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24.3500 · Motion · 2024-05-29

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Statistik Schulpersonal obligatorische Schule (Tabelle 9) aussagekräft zu publizieren, damit Kantonsvergleiche möglich sind. Insbesondere sollen folgende Punkte verfolgt werden:

1. Schulpersonal Handbuch der Erhebung: Kapitel C4 ist so zu formulieren, dass die Definition bezüglich Qualifikation klar definiert ist und für alle Kantone gleich und unmissverständlich Gültigkeit hat.

2. Die Tabelle 9 weisst VZE (Vollzeitäquivalent) aus, diese sind im Verhältniss zu den Schulkinder zu setzen, damit eine Vergleichbarkeit möglich ist.

3. Ist es trotz allen Bemühungen und Koordination mit den Kantonen nicht möglich, eine aussagekräftige Tabelle 9 zu erstellen, welche Kantonsvergleiche erlaubt, sollte auf die Erhebung verzichtet werden, da diese sonst nur unnötig verwirrt und politische Fehlintepretationen zulässt.

Begründung

Seit sechs Jahren weist der Bund für alle Kantone die Anzahl Lehrpersonen mit oder ohne adäquates Diplom aus. In der besagten Tabelle 9 weist das BFS darauf hin, dass bei den Voraussetzungen der Lehrtätigkeiten sowie bei der Methode, mit der die Daten erhoben werden, es kantonale Unterschiede geben kann, damit erlaubt die Tabelle 9 keine Kantonsvergleiche.

Die Aussagekraft dieser erhobenen Statistik ist daher sehr fraglich und der Nutzen umstritten. Wenn keine Kantonsvergleiche möglich sind, können auch keine Schlüsse daraus gezogen werden. Dies zeigt sich auch indem die Kantone LU, BL, AG, TI keine Werte mehr melden.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Die Erhebung des Schulpersonals setzt sich aus den 26 kantonal erfassten Personalstatistiken zusammen und schliesst alle Bildungsstufen von der Primarstufe 1-2 bis zur Tertiärstufe B (Kindergarten bis höhere Berufsbildung) ein. Für die obligatorische Schule und somit auch die Ausbildung des Lehrpersonals sind die Kantone zuständig. Die Kantone verfolgen in Bezug auf die Einschätzung der Qualifikationen des Lehrpersonals unterschiedliche Praktiken. Eine Verpflichtung der Kantone, ihre Personalstatistiken einzig zum Zwecke der Vergleichbarkeit der Statistiken über die Qualifikationen des Schulpersonals zu vereinheitlichen, würde einen unverhältnismässigen Aufwand verursachen.
Die Anliegen der Motion betreffen das Erhebungshandbuch «Schulpersonal», das der Erhebung und Aufbereitung der Grunddaten dient. Das Handbuch richtet sich an Kantone und Schulen und beschreibt die Grundsätze und den Gegenstand der Erhebung sowie die zu erfassenden Merkmale und Definitionen.Das erste Anliegen betrifft die Voraussetzungen, die in den von der zuständigen Behörde erlassenen Anstellungsbedingungen der entsprechenden Schule definiert sind. Das zweite Anliegen betrifft den Ausweis der Vollzeitäquivalente im Verhältnis zu den Schülerzahlen. Dieses Verhältnis wird auf Ebene der Kantone bereits regelmässig durch das Bundesamt für Statistik (BFS) veröffentlicht. Eine Darstellung mit Berücksichtigung des Qualifikationsstatus ist aufgrund der heute verfügbaren Daten nicht möglich.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.