweckentfremdet oder sogar missbraucht werden, als gering.Der Bundesrat sieht angesichts dieser Ausgangslage kein Bedürfnis nach einer Unterstützung der Kantone bei der Einführung von Bezahlkarten. Die Auswirkungen auf potenzielle illegale Geldflüsse oder in Bezug auf eine Zunahme in der Beschaffungskriminalität könnten zudem erst nach der Einführung eines solchen Systems verlässlich ausgewertet werden. Bisher hat einzig der Kanton Bern im Juni 2024 beschlossen, eine Bezahlkarte einzuführen. Es liegen also noch keine entsprechenden Erfahrungswerte vor.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.