24.3479 · Postulat · 2024-05-16
Justiz- und Polizeidepartement
Überwiesen an den Bundesrat
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wo beim Schutz der Individualrechte im digitalen Bereich Lücken bestehen und wie dieser Schutz verbessert werden kann, insbesondere mit Blick auf die Menschenwürde, die Unversehrtheit und die Wahrung der Privatsphäre. Dabei ist zu prüfen, welche Massnahmen auf Ebene der Gesetzgebung oder der Rechtsanwendung nötig sind, um diese Lücken zu schliessen. Die Prüfung möglicher gesetzgeberischer Massnahmen soll die allfällige Aufnahme eines Rechts auf digitale Integrität in die Bundesverfassung sowie die Analyse der rechtlichen Folgen dieser Massnahme umfassen. Der Bericht soll insbesondere die jüngsten Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz berücksichtigen.
Eine Minderheit der Kommission (Nantermod, Fischer Benjamin, Glarner, Rutz Gregor, Riner, Schilliger, Schmid Pascal, Wasserfallen Christian) beantragt, das Postulat abzulehnen.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat am 22. November 2023 das UVEK (BAKOM) und das EDA (Abteilung Europa) damit beauftragt, bis Ende 2024 eine Bestandesaufnahme zur KI-Regelung in der Schweiz sowie mögliche Regulierungsansätze vorzulegen. Dabei werden die Herausforderungen beim Schutz der Individualrechte im Zusammenhang mit der künstlichen Intelligenz untersucht. Im Rahmen der Vorprüfung der parlamentarischen Initiative 22.479 Bendahan «Das Recht auf digitale Unversehrtheit in die Verfassung aufnehmen» und der Anhörungen dazu wurden ausserdem die Argumente für und gegen die Einführung eines verfassungsmässigen Rechts auf digitale Integrität ausführlich von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates diskutiert (siehe Bericht der SPK-N vom 9. November 2023 und Beratungen im Nationalrat vom 11. Dezember 2023, verfügbar unter www.parlament.ch > Ratsbetrieb > Suche Curia Vista > Geschäft Nr. 22.479). Ein Bericht zu diesem Thema würde keine neuen Argumente hervorbringen. Die Aufnahme eines solchen Rechts in die Bundesverfassung bereitet aus juristischer Sicht keine besonderen Schwierigkeiten. Ihre praktische Bedeutung wäre hingegen ungewiss. Zudem sei darauf hingewiesen, dass das neue Datenschutzgesetz gerade erst in Kraft getreten ist, und damit auch zahlreiche Verbesserungen zum Schutz der einzelnen Personen. Statt der Ausarbeitung eines separaten Berichts erachtet es der Bundesrat als sinnvoller, im Rahmen der laufenden Arbeiten (insbesondere Bestandesaufnahme zur KI-Regulierung, Regulierung der Kommunikationsplattformen) zu untersuchen, ob es Lücken beim Individualschutz im Zusammenhang mit der Digitalisierung gibt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.